Verstehen Sie in 5 Minuten, was DSFinV-K ist, warum Sie es brauchen und welche Strafen Ihnen drohen, wenn Sie es nicht haben.
DSFinV-K steht für "Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme".
Das ist eine standardisierte Datei, die Ihre Kasse erstellen kann, damit das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung alle Ihre Kassendaten elektronisch auslesen kann.
Stellen Sie es sich vor wie: Ein USB-Stick mit allen Ihren Kassenbons, Umsätzen und Tagesendsummen in einer Form, die jeder Finanzbeamte bundesweit gleich lesen kann.
Seit dem 1. Januar 2020 ist jedes elektronische Kassensystem in Deutschland verpflichtet, DSFinV-K Daten exportieren zu können.
Rechtsgrundlage: § 146a AO (Abgabenordnung) und KassenSichV (Kassensicherungsverordnung)
Bei einer Betriebsprüfung kann das Finanzamt jederzeit einen DSFinV-K Export anfordern.
Sie müssen dann innerhalb kurzer Zeit (oft 24-48 Stunden) alle Kassendaten in diesem Format bereitstellen können.
Der DSFinV-K Standard sorgt dafür, dass alle Kassensysteme in Deutschland die gleichen Daten in der gleichen Form liefern.
Das macht Prüfungen einfacher, schneller und für Sie kalkulierbarer.
Auch Sie selbst können mit DSFinV-K Ihre Kassendaten auswerten, z.B.:
Wenn Sie kein DSFinV-K-fähiges Kassensystem haben oder den Export nicht bereitstellen können, drohen empfindliche Strafen:
Ordnungswidrigkeit nach § 379 AO:
Verwendung einer nicht ordnungsgemäßen Kasse
Wenn Ihre Kassendaten nicht nachvollziehbar sind, darf das Finanzamt Umsätze hinzuschätzen
Bei schweren Mängeln kann das Finanzamt Ihre gesamte Buchführung verwerfen
BISpicy POS erstellt DSFinV-K Exports vollautomatisch nach der aktuellen Version 2.3 (Stand Oktober 2025). Sie müssen nichts konfigurieren – alles funktioniert out-of-the-box!
Tippen Sie in der BISpicy POS App auf Einstellungen
Wählen Sie "DSFinV-K Export" aus dem Menü
Wählen Sie Start- und End-Datum (z.B. 01.01.2025 - 31.12.2025)
Tippen Sie auf "DSFinV-K Export starten"
Sie erhalten eine ZIP-Datei mit allen Kassendaten. Diese können Sie per Email versenden, auf USB-Stick kopieren oder in der Cloud speichern.
Empfehlung: Erstellen Sie monatlich einen DSFinV-K Export.
DSFinV-K_Januar_2025.zipAufbewahrungspflicht: 10 Jahre!
Wenn das Finanzamt ankündigt:
Teilen Sie die Exports:
DSFinV-K Export ist bei uns Standard – keine versteckten Kosten, keine Zusatzmodule!