Zum Hauptinhalt springen
Für Saison- und Marktbetriebe

Registrierkassenpflicht 2028? Bleiben Sie gelassen.

Eisdiele, Biergarten, Strandkiosk, Hofladen oder Marktstand: In der Branchenpresse ist von bis zu 5.000 Euro die Rede. Für einen Saisonbetrieb sind es bei uns eher rund 200 Euro im Jahr – weil Sie nur für die Monate zahlen, in denen Sie geöffnet haben.

Nur die offenen Monate Aushilfen nach Einsatztagen Offline am Stand App dauerhaft kostenlos
BISpicy POS Verkaufsbildschirm – Kassensystem für Saisonbetriebe, Marktstände und Kioske

Rund um die geplante Registrierkassenpflicht ist derzeit viel von Bürokratie, Bußgeldern und hohen Anschaffungskosten zu lesen. Diese Seite ordnet nüchtern ein, was Stand 6. August 2026 tatsächlich beschlossen ist, wen die geplante 100.000-Euro-Grenze betrifft – und was eine Kasse für einen Saisonbetrieb wirklich kostet. Alle Aussagen sind mit Quelle und Datum belegt.

Vier Dinge, die in der Aufregung untergehen

Stand 6. August 2026 – jede Angabe mit Quelle

Es gibt noch kein Gesetz

Bislang liegt ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 2. Juni 2026 vor. Kabinett, Bundestag und gegebenenfalls Bundesrat müssen erst noch zustimmen. Inhaltlich kann sich bis dahin einiges ändern.

Quelle: Berichterstattung zum Referentenentwurf

Frühestens 2028 – mündlich genannt

Der Entwurf sah zunächst 2027 vor. Am 16. Juli 2026 nannte Finanzminister Klingbeil den 1. Januar 2028 als Zieldatum. Die schriftliche Mitteilung des Ministeriums nennt weder Datum noch Umsatzgrenze – nur den Satz, dass eine Registrierkassenpflicht eingeführt wird.

Quelle: BMF, Pressemitteilung vom 16.07.2026

Erst ab 100.000 Euro Umsatz

Wer darunter bleibt, wäre nach aktuellem Stand gar nicht verpflichtet. Für viele kleine Saisonbetriebe erledigt sich das Thema damit. Offen ist noch, ob Gesamt- oder nur Barumsatz zählt – das kritisiert auch der Steuerberaterverband.

Quelle: Ecovis: was noch unklar ist

Die Bonpflicht wird sogar gelockert

Der Entwurf sieht vor, dass Beträge bis 30 Euro keinen Beleg mehr erfordern. Für Betriebe mit vielen kleinen Barverkäufen ist das eine spürbare Erleichterung – sie geht in der Diskussion fast immer unter.

Quelle: Zusammenfassung des Entwurfs

Zu Marktständen kursiert eine Ausnahme – wir würden nicht darauf bauen. Laut Berichterstattung sollen Verkaufsstände auf Wochenmärkten ausgenommen werden, „bei denen eine Kassenpflicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung führt". Das ist bisher aber nur eine Absichtserklärung: Weder steht fest, dass sie kommt, noch welche Stände sie erfassen würde. In Österreich gibt es zwar eine vergleichbare Regelung – dort wurde die Grenze von 30.000 auf 45.000 Euro angehoben –, für Deutschland ist daraus nichts abzuleiten. Wir gehen deshalb davon aus, dass auch Markt- und Schaustellerbetriebe betroffen sein können. Wie klein es selbst dann bleibt, steht weiter unten. Quelle · Österreich

Was geschrieben wird – und was davon für Sie zählt

Die Sorgen der Branche sind berechtigt. Nur führen sie nicht zwangsläufig zu hohen Kosten.

„Eine neue Kasse um 5.000 Euro ist eine massive Belastung." – Franz Bergmüller, VEBWK, im Gastgewerbe-Magazin
Diese Summe entsteht durch Hardware-Pakete, Ganzjahresverträge und bezahlte Einrichtung. Bei uns fällt alles drei weg.

Die Kassen-App ist dauerhaft kostenlos. Bezahlt wird nur die gesetzlich vorgeschriebene TSE – und die nur in den Monaten, in denen Sie geöffnet haben.

  • Einrichtung übernehmen wir – kostenlos. Wir importieren Ihre Speisekarte oder Artikelliste, legen Kategorien an, konfigurieren Steuersätze, Bonvorlagen, Zahlungsarten und Mitarbeiterkonten. Eine handschriftliche Liste genügt uns. In der Regel sind Sie in 1–3 Werktagen startklar. Zum Einrichtungsservice
  • Das spart die eigentlich teure Position: Ihre Arbeitszeit. Artikel anlegen und Steuersätze sortieren kostet sonst Abende vor dem Saisonstart – Zeit, die Sie in Ihr Geschäft stecken können.
  • Hardware nur, wenn Sie welche brauchen. Ein vorhandenes Android-Handy reicht zum Start. Sonst liegen einfache Tablets bei etwa 100 €, Bondrucker bei etwa 50 € – und einen Drucker brauchen Sie dank digitalem Bon nicht zwingend.
„100.000 Euro Umsatz klingen nach viel – doch in der Realität ist das in der Gastronomie schnell erreicht." Das entspreche nur rund 320 Euro Tagesumsatz.
Für Saisonbetriebe rechnet sich das anders.

320 Euro pro Tag gelten für ein ganzes Jahr. Wer nur fünf Monate öffnet, müsste in dieser Zeit deutlich mehr umsetzen, um die Grenze zu reißen. Rechnen Sie es unten in Ruhe nach – viele Betriebe liegen darunter.

