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TSE-Kassensystem für Android

Kassensystem mit BSI-zertifizierter Cloud-TSE von fiskaly – erfüllt die technischen Anforderungen der KassenSichV. Speziell entwickelt für Android-Tablets.

E-Rechnung 7 Sprachen Kellnergeräte
BSI-zertifizierte TSE
KassenSichV konform
GoBD konform
Android optimiert
TSE-Protokoll - Transaktionsübersicht mit Status
Das TSE-Protokoll zeigt jede Signatur mit Transaktionsnummer und Zeitstempel – der Nachweis, dass die Kette lückenlos ist.
Einfach erklärt

Was ist eine TSE?

Die wichtigsten Grundlagen verständlich erklärt

TSE = Technische Sicherheitseinrichtung

Eine TSE ist ein digitaler Schutz gegen Manipulation an Ihrer Kasse. Sie sorgt dafür, dass jeder Verkauf unveränderbar aufgezeichnet wird - wie ein digitaler Notar, der jeden Kassenvorgang mit einer einzigartigen Signatur versiegelt.

Warum gibt es die TSE-Pflicht?

Der Staat hat festgestellt, dass bei elektronischen Kassen Umsätze manipuliert werden können - Verkäufe werden nachträglich gelöscht oder verändert, um Steuern zu hinterziehen.

Die TSE verhindert das: Sie signiert jeden Verkauf kryptographisch - ähnlich wie ein fälschungssicheres Siegel auf einem Dokument. Wird etwas verändert, fällt das sofort auf.

Kurz gesagt: Die TSE macht Ihre Kasse fälschungssicher.

Wie funktioniert eine TSE?

1
Verkauf erfassen

Sie kassieren ganz normal einen Kunden ab

2
TSE signiert automatisch

Im Hintergrund erstellt die TSE eine einzigartige Signatur

3
QR-Code auf dem Beleg

Der Beleg enthält einen QR-Code mit der TSE-Signatur

Nachprüfbar gespeichert

Alles wird unveränderbar protokolliert

So sieht ein TSE-konformer Beleg aus

Kassenbon mit TSE QR-Code und Signatur
Auf dem Bon landen Signatur, Seriennummer und QR-Code. Prüfen lässt sich das ohne Zugriff auf die Kasse.
Was steht auf dem TSE-Beleg?
  • QR-Code

    Enthält die kryptographische Signatur - kann vom Finanzamt gescannt werden

  • Transaktionsnummer

    Eindeutige Nummer für jeden Kassenvorgang

  • Zeitstempel

    Exakter Zeitpunkt der Transaktion (von TSE)

  • Signatur-Zähler

    Fortlaufende Nummer - Lücken werden erkannt

  • TSE-Seriennummer

    Identifiziert die verwendete TSE

Wer braucht eine TSE? (Wichtig!)

Achtung: Nicht nur klassische "Ladenkassen" sind betroffen! Auch wenn Sie keine typische Kasse haben, kann die TSE-Pflicht für Sie gelten.
TSE-Pflicht gilt für:
Einzelhändler
Gastronomen & Cafés
Friseure & Kosmetik
Taxifahrer
Marktverkäufer
Hotels & Pensionen
Fitnessstudios
Wellness & Massage
Alle mit elektr. Kasse
Auch betroffen:
  • Tablet oder Handy mit Kassen-App
  • PC mit Kassensoftware
  • Elektronische Registrierkassen
  • Kassen, an denen nur mit Karte bezahlt wird
Nicht betroffen:
  • Reine Geldschubladen ohne Elektronik ("offene Ladenkasse")
  • Elektronische Buchhaltungsprogramme
  • Waren- und Dienstleistungsautomaten, Parkscheinautomaten

Welche TSE-Arten gibt es?

Hardware-TSE

Ein USB-Stick oder eine SD-Karte, die in die Kasse gesteckt wird.

  • Zusätzliche Hardware nötig
  • Kann verschleißen oder defekt gehen
  • Muss physisch in der Kasse stecken
  • Muss nach 5-7 Jahren ersetzt werden
Cloud-TSE Empfohlen

Die TSE läuft sicher in der Cloud - keine zusätzliche Hardware nötig.

  • Keine Hardware erforderlich
  • Automatische Updates
  • Kellnergeräte laufen über die TSE der Hauptkasse
  • Kein Verschleiß, kein Defekt
BISpicy POS nutzt Fiskaly Cloud-TSE - etablierter Cloud-TSE-Anbieter, BSI-zertifiziert.

