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Geplant: 1. Januar 2028

Registrierkassenpflicht 2028 kommt nach Deutschland

Laut Koalitionsvertrag 2025 soll eine bundesweite Registrierkassenpflicht für Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz kommen – die offene Ladenkasse wäre dann für betroffene Betriebe nicht mehr zulässig. Stand August 2026: Der Start wurde auf den 1. Januar 2028 verschoben; seit dem 7. August 2026 liegt den Verbänden ein Referentenentwurf vor, der zusätzlich den Papierbon als Regelfall abschafft – der Beleg wird dann digital bereitgestellt, Papier nur noch auf Nachfrage. Ein Gesetz ist weiterhin nicht beschlossen. Wir halten Sie hier auf dem Laufenden.

Was heißt das für meinen Betrieb? Der Fahrplan bis 2028, die Abgrenzung von TSE-QR-Code und Beleg-QR-Code und die drei Fragen, die Sie jetzt klären sollten: → Digitaler Beleg statt Papierbon

> 100.000€ Umsatz/Jahr
Details noch offen

Das Wichtigste auf einen Blick

Die neue Registrierkassenpflicht ist Teil des Koalitionsvertrags 2025 und soll Steuerhinterziehung bekämpfen.

01.01.2028

Geplantes Inkrafttreten der neuen Registrierkassenpflicht in Deutschland

100.000€ Grenze

Alle Unternehmen mit mehr als 100.000€ Jahresumsatz sind betroffen

300.000 - 500.000

Geschätzte Anzahl der Unternehmen, die neue Kassensysteme benötigen

Chronologie: So kam es zum 1. Januar 2028

Der Zeitplan hat sich mehrfach verschoben – hier der Überblick.

Wer heute schon elektronisch kassiert, muss auf kein Gesetz warten – für ihn ändert die Registrierkassenpflicht nichts.
Zeitleiste von der Kassensicherungsverordnung 2020 über den Koalitionsvertrag 2025 und den Referentenentwurf 2026 bis zum geplanten Start am 1. Januar 2028
Stand August 2026: Ein Gesetz gibt es nicht. Der Referentenentwurf nennt den 1. Januar 2028, nachdem der Termin zuvor auf 2027 lautete. Wer heute schon elektronisch kassiert, ist von der Änderung ohnehin nicht betroffen.
  • 2025 Koalitionsvertrag. CDU, CSU und SPD kündigen eine bundesweite Registrierkassenpflicht für Betriebe über 100.000 € Jahresumsatz an – zunächst geplant ab dem 1. Januar 2027.
  • 02.06.2026 Referentenentwurf. Ein erster Entwurf des Bundesfinanzministeriums nennt weiterhin den 1. Januar 2027 als Starttermin.
  • 16.07.2026 Bundesfinanzminister Klingbeil verschiebt auf 2028. Der Start der Registrierkassenpflicht wird auf den 1. Januar 2028 gelegt. Zugleich soll die Bonpflicht gelockert werden (keine Belegpflicht mehr für Beträge unter 30 €), und der Papierbon soll langfristig durch den digitalen Bon – per E-Mail oder QR-Code – ersetzt werden.
  • Aus dem Entwurf Die Zahlen des Referentenentwurfs. Das Ministerium zählt noch rund 114.000 offene Ladenkassen in Deutschland – neben 2,2 Millionen bereits vorhandenen Registrierkassen. Für die Umstellung kalkuliert der Entwurf einmalig knapp 99 Millionen Euro für die gesamte Wirtschaft (im Schnitt rund 870 € je Kasse; für die Einrichtung einer cloudbasierten Kasse nur rund 100 €), durch die gelockerte Bonpflicht zugleich eine jährliche Entlastung von knapp 89 Millionen Euro. Verstöße sollen mit Bußgeldern bis 25.000 € geahndet werden können.
  • Stand heute Noch kein Gesetz. Der Referentenentwurf befindet sich in der Abstimmung mit den Verbänden; Kabinett, Bundestag und Bundesrat stehen noch aus. Details wie die genaue Umsatzgrenze, Ausnahmen und Übergangsfristen können sich noch ändern.
Was kostet die Umstellung wirklich? Deutlich weniger, als viele Schlagzeilen sagen – das Finanzministerium kalkuliert selbst im Schnitt nur rund 870 € je Kasse, mit einer App-Kasse geht es für einen Bruchteil. → Zur ehrlichen Gegenrechnung
Digitaler Bon schon heute: Was Klingbeil für die Zukunft plant, kann BISpicy POS längst – der Beleg landet als QR-Code, PDF oder E-Mail beim Kunden, ganz ohne Papier. → Mehr zum digitalen Bon

Wer ist von der Kassenpflicht betroffen?

