Kassensystem mit BSI-zertifizierter Cloud-TSE von fiskaly – erfüllt die technischen Anforderungen der KassenSichV. Speziell entwickelt für Android-Tablets.
Die wichtigsten Grundlagen verständlich erklärt
Eine TSE ist ein digitaler Schutz gegen Manipulation an Ihrer Kasse. Sie sorgt dafür, dass jeder Verkauf unveränderbar aufgezeichnet wird - wie ein digitaler Notar, der jeden Kassenvorgang mit einer einzigartigen Signatur versiegelt.
Der Staat hat festgestellt, dass bei elektronischen Kassen Umsätze manipuliert werden können - Verkäufe werden nachträglich gelöscht oder verändert, um Steuern zu hinterziehen.
Die TSE verhindert das: Sie signiert jeden Verkauf kryptographisch - ähnlich wie ein fälschungssicheres Siegel auf einem Dokument. Wird etwas verändert, fällt das sofort auf.
Sie kassieren ganz normal einen Kunden ab
Im Hintergrund erstellt die TSE eine einzigartige Signatur
Der Beleg enthält einen QR-Code mit der TSE-Signatur
Alles wird unveränderbar protokolliert
Enthält die kryptographische Signatur - kann vom Finanzamt gescannt werden
Eindeutige Nummer für jeden Kassenvorgang
Exakter Zeitpunkt der Transaktion (von TSE)
Fortlaufende Nummer - Lücken werden erkannt
Identifiziert die verwendete TSE
Ein USB-Stick oder eine SD-Karte, die in die Kasse gesteckt wird.
Die TSE läuft sicher in der Cloud - keine zusätzliche Hardware nötig.
Einfache Kassen-App statt teurer Kassen-Hardware
BISpicy POS ist eine vollwertige Kassensoftware als App: Sie installieren die Android-Kassensystem-App auf einem handelsüblichen Tablet oder Smartphone (ab Android 9) und kassieren sofort los – ohne proprietäre Kassen-Hardware. Die Kassen-App selbst ist kostenlos (0 € pro Kasse); lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Cloud-TSE kostet ab 22 € im Monat bei Jahreszahlung.
Was die KassenSichV technisch verlangt – und wie BISpicy POS es umsetzt
Integrierte Cloud-TSE von fiskaly mit BSI-Zertifizierung – erfüllt die technischen Anforderungen der KassenSichV
Alle Kassenvorgänge werden kryptographisch signiert und nachprüfbar gespeichert
Jeder Beleg enthält einen QR-Code mit TSE-Daten für die Betriebsprüfung
Automatischer Export der digitalen Schnittstelle für Betriebsprüfungen
Die gesetzliche Aufbewahrung (10 Jahre) liegt beim Betreiber: TSE-Signaturen werden mit jedem Beleg gespeichert, der DSFinV-K-Export sichert die Daten, das optionale Cloud-Backup (10 €/Monat) unterstützt dabei. Nach Vertragsende stehen die Daten noch 30 Tage zum Export bereit.
TSE-Aktivierung mit nur einem Klick - keine komplizierte Konfiguration
Alle relevanten Gesetze und Verordnungen im Überblick
Das "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" bildet die Basis für alle folgenden Verordnungen.
Die Kassensicherungsverordnung konkretisiert die technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungssysteme.
Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem erfasst, muss ein Gerät mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) verwenden.
Für jeden Geschäftsvorfall muss ein Beleg erstellt und dem Kunden zur Verfügung gestellt werden - entweder in Papierform oder elektronisch.
NEU seit 2025: Jedes elektronische Aufzeichnungssystem mit TSE muss dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden.
Kassenaufzeichnungen einschließlich der TSE-Daten sind 10 Jahre aufzubewahren (§ 147 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 AO). Bei Betriebsprüfungen müssen sie auf Verlangen im DSFinV-K Format bereitgestellt werden.
Elektronische Kassensysteme müssen dem Finanzamt gemeldet werden
Mitteilungsverfahren nach § 146a Abs. 4 AO; vor dem 01.07.2025 angeschaffte Kassen waren bis 31.07.2025 zu melden
Die Meldung erfolgt elektronisch über das ELSTER-Portal
Meldung innerhalb eines Monats nach Anschaffung/Außerbetriebnahme
Was bei Verstößen droht – Bußgelder nach § 379 AO setzen Vorsatz oder Leichtfertigkeit voraus
Z. B. für eine Kasse ohne zertifizierte TSE, die Steuerverkürzungen ermöglicht (§ 379 AO)
Z. B. für tatsächlich unrichtige Belege (§ 379 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO)
Finanzamt kann Umsätze schätzen (§ 162 AO)
Bei vorsätzlicher Steuerverkürzung (§ 370 AO)
| Verstoß | Bußgeld / Strafe | Weitere mögliche Folgen |
|---|---|---|
| Keine TSE vorhanden | Bis 25.000 € (§ 379 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 AO) | Hinzuschätzung (§ 162 AO) |
| Fehlende Belegausgabe (§ 146a Abs. 2 AO) | Kein eigener Bußgeldtatbestand | Zwangsgeld möglich (§§ 328 ff. AO) |
| Keine DSFinV-K Bereitstellung bei der Außenprüfung | Bis 25.000 € bei Verstoß gegen eine vollziehbare Anordnung (§ 379 Abs. 2 Nr. 1h AO) | Mitwirkungsverzögerungsgeld (§ 200a AO), Hinzuschätzung (§ 162 AO) |
| Fehlende Mitteilung an das Finanzamt (§ 146a Abs. 4 AO) | Kein eigener Bußgeldtatbestand | Zwangsgeld möglich (§§ 328 ff. AO) |
| Manipulation der TSE | Bis 25.000 € (§ 379 AO), bei vorsätzlicher Steuerverkürzung Strafverfahren (§ 370 AO) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahren |
Was BISpicy POS technisch mitbringt – und was Ihre Aufgabe als Betreiber bleibt
Technische Anforderungen der Kassensicherungsverordnung
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern
Cloud-TSE mit BSI-Zertifizierung nach TR-03153
Die TSE-Aktivierung erfolgt mit einem Klick, die Daten für die Mitteilung an das Finanzamt sind jederzeit abrufbar, und der DSFinV-K Export steht per Knopfdruck bereit. Die Mitteilung selbst und die Belegausgabe an Ihre Kunden bleiben Ihre Pflicht als Betreiber.
Die technischen Details unserer TSE-Integration
Alles was Sie über die KassenSichV wissen müssen
Mit BSI-zertifizierter Cloud-TSE ab 22 €/Monat bei Jahreszahlung. TSE-Aktivierung mit einem Klick.
TSE-Lizenz je Kasse, 12 Monate Mindestlaufzeit, zzgl. USt.