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Geplant: ab 2028

Registrierkassenpflicht 2028 Kabinett billigt Entwurf

Stand 24. September 2026: Das Bundeskabinett hat am 23. September 2026 den Gesetzentwurf beschlossen. Danach soll ab 2028 eine Kassenpflicht für Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz gelten – die offene Ladenkasse wäre für sie dann nicht mehr zulässig. Ausgenommen ist, wer im Jahr weniger als 12.000 Euro bar einnimmt. Zugleich soll der Papierbon als Regelfall entfallen: Der Beleg wird digital bereitgestellt, Papier gibt es auf Wunsch. Ein Gesetz ist das noch nicht – Bundestag und Bundesrat stehen aus. Wir halten Sie hier auf dem Laufenden.

Was heißt das für meinen Betrieb? Der Fahrplan bis 2028, die Abgrenzung von TSE-QR-Code und Beleg-QR-Code und die drei Fragen, die Sie jetzt klären sollten: → Digitaler Beleg statt Papierbon

> 100.000€ Umsatz/Jahr
Entwurf – noch kein Gesetz

Das Wichtigste auf einen Blick

Die Registrierkassenpflicht geht auf den Koalitionsvertrag 2025 zurück und liegt seit dem 23. September 2026 als Regierungsentwurf vor. Sie soll Steuerhinterziehung bekämpfen.

Ab 2028

Geplanter Start der neuen Registrierkassenpflicht in Deutschland

100.000€ Grenze

Unternehmen mit mehr als 100.000 € Jahresumsatz sollen betroffen sein – außer bei weniger als 12.000 € Barumsatz im Jahr

rund 115.000

Offene Ladenkassen gibt es nach Angaben des Bundesfinanzministeriums noch in Deutschland

Chronologie: So kam es zum Start 2028

Der Zeitplan hat sich mehrfach verschoben – hier der Überblick.

Wer heute schon elektronisch kassiert, braucht für die Kassenpflicht keine neue Kasse, sofern sie TSE-geschützt ist. Ab 2028 soll der Beleg digital bereitgestellt werden; dafür kann ein Software-Update nötig sein.
Zeitleiste von der Kassensicherungsverordnung 2020 über den Koalitionsvertrag 2025, die Referentenentwürfe 2026 und den Kabinettsbeschluss vom 23.09.2026 bis zum geplanten Start 2028
Stand 24. September 2026: Das Kabinett hat den Entwurf beschlossen, ein Gesetz gibt es noch nicht. Der Regierungsentwurf nennt 2028; ursprünglich war 2027 vorgesehen. Wer heute schon elektronisch kassiert, braucht für die Kassenpflicht keine neue Kasse, sofern sie TSE-geschützt ist; ab 2028 soll der Beleg digital bereitgestellt werden, dafür kann ein Software-Update nötig sein.
  • 2025 Koalitionsvertrag. CDU, CSU und SPD kündigen eine bundesweite Registrierkassenpflicht für Betriebe über 100.000 € Jahresumsatz an – zunächst geplant ab dem 1. Januar 2027.
  • 02.06.2026 Referentenentwurf. Ein erster Entwurf des Bundesfinanzministeriums nennt weiterhin den 1. Januar 2027 als Starttermin.
  • 16.07.2026 Bundesfinanzminister Klingbeil verschiebt auf 2028. Der Start der Registrierkassenpflicht wird auf den 1. Januar 2028 gelegt. Zugleich soll die Bonpflicht gelockert werden (keine Belegpflicht mehr für Beträge unter 30 €), und der Papierbon soll langfristig durch den digitalen Bon – per E-Mail oder QR-Code – ersetzt werden. Die 30-€-Grenze ist in der Entwurfsfassung vom August nicht mehr enthalten.
  • Aus den Entwürfen Die Zahlen der Referentenentwürfe. Das Ministerium zählte rund 114.000 offene Ladenkassen in Deutschland – neben 2,2 Millionen bereits vorhandenen Registrierkassen. Für die Umstellung kalkulierten die Entwürfe einmalig knapp 99 Millionen Euro für die gesamte Wirtschaft (im Schnitt rund 870 € je Kasse; für die Einrichtung einer cloudbasierten Kasse nur rund 100 €). Der Juni-Entwurf rechnete – damals noch mit der 30-€-Grenze für Belege – zugleich mit einer jährlichen Entlastung von knapp 89 Millionen Euro. Verstöße sollen mit Bußgeldern bis 25.000 € geahndet werden können.
  • 23.09.2026 Kabinettsbeschluss. Das Bundeskabinett beschließt den Regierungsentwurf. Kassenpflicht ab 2028 für Unternehmen mit mehr als 100.000 € Jahresumsatz; ausgenommen ist, wer im Jahr weniger als 12.000 € bar einnimmt. Weitere Ausnahmen sollen per Rechtsverordnung folgen – das Ministerium nennt Vertrauenskassen auf Selbsternte-Feldern und die Direktvermarktung in Landwirtschaftsbetrieben. Der Papierbon soll ab 2028 durch einen digitalen Beleg ersetzt werden, Papier gibt es auf Wunsch. Die Bundesregierung zählt jetzt rund 115.000 offene Ladenkassen und rechnet mit rund 106 Millionen Euro weniger Erfüllungsaufwand pro Jahr.
  • Stand heute Entwurf, noch kein Gesetz. Bundestag und Bundesrat müssen noch entscheiden. Bis dahin können sich Umsatzgrenze, Ausnahmen und Fristen noch ändern.
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Wer ist von der Kassenpflicht betroffen?

