DSFinV-K Export – Einfach erklärt

Verstehen Sie in 5 Minuten, was DSFinV-K ist, warum Sie es brauchen und welche Strafen Ihnen drohen, wenn Sie es nicht haben.

Wichtig: Seit 1. Januar 2020 gesetzlich verpflichtend für alle Kassensysteme in Deutschland!

Was ist DSFinV-K überhaupt?

Die einfache Erklärung

DSFinV-K steht für "Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme".

Das ist eine standardisierte Datei, die Ihre Kasse erstellen kann, damit das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung alle Ihre Kassendaten elektronisch auslesen kann.

Stellen Sie es sich vor wie: Ein USB-Stick mit allen Ihren Kassenbons, Umsätzen und Tagesendsummen in einer Form, die jeder Finanzbeamte bundesweit gleich lesen kann.

Was ist drin im DSFinV-K Export?
  • Alle Verkäufe (Bons) mit Datum und Uhrzeit
  • Alle verkauften Artikel mit Preisen
  • Tägliche Kassenabschlüsse (Z-Bons)
  • Steuersätze (19%, 7%, steuerfrei)
  • Zahlungsarten (Bar, Karte, etc.)
  • TSE-Signaturen (digitale Unterschriften gegen Manipulation)

Warum brauche ich das?

Gesetzliche Pflicht

Seit dem 1. Januar 2020 ist jedes elektronische Kassensystem in Deutschland verpflichtet, DSFinV-K Daten exportieren zu können.

Rechtsgrundlage: § 146a AO (Abgabenordnung) und KassenSichV (Kassensicherungsverordnung)

Betriebsprüfung

Bei einer Betriebsprüfung kann das Finanzamt jederzeit einen DSFinV-K Export anfordern.

Sie müssen dann innerhalb kurzer Zeit (oft 24-48 Stunden) alle Kassendaten in diesem Format bereitstellen können.

Transparenz

Der DSFinV-K Standard sorgt dafür, dass alle Kassensysteme in Deutschland die gleichen Daten in der gleichen Form liefern.

Das macht Prüfungen einfacher, schneller und für Sie kalkulierbarer.

Ihre eigene Kontrolle

Auch Sie selbst können mit DSFinV-K Ihre Kassendaten auswerten, z.B.:

  • Monatliche Umsatzübersicht
  • Bestseller-Analysen
  • Steuervoranmeldungen
  • Gewinnermittlung

Welche Strafen drohen?

⚠️ Achtung: Hohe Bußgelder möglich!

Wenn Sie kein DSFinV-K-fähiges Kassensystem haben oder den Export nicht bereitstellen können, drohen empfindliche Strafen:

Bußgelder

bis zu 25.000 €

Ordnungswidrigkeit nach § 379 AO:
Verwendung einer nicht ordnungsgemäßen Kasse


Beispiel: Restaurant in München wurde 2021 mit 15.000 € Bußgeld belegt, weil die Kasse keinen DSFinV-K Export erstellen konnte.
Hinzuschätzungen

10-30% Umsatz

Wenn Ihre Kassendaten nicht nachvollziehbar sind, darf das Finanzamt Umsätze hinzuschätzen


Beispiel: Bei 100.000 € Jahresumsatz können so schnell 10.000-30.000 € zusätzliche Steuerlast entstehen!
Verwerfung

Gesamte Buchführung

Bei schweren Mängeln kann das Finanzamt Ihre gesamte Buchführung verwerfen


Folge: Das Finanzamt darf dann nach Erfahrungswerten schätzen – fast immer zu Ihrem Nachteil!
Zusätzliche Risiken:
  • Hinterziehungsverdacht: Bei wiederholten oder schweren Verstößen kann ein Steuerstrafverfahren eingeleitet werden
  • Betriebsprüfungen: Fehlende DSFinV-K Funktion zieht oft intensivere Prüfungen nach sich
  • Nachträgliche Steuerzahlungen: Inkl. 6% Zinsen pro Jahr
  • Imageschaden: Öffentliche Bekanntmachung bei Steuerhinterziehung möglich

Wie funktioniert DSFinV-K bei BISpicy POS?

Automatisch und rechtskonform

BISpicy POS erstellt DSFinV-K Exports vollautomatisch nach der aktuellen Version 2.3 (Stand Oktober 2025). Sie müssen nichts konfigurieren – alles funktioniert out-of-the-box!

So einfach geht's:
1
Einstellungen öffnen

Tippen Sie in der BISpicy POS App auf Einstellungen

2
DSFinV-K Export wählen

Wählen Sie "DSFinV-K Export" aus dem Menü

3
Zeitraum auswählen

Wählen Sie Start- und End-Datum (z.B. 01.01.2025 - 31.12.2025)

4
Export starten

Tippen Sie auf "DSFinV-K Export starten"

Fertig!

Sie erhalten eine ZIP-Datei mit allen Kassendaten. Diese können Sie per Email versenden, auf USB-Stick kopieren oder in der Cloud speichern.

Was ist in der ZIP-Datei?
  • index.xml – Übersichtsdatei mit Metainformationen
  • stamm_orte.csv – Ihre Geschäftsadresse
  • stamm_terminals.csv – Ihre Kassen-Geräte
  • stamm_ust.csv – Steuersätze (19%, 7%, 0%)
  • bonkopf.csv – Alle Kassenbelege (Bon-Header)
  • bonpos.csv – Alle verkauften Artikel
  • bonpos_ust.csv – Steuern pro Artikel
  • cashregister.csv – Tägliche Kassenabschlüsse (Z-Bons)

Empfehlungen für die Praxis

Regelmäßige Exports

Empfehlung: Erstellen Sie monatlich einen DSFinV-K Export.

  • Immer am Monatsende (z.B. 31. Januar für Januar)
  • Benennung: DSFinV-K_Januar_2025.zip
  • Speichern auf externem Datenträger
Sichere Aufbewahrung

Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre!

  • 3-2-1 Regel: 3 Kopien, 2 verschiedene Medien, 1 extern
  • USB-Stick im Tresor
  • Cloud-Speicher (Google Drive, Dropbox)
  • Externe Festplatte beim Steuerberater
Betriebsprüfung vorbereiten

Wenn das Finanzamt ankündigt:

  1. Alle DSFinV-K Exports zusammensuchen
  2. Prüfen ob alle Monate vollständig sind
  3. Testweise eine Datei öffnen (mit Excel oder Notepad++)
  4. Steuerberater informieren
Steuerberater einbinden

Teilen Sie die Exports:

  • Monatlich oder quartalsweise an Steuerberater senden
  • Für Umsatzsteuervoranmeldung
  • Für Jahresabschluss
  • Steuerberater kann Plausibilität prüfen

Rechtssicher mit BISpicy POS

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