Betroffen (> 100.000€/Jahr)

  • Einzelhandel
  • Gastronomie & Cafés
  • Friseure & Kosmetik
  • Handwerksbetriebe
  • Wellness & Massage
  • Bäckereien & Metzgereien
  • Tankstellen
  • Hotels & Pensionen
Rechenbeispiel: 100.000€/Jahr = ca. 8.333€/Monat = ca. 333€/Tag (bei 25 Arbeitstagen)

Voraussichtlich ausgenommen

  • Kleinunternehmen unter 100.000€ Jahresumsatz
  • Mobile Verkaufsstände (nach österreichischem Vorbild)
  • Wochenmärkte (ggf. Ausnahmen)
  • Standorte ohne Stromanschluss
Hinweis: Ausnahmen sind noch nicht final festgelegt. Details folgen im Gesetzgebungsverfahren.
Sie öffnen nur einen Teil des Jahres? Für Eisdielen, Biergärten, Kioske, Hofläden, Markt- und Weihnachtsmarktstände haben wir die Lage eigens aufbereitet — inklusive Kostenrechner, der auch anzeigt, wenn Sie gar nicht betroffen wären.
Zur Seite für Saisonbetriebe

Was ändert sich gegenüber heute?

Die neue Kassenpflicht geht über die bestehende KassenSichV hinaus.

Aspekt Heute (KassenSichV) Ab 2028 (Neu)
Kassenpflicht Keine - nur wenn Kasse vorhanden Ja, für Betriebe > 100.000€
Umsatzgrenze Keine Grenze definiert 100.000€ Jahresumsatz
TSE-Pflicht Ja, bei elektronischer Kasse Ja, weiterhin erforderlich
Meldung ans Finanzamt Lokale TSE-Aufzeichnung Evtl. digitales Meldesystem
Bonpflicht Ja, seit 2020 Soll abgeschafft werden
Offene Ladenkasse Erlaubt Nicht mehr ab 100.000€

Zeitlicher Ablauf

Von der Ankündigung bis zur Umsetzung

Januar 2020

KassenSichV und TSE-Pflicht treten in Kraft

Bereits umgesetzt
April 2025

Koalitionsvertrag beschließt Registrierkassenpflicht

Beschlossen
Juni / Juli 2026

Referentenentwurf liegt vor, Start von 2027 auf den 1. Januar 2028 verschoben

Erfolgt
7. August 2026

Referentenentwurf geht an die Verbände: zusätzlich zur Kassenpflicht soll der Papierbon als Regelfall entfallen – der Beleg wird digital bereitgestellt, Papier auf Nachfrage. Kabinett, Bundestag und Bundesrat stehen noch aus

Aktuell – Verbändeanhörung läuft
01. Januar 2028

Geplantes Inkrafttreten der Registrierkassenpflicht

Zieldatum
2028+

Vollständige Durchsetzung und Kontrollen

Bußgelder bei Nicht-Einhaltung

Offene Fragen (Stand: August 2026)

Viele Details sind noch unklar und werden im Gesetzgebungsverfahren geklärt.

Diese zentrale Frage ist noch nicht geklärt. Es macht einen erheblichen Unterschied:

  • Gesamtumsatz: Alle Einnahmen inkl. Kartenzahlung, Überweisung etc.
  • Nur Barumsatz: Nur Bargeld-Transaktionen

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) fordert hier dringend Klarstellung.

Nach österreichischem Vorbild werden voraussichtlich Ausnahmen geschaffen für:

  • Mobile Verkaufsstände
  • Wochenmärkte
  • Betriebe ohne Stromanschluss
  • Bestimmte Dienstleistungen

Die genauen Ausnahmen werden im Gesetzgebungsverfahren definiert.

Im Koalitionsvertrag wird ein "digitales Meldesystem" erwähnt. Details sind noch unklar:

  • Direkte Anbindung ans Finanzamt (wie in Österreich mit RKSV)?
  • Erweiterung der bestehenden TSE-Technologie?
  • Echtzeit-Übermittlung oder periodische Meldungen?

Dies könnte erhebliche technische Anpassungen erfordern.

Der Koalitionsvertrag sieht die Abschaffung der seit 2020 geltenden Bonpflicht vor.

Hintergrund: Die Bonpflicht wurde wegen der Umweltbelastung durch Kassenzettel kritisiert.

Es ist aber noch unklar, ob und wann dies umgesetzt wird.

Der DStV fordert "ausreichende Übergangsfristen" für kleine und mittlere Unternehmen.

Erfahrung aus der TSE-Einführung zeigt: Bei hoher Nachfrage kann es zu Lieferengpässen kommen.

Empfehlung: Frühzeitig vorbereiten, nicht bis zum Stichtag warten!

Weiterlesen zur Kassenpflicht

Position des Deutschen Steuerberaterverbands (DStV)

"Neue Pflichten müssen maßvoll und zielgerichtet erfolgen. Sie dürfen gerade kleine und mittlere Unternehmen nicht überfordern, sondern müssen praktikabel und wirtschaftlich leistbar sein."

— Torsten Lüth, DStV-Präsident
Zentrale Forderungen des DStV:
  • Ausreichende Übergangsfristen für KMU
  • Klarstellung zur Umsatzgrenze (Bar- vs. Gesamtumsatz)
  • Praxistaugliche Ausnahmen nach österreichischem Vorbild
  • Keine Überforderung durch Bürokratie und Kosten

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Quellen & weiterführende Informationen

Stand: 12. August 2026. Die Informationen basieren auf dem Koalitionsvertrag und dem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums (Juni 2026, im Juli auf 2028 verschoben) und können sich im Gesetzgebungsverfahren ändern.