Die Kassensystem-App für Android

Einfache Kassen-App statt teurer Kassen-Hardware

BISpicy POS ist eine vollwertige Kassensoftware als App: Sie installieren die Android-Kassensystem-App auf einem handelsüblichen Tablet oder Smartphone (ab Android 9) und kassieren sofort los – ohne proprietäre Kassen-Hardware. Die Kassen-App selbst ist kostenlos (0 € pro Kasse); lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Cloud-TSE kostet ab 22 € im Monat bei Jahreszahlung.

  • Läuft auf jedem Android-Tablet und -Smartphone (ab Android 9)
  • Kostenlose Kassen-App – Pflicht ist nur die kostenpflichtige Cloud-TSE (ab 22 €/Monat bei Jahreszahlung)
  • KassenSichV-, GoBD- und (in Österreich) RKSV-konform, mit DSFinV-K-Export
  • Optionale JTL-Wawi-Anbindung für Artikel, Bestand und Buchhaltung
  • Einsetzbar in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Thailand
Mehr zur kostenlosen Kassen-App
BISpicy POS Kassensystem-App für Android – Verkaufsbildschirm

TSE-Funktionen im Detail

Was die KassenSichV technisch verlangt – und wie BISpicy POS es umsetzt

BSI-Zertifizierte TSE

Integrierte Cloud-TSE von fiskaly mit BSI-Zertifizierung – erfüllt die technischen Anforderungen der KassenSichV

Kryptographische Signierung

Alle Kassenvorgänge werden kryptographisch signiert und nachprüfbar gespeichert

QR-Code Belege

Jeder Beleg enthält einen QR-Code mit TSE-Daten für die Betriebsprüfung

DSFinV-K Export

Automatischer Export der digitalen Schnittstelle für Betriebsprüfungen

Aufbewahrung und Export

Die gesetzliche Aufbewahrung (10 Jahre) liegt beim Betreiber: TSE-Signaturen werden mit jedem Beleg gespeichert, der DSFinV-K-Export sichert die Daten, das optionale Cloud-Backup (10 €/Monat) unterstützt dabei. Nach Vertragsende stehen die Daten noch 30 Tage zum Export bereit.

Ein-Klick Aktivierung

TSE-Aktivierung mit nur einem Klick - keine komplizierte Konfiguration

WICHTIG: NEUE PFLICHT

Meldepflicht ab 2025

Elektronische Kassensysteme müssen dem Finanzamt gemeldet werden

Seit 01.01.2025

Mitteilungsverfahren nach § 146a Abs. 4 AO; vor dem 01.07.2025 angeschaffte Kassen waren bis 31.07.2025 zu melden

ELSTER-Meldung

Die Meldung erfolgt elektronisch über das ELSTER-Portal

Frist beachten

Meldung innerhalb eines Monats nach Anschaffung/Außerbetriebnahme

Was muss gemeldet werden?
  • Name des Steuerpflichtigen
  • Steuernummer
  • Art der zertifizierten TSE
  • Seriennummer der TSE
  • Datum der Anschaffung
  • Art, Anzahl und Seriennummer des Aufzeichnungssystems
  • Betriebsstätte (je Betriebsstätte eine Mitteilung)
  • Ggf. Datum der Außerbetriebnahme
Tipp: BISpicy POS zeigt Ihnen die benötigten Angaben zu Kasse und TSE (u. a. Seriennummern und BSI-Zertifizierung) in der App unter Einstellungen → TSE-Meldedaten an.
Bußgelder

Strafen bei Verstößen

Was bei Verstößen droht – Bußgelder nach § 379 AO setzen Vorsatz oder Leichtfertigkeit voraus

€25.000
Maximales Bußgeld

Z. B. für eine Kasse ohne zertifizierte TSE, die Steuerverkürzungen ermöglicht (§ 379 AO)

€5.000
Geringerer Bußgeldrahmen

Z. B. für tatsächlich unrichtige Belege (§ 379 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO)

Hinzuschätzungen

Finanzamt kann Umsätze schätzen (§ 162 AO)

Strafverfahren

Bei vorsätzlicher Steuerverkürzung (§ 370 AO)

