Laut Koalitionsvertrag 2025 wird ab dem 1. Januar 2027 eine bundesweite Registrierkassenpflicht für alle Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz eingeführt. Erfahren Sie hier alles, was Sie wissen müssen.
Die neue Registrierkassenpflicht ist Teil des Koalitionsvertrags 2025 und soll Steuerhinterziehung bekämpfen.
Geplantes Inkrafttreten der neuen Registrierkassenpflicht in Deutschland
Alle Unternehmen mit mehr als 100.000€ Jahresumsatz sind betroffen
Geschätzte Anzahl der Unternehmen, die neue Kassensysteme benötigen
Die neue Kassenpflicht geht über die bestehende KassenSichV hinaus.
| Aspekt | Heute (KassenSichV) | Ab 2027 (Neu) |
|---|---|---|
| Kassenpflicht | Keine - nur wenn Kasse vorhanden | Ja, für Betriebe > 100.000€ |
| Umsatzgrenze | Keine Grenze definiert | 100.000€ Jahresumsatz |
| TSE-Pflicht | Ja, bei elektronischer Kasse | Ja, weiterhin erforderlich |
| Meldung ans Finanzamt | Lokale TSE-Aufzeichnung | Evtl. digitales Meldesystem |
| Bonpflicht | Ja, seit 2020 | Soll abgeschafft werden |
| Offene Ladenkasse | Erlaubt | Nicht mehr ab 100.000€ |
Von der Ankündigung bis zur Umsetzung
KassenSichV und TSE-Pflicht treten in Kraft
Bereits umgesetztKoalitionsvertrag beschließt Registrierkassenpflicht
BeschlossenGesetzgebungsverfahren erwartet
Aktuell - Details werden erarbeitetGeplantes Inkrafttreten der Registrierkassenpflicht
ZieldatumVollständige Durchsetzung und Kontrollen
Bußgelder bei Nicht-EinhaltungViele Details sind noch unklar und werden im Gesetzgebungsverfahren geklärt.
Diese zentrale Frage ist noch nicht geklärt. Es macht einen erheblichen Unterschied:
Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) fordert hier dringend Klarstellung.
Nach österreichischem Vorbild werden voraussichtlich Ausnahmen geschaffen für:
Die genauen Ausnahmen werden im Gesetzgebungsverfahren definiert.
Im Koalitionsvertrag wird ein "digitales Meldesystem" erwähnt. Details sind noch unklar:
Dies könnte erhebliche technische Anpassungen erfordern.
Der Koalitionsvertrag sieht die Abschaffung der seit 2020 geltenden Bonpflicht vor.
Hintergrund: Die Bonpflicht wurde wegen der Umweltbelastung durch Kassenzettel kritisiert.
Es ist aber noch unklar, ob und wann dies umgesetzt wird.
Der DStV fordert "ausreichende Übergangsfristen" für kleine und mittlere Unternehmen.
Erfahrung aus der TSE-Einführung zeigt: Bei hoher Nachfrage kann es zu Lieferengpässen kommen.
Empfehlung: Frühzeitig vorbereiten, nicht bis zum Stichtag warten!
"Neue Pflichten müssen maßvoll und zielgerichtet erfolgen. Sie dürfen gerade kleine und mittlere Unternehmen nicht überfordern, sondern müssen praktikabel und wirtschaftlich leistbar sein."
Warten Sie nicht bis zum Stichtag - bereiten Sie sich jetzt vor und vermeiden Sie den erwarteten Ansturm.
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Stand: Dezember 2025. Die Informationen basieren auf dem aktuellen Koalitionsvertrag und können sich im Gesetzgebungsverfahren ändern.