Ab 01. Januar 2027

Registrierkassenpflicht kommt nach Deutschland

Laut Koalitionsvertrag 2025 wird ab dem 1. Januar 2027 eine bundesweite Registrierkassenpflicht für alle Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz eingeführt. Erfahren Sie hier alles, was Sie wissen müssen.

> 100.000€ Umsatz/Jahr
Details noch offen

Das Wichtigste auf einen Blick

Die neue Registrierkassenpflicht ist Teil des Koalitionsvertrags 2025 und soll Steuerhinterziehung bekämpfen.

01.01.2027

Geplantes Inkrafttreten der neuen Registrierkassenpflicht in Deutschland

100.000€ Grenze

Alle Unternehmen mit mehr als 100.000€ Jahresumsatz sind betroffen

300.000 - 500.000

Geschätzte Anzahl der Unternehmen, die neue Kassensysteme benötigen

Wer ist von der Kassenpflicht betroffen?

Betroffen (> 100.000€/Jahr)

  • Einzelhandel
  • Gastronomie & Cafés
  • Friseure & Kosmetik
  • Handwerksbetriebe
  • Wellness & Massage
  • Bäckereien & Metzgereien
  • Tankstellen
  • Hotels & Pensionen
Rechenbeispiel: 100.000€/Jahr = ca. 8.333€/Monat = ca. 333€/Tag (bei 25 Arbeitstagen)

Voraussichtlich ausgenommen

  • Kleinunternehmen unter 100.000€ Jahresumsatz
  • Mobile Verkaufsstände (nach österreichischem Vorbild)
  • Wochenmärkte (ggf. Ausnahmen)
  • Standorte ohne Stromanschluss
Hinweis: Ausnahmen sind noch nicht final festgelegt. Details folgen im Gesetzgebungsverfahren.

Was ändert sich gegenüber heute?

Die neue Kassenpflicht geht über die bestehende KassenSichV hinaus.

Aspekt Heute (KassenSichV) Ab 2027 (Neu)
Kassenpflicht Keine - nur wenn Kasse vorhanden Ja, für Betriebe > 100.000€
Umsatzgrenze Keine Grenze definiert 100.000€ Jahresumsatz
TSE-Pflicht Ja, bei elektronischer Kasse Ja, weiterhin erforderlich
Meldung ans Finanzamt Lokale TSE-Aufzeichnung Evtl. digitales Meldesystem
Bonpflicht Ja, seit 2020 Soll abgeschafft werden
Offene Ladenkasse Erlaubt Nicht mehr ab 100.000€

Zeitlicher Ablauf

Von der Ankündigung bis zur Umsetzung

Januar 2020

KassenSichV und TSE-Pflicht treten in Kraft

Bereits umgesetzt
April 2025

Koalitionsvertrag beschließt Registrierkassenpflicht

Beschlossen
2025 / 2026

Gesetzgebungsverfahren erwartet

Aktuell - Details werden erarbeitet
01. Januar 2027

Geplantes Inkrafttreten der Registrierkassenpflicht

Zieldatum
2027+

Vollständige Durchsetzung und Kontrollen

Bußgelder bei Nicht-Einhaltung

Offene Fragen (Stand: Dezember 2025)

Viele Details sind noch unklar und werden im Gesetzgebungsverfahren geklärt.

Diese zentrale Frage ist noch nicht geklärt. Es macht einen erheblichen Unterschied:

  • Gesamtumsatz: Alle Einnahmen inkl. Kartenzahlung, Überweisung etc.
  • Nur Barumsatz: Nur Bargeld-Transaktionen

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) fordert hier dringend Klarstellung.

Nach österreichischem Vorbild werden voraussichtlich Ausnahmen geschaffen für:

  • Mobile Verkaufsstände
  • Wochenmärkte
  • Betriebe ohne Stromanschluss
  • Bestimmte Dienstleistungen

Die genauen Ausnahmen werden im Gesetzgebungsverfahren definiert.

Im Koalitionsvertrag wird ein "digitales Meldesystem" erwähnt. Details sind noch unklar:

  • Direkte Anbindung ans Finanzamt (wie in Österreich mit RKSV)?
  • Erweiterung der bestehenden TSE-Technologie?
  • Echtzeit-Übermittlung oder periodische Meldungen?

Dies könnte erhebliche technische Anpassungen erfordern.

Der Koalitionsvertrag sieht die Abschaffung der seit 2020 geltenden Bonpflicht vor.

Hintergrund: Die Bonpflicht wurde wegen der Umweltbelastung durch Kassenzettel kritisiert.

Es ist aber noch unklar, ob und wann dies umgesetzt wird.

Der DStV fordert "ausreichende Übergangsfristen" für kleine und mittlere Unternehmen.

Erfahrung aus der TSE-Einführung zeigt: Bei hoher Nachfrage kann es zu Lieferengpässen kommen.

Empfehlung: Frühzeitig vorbereiten, nicht bis zum Stichtag warten!

Position des Deutschen Steuerberaterverbands (DStV)

"Neue Pflichten müssen maßvoll und zielgerichtet erfolgen. Sie dürfen gerade kleine und mittlere Unternehmen nicht überfordern, sondern müssen praktikabel und wirtschaftlich leistbar sein."

— Torsten Lüth, DStV-Präsident
Zentrale Forderungen des DStV:
  • Ausreichende Übergangsfristen für KMU
  • Klarstellung zur Umsatzgrenze (Bar- vs. Gesamtumsatz)
  • Praxistaugliche Ausnahmen nach österreichischem Vorbild
  • Keine Überforderung durch Bürokratie und Kosten

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Quellen & weiterführende Informationen

Stand: Dezember 2025. Die Informationen basieren auf dem aktuellen Koalitionsvertrag und können sich im Gesetzgebungsverfahren ändern.