Konkrete Verstöße und deren Konsequenzen
Verstoß Bußgeld / Strafe Weitere mögliche Folgen
Keine TSE vorhanden Bis 25.000 € (§ 379 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 AO) Hinzuschätzung (§ 162 AO)
Fehlende Belegausgabe (§ 146a Abs. 2 AO) Kein eigener Bußgeldtatbestand Zwangsgeld möglich (§§ 328 ff. AO)
Keine DSFinV-K Bereitstellung bei der Außenprüfung Bis 25.000 € bei Verstoß gegen eine vollziehbare Anordnung (§ 379 Abs. 2 Nr. 1h AO) Mitwirkungsverzögerungsgeld (§ 200a AO), Hinzuschätzung (§ 162 AO)
Fehlende Mitteilung an das Finanzamt (§ 146a Abs. 4 AO) Kein eigener Bußgeldtatbestand Zwangsgeld möglich (§§ 328 ff. AO)
Manipulation der TSE Bis 25.000 € (§ 379 AO), bei vorsätzlicher Steuerverkürzung Strafverfahren (§ 370 AO) Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahren
Mit BISpicy POS

Die technischen Voraussetzungen der KassenSichV an Bord

Was BISpicy POS technisch mitbringt – und was Ihre Aufgabe als Betreiber bleibt

KassenSichV

Technische Anforderungen der Kassensicherungsverordnung

BSI-zertifizierte Cloud-TSE Beleg mit TSE-Daten und QR-Code Meldepflicht-Daten abrufbar

GoBD

Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern

Unveränderbare Speicherung Lückenlose Dokumentation Nachvollziehbare Protokolle

BSI-Zertifizierung

Cloud-TSE mit BSI-Zertifizierung nach TR-03153

Anbieter: fiskaly GmbH Kryptographische Signierung TSE-Datenverarbeitung durch fiskaly in der EU
Daten für Kassen-Nachschau und Betriebsprüfung griffbereit

Die TSE-Aktivierung erfolgt mit einem Klick, die Daten für die Mitteilung an das Finanzamt sind jederzeit abrufbar, und der DSFinV-K Export steht per Knopfdruck bereit. Die Mitteilung selbst und die Belegausgabe an Ihre Kunden bleiben Ihre Pflicht als Betreiber.

Technische Spezifikationen

Die technischen Details unserer TSE-Integration

TSE-Anbieter
  • Fiskaly GmbH - Etablierter Cloud-TSE-Anbieter
  • BSI-TR-03153 - Technische Richtlinie erfüllt
  • TSE je Kasse - Jede Kasse erhält ihre eigene TSE
  • Cloud-basiert - Keine Hardware erforderlich
Integration
  • REST API - Moderne Schnittstelle
  • Echtzeit-Signierung - Signatur direkt beim Kassiervorgang
  • Offline-fähig - Nachträgliche Signierung
  • Kellnergeräte - Laufen über die TSE der Hauptkasse
Android-App
  • Tablet & Smartphone - Läuft auf Android-Geräten
  • Automatisch - Nahtlose TSE-Integration
  • QR-Code - Auf jedem Beleg
  • DSFinV-K - Export auf Knopfdruck

Häufige Fragen zur TSE-Pflicht

Alles was Sie über die KassenSichV wissen müssen

Grundsätzlich alle Unternehmen, die ihre Einnahmen mit einem elektronischen oder computergestützten Kassensystem oder einer Registrierkasse erfassen (§ 146a Abs. 1 AO, § 1 KassenSichV) – auch mit einer Kassen-App auf Tablet oder Smartphone. Das betrifft Einzelhändler, Gastronomen, Dienstleister, Friseure und viele weitere Branchen. Ausnahmen: Offene Ladenkassen (reine Geldschubladen ohne Elektronik) sind nicht betroffen, ebenso wenig z. B. reine Buchhaltungsprogramme sowie Waren- und Parkscheinautomaten.

Seit 01.01.2020 müssen Sie bei jedem Geschäftsvorfall dem beteiligten Kunden in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang einen Beleg ausstellen und zur Verfügung stellen (§ 146a Abs. 2 AO). Der Beleg kann auf Papier oder – mit Zustimmung des Kunden – elektronisch (z. B. per E-Mail oder QR-Code) bereitgestellt werden. Der Kunde muss den Beleg nicht annehmen, aber Sie müssen ihn anbieten. Beim Verkauf von Waren an eine Vielzahl nicht bekannter Personen kann das Finanzamt auf Antrag von der Belegausgabepflicht befreien. BISpicy POS erstellt zu jedem Verkauf einen Beleg mit den TSE-Angaben und QR-Code – gedruckt oder digital.