Betroffen (> 100.000€/Jahr)

  • Einzelhandel
  • Gastronomie & Cafés
  • Friseure & Kosmetik
  • Handwerksbetriebe
  • Wellness & Massage
  • Bäckereien & Metzgereien
  • Tankstellen
  • Hotels & Pensionen
Rechenbeispiel: 100.000€/Jahr = ca. 8.333€/Monat = ca. 333€/Tag (bei 25 Arbeitstagen)

Voraussichtlich ausgenommen

  • Unternehmen bis 100.000 € Jahresumsatz
  • Weniger als 12.000 € Barumsatz im Jahr – auch oberhalb der 100.000-€-Grenze
  • Per Verordnung möglich: Vertrauenskassen auf Selbsternte-Feldern, landwirtschaftliche Direktvermarktung
  • Laut Fachpresse im Gespräch: Wochen- und Jahrmärkte
Hinweis: Die 12.000-€-Ausnahme steht im Regierungsentwurf vom 23.09.2026. Alle weiteren Ausnahmen soll erst eine Rechtsverordnung nach dem Gesetz festlegen.
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Zur Seite für Saisonbetriebe

Was ändert sich gegenüber heute?

Die neue Kassenpflicht geht über die bestehende KassenSichV hinaus.

Aspekt Heute (KassenSichV) Ab 2028 (geplant)
Kassenpflicht Keine - nur wenn Kasse vorhanden Ja, für Betriebe > 100.000€
Umsatzgrenze Keine Grenze definiert Mehr als 100.000 € Gesamtumsatz; ausgenommen unter 12.000 € Barumsatz im Jahr
TSE-Pflicht Ja, bei elektronischer Kasse Ja, weiterhin erforderlich
Meldung ans Finanzamt Lokale TSE-Aufzeichnung Evtl. digitales Meldesystem
Bonpflicht Ja, seit 2020 Papierbon soll durch digitalen Beleg ersetzt werden, Papier auf Wunsch – für alle elektronischen Kassen
Offene Ladenkasse Erlaubt Nicht mehr über 100.000 € Umsatz (außer unter 12.000 € bar)

Zeitlicher Ablauf

Von der Ankündigung bis zur Umsetzung

Januar 2020

KassenSichV und TSE-Pflicht treten in Kraft

Bereits umgesetzt
April 2025

Koalitionsvertrag kündigt eine Registrierkassenpflicht an – ein Gesetz ist das nicht

Angekündigt
Juni / Juli 2026

Referentenentwurf liegt vor, Start von 2027 auf den 1. Januar 2028 verschoben

Erfolgt
7. August 2026

Überarbeiteter Referentenentwurf geht an die Verbände: zusätzlich zur Kassenpflicht soll der Papierbon als Regelfall entfallen – der Beleg wird digital bereitgestellt, Papier auf Nachfrage. Die 30-€-Grenze aus dem Juni-Entwurf ist nicht mehr enthalten

Erfolgt
23. September 2026

Bundeskabinett beschließt den Regierungsentwurf: Kassenpflicht ab 2028 über 100.000 € Jahresumsatz, ausgenommen unter 12.000 € Barumsatz im Jahr; digitaler Beleg statt Papierbon, Papier auf Wunsch

Entwurf – Bundestag und Bundesrat ausstehend
Bundestag und Bundesrat

Parlamentarisches Verfahren; erst danach gibt es ein Gesetz. Weitere Ausnahmen sollen später per Rechtsverordnung folgen

Ausstehend
2028

Geplanter Start der Registrierkassenpflicht – laut Bundesfinanzministerium „ab dem Jahr 2028"

Zieldatum
2028+

Vollständige Durchsetzung und Kontrollen

Bußgelder bei Nicht-Einhaltung

Häufige Fragen (Stand: 24. September 2026)

Einiges hat der Kabinettsentwurf geklärt, anderes entscheidet erst das Verfahren in Bundestag und Bundesrat.

