MWSTG – Schweizer Mehrwertsteuergesetz

Sätze, Methoden, Pflichten und Formulare für die korrekte Schweizer MWST-Abrechnung.

Kurz-Definition

Das MWSTG (offiziell: Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer, SR 641.20) ist die Rechtsgrundlage für die Schweizer Mehrwertsteuer. Es ist seit 1. Januar 2010 in der heutigen Form in Kraft und wurde mehrfach revidiert. Es regelt: Steuersätze, Steuerpflicht (ab CHF 100'000 Umsatz), Abrechnungsmethoden (effektiv und Saldosatz), Vorsteuerabzug und die elektronische Einreichung über das ESTV ePortal.

Aktuelle MwSt-Sätze (seit 1.1.2024)

8.1%
Standardsatz
2.6%
Reduziert
3.8%
Beherbergung
0%
Befreit

Vorher (bis 31.12.2023): 7.7% / 2.5% / 3.7%. Die Erhöhung um 0.4 Punkte wurde zur Finanzierung der AHV beschlossen.

Wer ist steuerpflichtig?

  • Generelle Schwelle: Wer in der Schweiz einen Jahresumsatz von CHF 100'000 oder mehr erzielt, ist obligatorisch MWST-pflichtig.
  • Vereine, NPOs: Schwelle CHF 250'000.
  • Sport- und Kulturvereine: Schwelle CHF 250'000 mit besonderen Regelungen für Mitgliederbeiträge.
  • Online-Händler aus dem Ausland: Seit 1.1.2019 schon ab dem ersten Franken, wenn der Gesamt-Umsatz weltweit über CHF 100'000 liegt.
  • Freiwillig: Auch unter den Schwellen kann man sich freiwillig anmelden – sinnvoll bei hohen Vorsteuern.

Effektive Methode vs. Saldosatzmethode

Effektive Methode (Formular 0550)

Sie weisen auf der Verkaufsseite die MWST mit dem korrekten Satz aus (Output-VAT) und ziehen auf der Eingangsseite die Vorsteuer aus jeder Lieferanten-Rechnung ab (Input-VAT). Differenz = Zahllast.

Vorteil: Bei hohen Vorsteuern (z.B. Material-Einkauf, Investitionen) zahlen Sie weniger.
Aufwand: Jede Rechnung muss erfasst werden.

Saldosatzmethode (Formular 0551)

Sie zahlen MWST nicht auf den Differenzbetrag, sondern als Pauschalsatz auf den Bruttoumsatz. Der Pauschalsatz hängt von der Branche ab und ist deutlich niedriger als der Standardsatz (z.B. 3.5% statt 8.1% für Restaurants).

Vorteil: Wenig Buchhaltung, da Vorsteuer nicht einzeln erfasst wird.
Voraussetzung: Jahresumsatz max. CHF 5'024'000.

Wahlrecht: Wer beide Voraussetzungen erfüllt, kann beim ESTV ein Gesuch um Anwendung der Saldosatzmethode stellen. Die Wahl bindet für mindestens 1 Jahr (Wechsel zur effektiven jederzeit zum Jahresende möglich).

BISpicy POS berechnet beide Methoden parallel und zeigt die Differenz in Schweizer Franken – damit Sie wissen, ob ein Wechsel sich für Sie lohnt.

Abrechnungsperioden

  • Quartalsweise (Standard): Frist 60 Tage nach Quartalsende.
  • Halbjährlich: Bei Saldosatzmethode möglich.
  • Jährlich: Neu seit 2026 möglich bei Umsatz unter CHF 5'005'000 (auf Antrag beim ESTV).

ESTV ePortal: Pflicht seit 2025

Seit 1. Januar 2025 sind Papierformulare vollständig abgeschafft. Die MWST-Abrechnung muss elektronisch über das ESTV ePortal eingereicht werden. Voraussetzung: ePortal-Login mit AGOV-Authentifizierung. BISpicy POS liefert eine Kopiervorlage aller 13 Ziffern, die Sie direkt ins ePortal übertragen können – ein API-direkt-Upload ist offiziell (Stand April 2026) noch nicht freigegeben.

Pflichtangaben auf Rechnungen ab CHF 400

Eine MWSTG-konforme Rechnung muss enthalten:

  • Name und Ort des Leistungserbringers
  • UID-Nummer (CHE-XXX.XXX.XXX MWST)
  • Name und Ort des Empfängers
  • Datum oder Zeitraum der Leistung
  • Art, Gegenstand und Umfang der Leistung
  • Entgelt für die Leistung
  • Steuersatz und Steuerbetrag

Bei Beträgen unter CHF 400 reicht ein vereinfachter Beleg ohne Empfänger-Angaben.

MWSTG in BISpicy POS

Wenn Sie im Setup-Wizard „Schweiz" wählen, aktiviert BISpicy POS automatisch alle Schweizer MWSTG-Funktionen: korrekte Sätze, CHF-Währung, Saldo-vs-Effektiv-Vergleich, ESTV-Kopiervorlage, UID-konforme Belege, Glossar pro Ziffer, Plausibilitäts-Checks, Mehrsprachigkeit DE/FR/IT. Vollständige Übersicht auf unserer Kassensystem Schweiz-Seite.

Stand: April 2026. Verbindlich sind das MWSTG (SR 641.20), die MWSTV und die ESTV-Praxis. Diese Erklärung ersetzt keine steuerliche Beratung.