DSFinV-K steht für „Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme“. Bei einer Außenprüfung oder Kassennachschau kann das Finanzamt verlangen, dass die Kassendaten in diesem einheitlichen Format bereitgestellt werden (§ 146b Abs. 2, § 147 Abs. 6 AO). BISpicy POS erstellt den DSFinV-K Export auf Knopfdruck.

Seit 01.01.2025 steht das Mitteilungsverfahren nach § 146a Abs. 4 AO zur Verfügung. Die Mitteilung an das Finanzamt erfolgt elektronisch über Mein ELSTER (oder kompatible Software über die ERiC-Schnittstelle), getrennt je Betriebsstätte. Kassen, die vor dem 01.07.2025 angeschafft wurden, waren bis zum 31.07.2025 zu melden; ab dem 01.07.2025 angeschaffte oder außer Betrieb genommene Kassen innerhalb eines Monats. Anzugeben sind u. a. Art der TSE (Zertifizierungs-ID und Seriennummer), Art, Anzahl und Seriennummer der Kassen sowie das Anschaffungs- bzw. Außerbetriebnahmedatum. Tipp: Die Angaben zu Kasse und TSE finden Sie in BISpicy POS unter Einstellungen → TSE-Meldedaten.

Bei einer Kassennachschau (§ 146b AO) können Amtsträger des Finanzamts ohne vorherige Ankündigung während der üblichen Geschäftszeiten prüfen, zum Beispiel:
  • Ist eine zertifizierte TSE vorhanden und wird sie ordnungsgemäß eingesetzt?
  • Werden Belege ausgegeben?
  • Können die Kassendaten über die DSFinV-K-Schnittstelle bereitgestellt werden?
  • Stimmen die Kassendaten mit den Belegen überein?
BISpicy POS liefert dafür die technischen Voraussetzungen: TSE-Signatur, Beleg mit QR-Code und DSFinV-K-Export.

Eine Cloud-TSE (wie Fiskaly) ist eine vollwertige Alternative zur Hardware-TSE. Sie ist vom BSI zertifiziert (TR-03153) und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung. Vorteile: Keine zusätzliche Hardware, automatische Updates, kein Verschleiß; Kellnergeräte laufen über die TSE der Hauptkasse (jede eigenständige Kasse braucht eine eigene TSE). BISpicy POS nutzt die Cloud-TSE des etablierten Anbieters Fiskaly.

Kassenaufzeichnungen einschließlich der TSE-Daten sind 10 Jahre aufzubewahren (§ 147 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 AO); für Buchungsbelege gilt seit 2025 eine Frist von 8 Jahren. Verantwortlich dafür ist der Betreiber der Kasse: Sichern Sie die Daten regelmäßig über den DSFinV-K-Export; das optional buchbare BISpicy POS Cloud-Backup unterstützt dabei. Nach Vertragsende stehen die Daten noch 30 Tage zum Export bereit.

BISpicy POS ist eine Android-Kassen-App und läuft auf handelsüblichen Android-Tablets und -Smartphones ab Android 9. Sie benötigen keine spezielle Kassen-Hardware – ein Tablet genügt. Die App ist in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Thailand einsetzbar.

Die Kassen-App selbst ist kostenlos (0 € pro Kasse). Pflicht ist nur die gesetzlich vorgeschriebene Cloud-TSE (Fiskaly, BSI TR-03153): 22 € pro Monat bei Jahreszahlung (264 € im Jahr), monatlich 25 € mit 12 Monaten Mindestlaufzeit oder Flex 30 € im Monat plus 120 € Einrichtung ohne Mindestlaufzeit, jeweils je Kasse zzgl. USt. Damit erfüllt Ihre Kasse die technischen Anforderungen der KassenSichV, inklusive DSFinV-K-Export.

TSE-konform mit BISpicy POS

Mit BSI-zertifizierter Cloud-TSE ab 22 €/Monat bei Jahreszahlung. TSE-Aktivierung mit einem Klick.

Monatlich

TSE-Lizenz je Kasse, 12 Monate Mindestlaufzeit, zzgl. USt.

€25 /Monat
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