Die österreichische Pflicht-Vorschrift für elektronische Kassen seit 2017.
Die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) ist seit dem 1. April 2017 in Österreich vollständig in Kraft. Sie schreibt vor, dass alle Betriebe mit einem Jahresumsatz über 15.000 € und Bareinnahmen über 7.500 € eine Registrierkasse mit zertifizierter Sicherheitseinrichtung einsetzen müssen. Jeder Beleg wird kryptographisch signiert und trägt einen QR-Code. Rechtsgrundlage: § 131b BAO und die RKSV selbst.
Die RKSV-Pflicht greift, wenn beide Schwellen überschritten werden:
Die Pflicht beginnt mit dem 4. Monat nach erstmaligem Überschreiten beider Schwellen. Beispiel: Schwellen im Mai überschritten → Registrierkasse spätestens ab 1. September.
Pflicht zur Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems. Excel-Tabellen, Word-Dateien oder selbstgebaute Lösungen sind nicht zulässig. Die Kasse muss eine geprüfte Sicherheitseinrichtung haben.
Bei jeder Barzahlung muss automatisch ein Beleg ausgehändigt werden – auch wenn der Kunde nicht danach fragt. Pflichtangaben:
Der Kunde ist gesetzlich verpflichtet, den Beleg entgegenzunehmen und bis vor das Geschäftslokal mitzunehmen. Verstöße können theoretisch geahndet werden – in der Praxis wird hauptsächlich der Unternehmer kontrolliert.
Es gibt zwei zertifizierte Wege, die Belegsignatur durchzuführen:
Alle Geschäftsvorfälle müssen in einem manipulationssicheren Datenerfassungsprotokoll (DEP) gespeichert werden. Pflicht zur vierteljährlichen Sicherung auf einem externen, unveränderbaren Datenträger (z.B. eingebrannte DVD, schreibgeschützter USB-Stick, oder Cloud-Backup mit Unveränderbarkeitsnachweis).
Die Finanzpolizei kann unangekündigt erscheinen und prüfen. Verstöße werden geahndet mit:
Das österreichische Finanzministerium stellt eine kostenlose App „BMF Belegcheck" bereit (iOS/Android). Damit kann jeder Kunde – und jeder Prüfer – einen RKSV-Beleg per QR-Code-Scan auf Echtheit kontrollieren. Die App prüft die Signatur direkt gegen das amtliche Verzeichnis der Sicherheitseinrichtungen.
RKSV (Österreich) und TSE/KassenSichV (Deutschland) verfolgen dasselbe Ziel – Manipulationssicherheit von Kassendaten – haben aber unterschiedliche technische Umsetzungen:
Die Zertifizierungsstellen sind unterschiedlich: In Österreich ist es das BMF mit der A-Trust-Verzeichnisinfrastruktur, in Deutschland das BSI.
Sobald Sie im Setup-Wizard „Österreich" als Standort wählen, aktiviert BISpicy POS automatisch den RKSV-Modus mit Fiskaly Sign AT. Start-, Monats-, Jahres- und Schlussbeleg werden zu den jeweiligen Stichtagen automatisch erstellt. Das DEP-Backup läuft täglich verschlüsselt in die Cloud (auf Wunsch). FinanzOnline-UVA-Vorlage und Belegcheck-konformer QR-Code sind Standard.
Stand: April 2026. Verbindlich sind RKSV, BAO und die jeweils aktuellen BMF-Erlasse. Diese Erklärung ersetzt keine steuerliche Beratung.