Digitaler Bon · KassenSichV-konform

Der digitale Bon. Papierbon war gestern.

Ihre Kunden scannen am Ende des Verkaufs einen QR-Code und bekommen den Beleg direkt auf ihr Smartphone – als Bildschirm-Bon, als PDF und als DIN-A4-Rechnung mit TSE. Kein Papier, keine leere Rolle, kein Beleg im Papierkorb.

Was ist der digitale Bon?

Der Kassenbeleg – aber auf dem Smartphone des Kunden statt auf einem Papierstreifen.

Bildschirm-Bon

QR-Code scannen, Beleg sofort im Browser sehen – ohne App, ohne Anmeldung.

Bon als PDF

Ein Tap, und der Kunde hat den Bon als PDF zum Speichern oder Weiterleiten.

DIN-A4-Rechnung mit TSE

Auf Wunsch die vollständige A4-Rechnung inkl. TSE-Signatur – auch per E-Mail.

Was der Kabinettsentwurf plant – was BISpicy heute schon kann

Am 16. Juli 2026 hat Bundesfinanzminister Lars Klingbeil eine Kassenreform angekündigt, am 23. September 2026 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf beschlossen. Danach soll ab 2028 die Ausgabe von Papierbelegen durch die Bereitstellung digitaler Belege ersetzt werden – etwa per QR-Code auf dem Kassendisplay, per Download-Link oder im Kundenkonto. Wer eine Papierquittung möchte, hat weiter Anspruch darauf. Die 30-€-Grenze, unter der kein Beleg nötig sein sollte, stand im Juni-Entwurf und in der Ankündigung vom 16. Juli, seit der Fassung vom August nicht mehr.

Das Prinzip – Beleg per QR-Code statt Papier – ist beim digitalen Bon von BISpicy POS schon heute Alltag an der Kasse, nicht erst ab 2028. Welche technischen Vorgaben das Gesetz am Ende genau macht, steht erst mit dem Beschluss von Bundestag und Bundesrat fest; sobald sie feststehen, passen wir den digitalen Bon an.

  • Beleg per QR-Code – der Kunde bekommt ihn auf sein eigenes Smartphone
  • Beleg per E-Mail – die A4-Rechnung geht direkt ins Postfach
  • Mit TSE-Signatur nach KassenSichV – dieselben Pflichtangaben wie der Papierbon
  • Weniger Papier, weniger Kosten, weniger Belege im Straßengraben

Hinweis (Stand 24. September 2026): Das Kabinett hat den Entwurf beschlossen, ein Gesetz ist das noch nicht – Bundestag und Bundesrat stehen aus, Details können sich ändern. Quellen: Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 23.09.2026, Bundesregierung. Mehr dazu auf unserer Seite zur geplanten Registrierkassenpflicht ab 2028.

So funktioniert der digitale Bon

Drei Schritte – für Sie und Ihre Kunden ohne Aufwand.

Kassenbon mit QR-Code, über den der Beleg digital abgerufen wird
Der QR-Code ist die ganze Technik. Der Kunde scannt ihn mit der Kamera seines Handys und hat den Beleg – ohne App, ohne Konto, ohne dass Sie eine Adresse erfassen müssen.
1

Verkauf abschließen

Sie kassieren wie gewohnt. Am Ende zeigt die Kasse einen QR-Code auf dem Kundendisplay.

2

Kunde scannt den Code

Der Kunde scannt den QR-Code mit der Handykamera und sieht seinen Beleg sofort im Browser.

3

Beleg behalten

Bildschirm-Bon, PDF oder DIN-A4-Rechnung mit TSE – der Kunde speichert, was er braucht. Kein Papier nötig.

Warum der digitale Bon sich lohnt

Weniger Kosten

Keine Bonrollen, kein Papier, kein Nachbestellen.

Kein Thermopapier

Der Beleg landet auf dem Smartphone des Kunden statt auf der Bonrolle.

TSE-signiert

Alle Pflichtangaben + TSE-Signatur nach KassenSichV.

Kundenfreundlich

Beleg immer griffbereit auf dem Handy, nie zerknüllt in der Tasche.

Häufige Fragen zum digitalen Bon

Der Kassenbeleg in elektronischer Form. Statt eines Papierstreifens bekommt der Kunde den Beleg auf sein eigenes Smartphone – bei BISpicy POS über einen QR-Code am Ende des Verkaufs. Er sieht den Bon im Browser und kann ihn als PDF oder als DIN-A4-Rechnung herunterladen.

Ja. Der digitale Bon enthält alle nach KassenSichV vorgeschriebenen Angaben inklusive TSE-Signatur. Die Belegausgabepflicht lässt seit 2020 ausdrücklich auch elektronische Belege zu, sofern der Kunde zustimmt. Die Zustimmung ist formlos und kann auch stillschweigend erfolgen, etwa indem er den QR-Code scannt (§ 6 KassenSichV, AEAO zu § 146a AO). Wer einen Papierbeleg möchte, bekommt ihn.

Nein – die Belegausgabepflicht ist erfüllt, sobald der Beleg bereitgestellt wird, auch elektronisch; heute braucht der elektronische Beleg die Zustimmung des Kunden, die auch stillschweigend erteilt werden kann, etwa durch das Scannen des QR-Codes. Nach dem Regierungsentwurf, den das Bundeskabinett am 23. September 2026 beschlossen hat, soll ab 2028 die Ausgabe von Papierbelegen durch die Bereitstellung digitaler Belege ersetzt werden – etwa per QR-Code auf dem Kassendisplay; wer eine Papierquittung möchte, hat weiter Anspruch darauf. Die 30-€-Grenze, unter der kein Beleg nötig sein sollte, stand im Juni-Entwurf und in der Ankündigung vom 16. Juli, seit der Fassung vom August nicht mehr. Ein Gesetz ist das noch nicht. Das Prinzip läuft bei BISpicy schon heute; sobald die endgültigen Vorgaben feststehen, passen wir den digitalen Bon an.

Nein. Der digitale Bon ist fester Bestandteil der BISpicy Kasse und ohne Aufpreis nutzbar. Sie zahlen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene TSE-Lizenz, die für jedes elektronische Kassensystem in Deutschland gilt.

Belege digital statt auf Papier – ab heute.

Testen Sie die BISpicy Kasse mit digitalem Bon 14 Tage kostenlos.

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