Laut Koalitionsvertrag 2025 soll eine bundesweite Registrierkassenpflicht für Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz kommen – die offene Ladenkasse wäre dann für betroffene Betriebe nicht mehr zulässig. Stand August 2026: Der Start wurde auf den 1. Januar 2028 verschoben; seit dem 7. August 2026 liegt den Verbänden ein Referentenentwurf vor, der zusätzlich den Papierbon als Regelfall abschafft – der Beleg wird dann digital bereitgestellt, Papier nur noch auf Nachfrage. Ein Gesetz ist weiterhin nicht beschlossen. Wir halten Sie hier auf dem Laufenden.
Die neue Registrierkassenpflicht ist Teil des Koalitionsvertrags 2025 und soll Steuerhinterziehung bekämpfen.
Geplantes Inkrafttreten der neuen Registrierkassenpflicht in Deutschland
Alle Unternehmen mit mehr als 100.000€ Jahresumsatz sind betroffen
Geschätzte Anzahl der Unternehmen, die neue Kassensysteme benötigen
Der Zeitplan hat sich mehrfach verschoben – hier der Überblick.
Wer heute schon elektronisch kassiert, muss auf kein Gesetz warten – für ihn ändert die Registrierkassenpflicht nichts.
Die neue Kassenpflicht geht über die bestehende KassenSichV hinaus.
| Aspekt | Heute (KassenSichV) | Ab 2028 (Neu) |
|---|---|---|
| Kassenpflicht | Keine - nur wenn Kasse vorhanden | Ja, für Betriebe > 100.000€ |
| Umsatzgrenze | Keine Grenze definiert | 100.000€ Jahresumsatz |
| TSE-Pflicht | Ja, bei elektronischer Kasse | Ja, weiterhin erforderlich |
| Meldung ans Finanzamt | Lokale TSE-Aufzeichnung | Evtl. digitales Meldesystem |
| Bonpflicht | Ja, seit 2020 | Soll abgeschafft werden |
| Offene Ladenkasse | Erlaubt | Nicht mehr ab 100.000€ |
Von der Ankündigung bis zur Umsetzung
KassenSichV und TSE-Pflicht treten in Kraft
Bereits umgesetztKoalitionsvertrag beschließt Registrierkassenpflicht
BeschlossenReferentenentwurf liegt vor, Start von 2027 auf den 1. Januar 2028 verschoben
ErfolgtReferentenentwurf geht an die Verbände: zusätzlich zur Kassenpflicht soll der Papierbon als Regelfall entfallen – der Beleg wird digital bereitgestellt, Papier auf Nachfrage. Kabinett, Bundestag und Bundesrat stehen noch aus
Aktuell – Verbändeanhörung läuftGeplantes Inkrafttreten der Registrierkassenpflicht
ZieldatumVollständige Durchsetzung und Kontrollen
Bußgelder bei Nicht-EinhaltungViele Details sind noch unklar und werden im Gesetzgebungsverfahren geklärt.
Diese zentrale Frage ist noch nicht geklärt. Es macht einen erheblichen Unterschied:
Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) fordert hier dringend Klarstellung.
Nach österreichischem Vorbild werden voraussichtlich Ausnahmen geschaffen für:
Die genauen Ausnahmen werden im Gesetzgebungsverfahren definiert.
Im Koalitionsvertrag wird ein "digitales Meldesystem" erwähnt. Details sind noch unklar:
Dies könnte erhebliche technische Anpassungen erfordern.
Der Koalitionsvertrag sieht die Abschaffung der seit 2020 geltenden Bonpflicht vor.
Hintergrund: Die Bonpflicht wurde wegen der Umweltbelastung durch Kassenzettel kritisiert.
Es ist aber noch unklar, ob und wann dies umgesetzt wird.
Der DStV fordert "ausreichende Übergangsfristen" für kleine und mittlere Unternehmen.
Erfahrung aus der TSE-Einführung zeigt: Bei hoher Nachfrage kann es zu Lieferengpässen kommen.
Empfehlung: Frühzeitig vorbereiten, nicht bis zum Stichtag warten!
Weiterlesen zur Kassenpflicht
"Neue Pflichten müssen maßvoll und zielgerichtet erfolgen. Sie dürfen gerade kleine und mittlere Unternehmen nicht überfordern, sondern müssen praktikabel und wirtschaftlich leistbar sein."
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Stand: 12. August 2026. Die Informationen basieren auf dem Koalitionsvertrag und dem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums (Juni 2026, im Juli auf 2028 verschoben) und können sich im Gesetzgebungsverfahren ändern.