Nach dem Regierungsentwurf, den das Bundeskabinett am 23.09.2026 beschlossen hat, zählt der Gesamtumsatz: Die Kassenpflicht soll Unternehmen mit mehr als 100.000 € Jahresumsatz treffen – also einschließlich Kartenzahlung und Überweisung.

Der Barumsatz spielt trotzdem eine Rolle: Wer im Jahr weniger als 12.000 € bar einnimmt, ist ausgenommen.

Ein Gesetz ist das noch nicht; Bundestag und Bundesrat müssen noch entscheiden.

Fest im Entwurf steht eine Ausnahme: weniger als 12.000 € Barumsatz im Jahr. Weitere Ausnahmen sollen nach der Verabschiedung des Gesetzes per Rechtsverordnung geregelt werden.

Das Bundesfinanzministerium nennt als Beispiele Vertrauenskassen auf Selbsternte-Feldern und die Direktvermarktung in Landwirtschaftsbetrieben; laut Fachpresse sind auch Wochen- und Jahrmärkte im Gespräch.

Welche Betriebe genau darunter fallen, steht erst mit der Verordnung fest. Für Markt- und Saisonbetriebe: Kassenpflicht 2028 für Saisonbetriebe.

Im Koalitionsvertrag wird ein "digitales Meldesystem" erwähnt. Details sind noch unklar:

  • Direkte Anbindung ans Finanzamt (wie in Österreich mit RKSV)?
  • Erweiterung der bestehenden TSE-Technologie?
  • Echtzeit-Übermittlung oder periodische Meldungen?

Dies könnte erhebliche technische Anpassungen erfordern.

Die Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums zum Kabinettsbeschluss vom 23.09.2026 erwähnt ein solches Meldesystem nicht.

Nicht ersatzlos. Nach dem Regierungsentwurf vom 23.09.2026 soll ab 2028 die Ausgabe von Papierbelegen durch die Bereitstellung digitaler Belege ersetzt werden – etwa per QR-Code auf dem Kassendisplay, per Download-Link oder im Kundenkonto. Wer eine Papierquittung möchte, hat weiter Anspruch darauf.

Das betrifft grundsätzlich alle, die elektronisch kassieren – nicht nur Betriebe, die neu unter die Kassenpflicht fallen.

Die im Juni-Entwurf vorgesehene Grenze von 30 €, bis zu der kein Beleg nötig sein sollte, ist seit der Entwurfsfassung vom August nicht mehr enthalten. Mehr dazu: Digitaler Bon ab 2028 – der Faktencheck.

Nach dem Regierungsentwurf soll die Kassenpflicht ab 2028 gelten. Der DStV fordert "ausreichende Übergangsfristen" für kleine und mittlere Unternehmen.

Erfahrung aus der TSE-Einführung zeigt: Bei hoher Nachfrage kann es zu Lieferengpässen kommen.

Empfehlung: Frühzeitig vorbereiten, nicht bis zum Stichtag warten!

Weiterlesen zur Kassenpflicht

Position des Deutschen Steuerberaterverbands (DStV)

"Neue Pflichten müssen maßvoll und zielgerichtet erfolgen. Sie dürfen gerade kleine und mittlere Unternehmen nicht überfordern, sondern müssen praktikabel und wirtschaftlich leistbar sein."

— Torsten Lüth, DStV-Präsident
Zentrale Forderungen des DStV:
  • Ausreichende Übergangsfristen für KMU
  • Klarstellung zur Umsatzgrenze (Bar- vs. Gesamtumsatz)
  • Praxistaugliche Ausnahmen nach österreichischem Vorbild
  • Keine Überforderung durch Bürokratie und Kosten

Stand 23.09.2026: Der Regierungsentwurf stellt klar, dass der Gesamtumsatz zählt, und nimmt Betriebe mit weniger als 12.000 € Barumsatz im Jahr aus.

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Quellen & weiterführende Informationen

Stand: 24. September 2026. Die Informationen basieren auf dem Regierungsentwurf, den das Bundeskabinett am 23. September 2026 beschlossen hat (Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums Nr. 19/2026), sowie auf den vorangegangenen Referentenentwürfen. Ein Gesetz ist das noch nicht – Bundestag und Bundesrat stehen aus, Änderungen sind möglich.