RKSV-konform

Kassensystem für Österreich

RKSV-konforme Belegsignatur über Fiskaly Sign AT, vollständige UVA U30 mit Glossar pro Kennzahl, FinanzOnline-Vorlage – ab €25/Monat.

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Was BISpicy POS für österreichische Betriebe leistet

RKSV-konforme Signatur

Jeder Beleg wird über Fiskaly Sign AT kryptographisch signiert. QR-Code auf jedem Beleg, BMF-konform.

UVA Formular U30

Alle 8 Kennzahlen mit Glossar und § UStG 1994. Monatlich oder quartalsweise je nach Umsatz.

Alle ÖSt-Sätze

Standard 20%, reduziert 10% (Lebensmittel), reduziert 13% (Beherbergung, Kultur), Nullsatz 0%.

FinanzOnline-Vorlage

Kopiervorlage aller Kennzahlen zum direkten Einfügen ins FinanzOnline-Portal. Ein Klick statt manueller Übertragung.

Belegerteilungspflicht

Automatischer Belegdruck oder elektronischer Beleg per QR-Code/E-Mail – pflichtkonform seit 2016.

Plausibilitäts-Checks

7 automatische Regeln vor jeder Abrechnung – fehlende Tage, Umsatz-Einbruch, Vorsteuer-Anteil, Refund ohne Eingang.

Bewirtungsbeleg AT

50% steuerlich abzugsfähig nach § 20 Abs. 1 Z 3 EStG – mit allen Pflichtangaben automatisch generiert.

One-Click an Steuerberater

CSV-Export plus vorformulierte Mail – Steuerberater bekommt alles in einer Mail statt fünf Anhänge zusammenzusuchen.

7 Sprachen

DE/EN/FR/IT/NL/TH plus Fallback. Wichtig für Saisonbetriebe mit internationalem Personal.

Die 8 Kennzahlen der UVA U30

KZ 000
Gesamtumsatz
KZ 001
Innergem. Lieferungen
KZ 011
Steuerfreie Umsätze
KZ 022
20% Umsatz
KZ 029
10% Umsatz
KZ 006
13% Umsatz
KZ 060
Vorsteuer
KZ 095
Zahllast / Gutschrift

RKSV-Pflichten im Überblick

Wer ist betroffen?

  • Jahresumsatz über 15.000 €
  • Davon Bareinnahmen (inkl. Kartenzahlung) über 7.500 €
  • Beide Schwellen müssen überschritten werden
  • Bei Überschreiten: Pflicht ab Beginn des viertfolgenden Monats

Was ist Pflicht?

  • Einzelaufzeichnung jedes Geschäftsvorfalls
  • Signatur jedes Belegs durch eine Sicherheitseinrichtung
  • QR-Code auf jedem Beleg
  • Monats-, Jahres- und Schlussbeleg
  • Belegerteilung an den Kunden
  • Datenerfassungsprotokoll (DEP) auf externem Datenträger sichern

Häufige Fragen

Die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) ist seit 1. April 2017 in Österreich Pflicht für alle Betriebe mit Jahresumsatz über 15.000 € und Barumsätzen über 7.500 €. Sie schreibt vor, dass jeder Beleg mit einer Sicherheitseinrichtung signiert werden muss. BISpicy POS nutzt dafür Fiskaly Sign AT.

Standardsatz 20%, ermäßigter Satz 10% (Lebensmittel, Bücher, Medikamente), zweiter ermäßigter Satz 13% (Beherbergung, Eintritte, lebende Tiere), Nullsatz 0% (z.B. ärztliche Leistungen, PV-Anlagen unter Bedingungen).

Bei Jahresumsatz über 100.000 € monatlich, sonst quartalsweise. Frist: 15. des zweitfolgenden Monats. Abgabe elektronisch über FinanzOnline.

Seit 2016 muss bei jeder Barzahlung ein Beleg ausgehändigt werden – auch ohne Aufforderung. Der Kunde ist verpflichtet, den Beleg bis vor das Geschäftslokal mitzunehmen (Belegannahmepflicht).

Stand: April 2026. Verbindlich sind RKSV, UStG 1994, BAO und die jeweils aktuellen BMF-Erlasse. Diese Seite ersetzt keine steuerliche Beratung.

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