„Platzmangel, instabile Internetverbindungen und erschwerte Umgebungsbedingungen, wie Hitze, Feuchtigkeit, Fette und Öle." Elektronische Kassen seien am Stand „praktisch unmöglich". – Schaustellerverband Hamburg
Jeder einzelne dieser Punkte ist berechtigt – und jeder einzelne ist gelöst.
  • Instabiles Netz: Der Offline-Modus kassiert ohne Verbindung weiter und überträgt nach, sobald wieder Empfang da ist. Ihre Daten liegen in der Cloud, nicht auf einem Rechner im Wagen – ein Gerätedefekt kostet Sie keine Umsätze.
  • Fette, Öle, Feuchtigkeit – der Drucker ist meist das Problem. Genau den brauchen Sie nicht: Mit dem digitalen Bon scannt der Gast einen QR-Code und hat den Beleg auf dem eigenen Handy. Die Belegausgabepflicht lässt seit 2020 ausdrücklich elektronische Belege zu – der Beleg muss bereitgestellt werden, nicht gedruckt. Kein Papier, keine leere Rolle, kein verschmierter Bon.
  • Wenn es doch ein Drucker sein soll: Es gibt spritzwasser- und fettgeschützte Bondrucker für genau diese Umgebung.
  • Platzmangel: Ein Handy braucht keinen Kassentisch. Und wo es rau zugeht, laufen robuste Android-Handhelds aus dem Industriebereich – Geräte, die einen Sturz auf Pflaster aushalten und dennoch ganz normal unsere App ausführen.
„Bußgelder von bis zu 25.000 Euro" und „bis zu fünf Jahre Haft bei Manipulation." Dazu der Rat, früh zu kaufen, weil sonst Preissteigerungen drohten.
Das betrifft Manipulation, nicht Unwissenheit – und Angst ist ein schlechter Kaufgrund.

Diese Sanktionen zielen auf vorsätzliches Verschleiern von Umsätzen. Wer ordentlich aufzeichnet, hat damit nichts zu tun. Und solange kein Gesetz beschlossen ist, läuft keine Frist gegen Sie.

Trotzdem gilt schlicht: Wer sich früh in Ruhe umsieht, hat am Stichtag keinen Stress. Der Unterschied ist nur, dass „früh" bei uns nichts kostet – die App ist kostenlos, Sie können sie eine Saison lang ausprobieren und die TSE erst buchen, wenn sie wirklich gebraucht wird. Vorbereitet sein und Geld ausgeben sind zwei verschiedene Dinge.

„Verkaufsstände auf dem Wochenmarkt, bei denen eine Kassenpflicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung führt", sollen ausgenommen werden.
Darauf würden wir uns nicht verlassen – müssen Sie aber auch nicht.

Diese Ausnahme ist bislang nur eine Absichtserklärung. Es steht nicht fest, dass sie kommt, und ebenso wenig, welche Stände genau darunter fielen. Wir gehen vorsichtshalber davon aus, dass auch Markt- und Schaustellerbetriebe betroffen sein können – lieber vorbereitet als auf eine Ausnahme gehofft, die am Ende nicht im Gesetz steht.

Der Punkt ist: Selbst dann bleibt es klein. Praktisch jeder hat ein Smartphone in der Tasche; ist es ein Android-Gerät, läuft unsere Kassen-App direkt darauf – ab Android 8. Dann entstehen Ihnen keine Anschaffungskosten für Hardware, sondern nur die Gebühr für die TSE, und die auch nur in den Monaten, in denen Sie am Stand stehen. Die Kasse selbst ist in der Basisausstattung kostenlos.

Quellen der Zitate: Gastgewerbe-Magazin · Landesverband des Ambulanten Gewerbes und der Schausteller Hamburg · ready2order

Unsere Kosten atmen mit Ihrem Betrieb

Drei Ebenen – und keine davon läuft weiter, wenn bei Ihnen nichts läuft.

Die Kassen-App

0 €
dauerhaft, ohne Grundgebühr

Die Software kostet nichts – nicht in der Saison und nicht im Winter. Sie läuft auf einem handelsüblichen Android-Tablet, das Sie vielleicht schon haben.

Die TSE – nur wenn geöffnet

30 €
pro Monat, plus 50 € einmalig · keine Mindestlaufzeit

Im Tarif Flexibel kündigen Sie zum Monatsende und starten vor der nächsten Saison neu. Fünf Monate Betrieb kosten damit rund 200 Euro im Jahr statt zwölf Monatsbeiträgen.

Aushilfen nach Einsatztagen

ab 9 €
pro Einsatztag, höchstens 59 € im Monat

Kein Preis pro Kopf, sondern nach tatsächlichen Tagen: 9 € bei 1–4 Tagen, 6 € bei 5–12, 4 € bei 13–14. Eine Wochenend-Aushilfe kostet damit 18 € im Monat. Zur Staffelung

Der Unterschied im Alltag: Im Januar ist Ihr Stand zu – dann zahlen Sie für die TSE nichts. Im Juli helfen sechs Aushilfen aus, von denen vier nur am Wochenende da sind – dann zahlen Sie für diese vier je 18 Euro statt vier volle Lizenzen. Ihre Kosten folgen der Arbeit, nicht dem Kalender.

Was kostet es Sie tatsächlich?

Drei Angaben genügen. Der Rechner sagt Ihnen auch, wenn Sie gar nicht betroffen sind – oder wenn ein anderer Tarif für Sie günstiger ist.

Ihr Betrieb

112
012
126
Nur für die Einschätzung, ob Sie überhaupt betroffen wären. Die Eingabe verlässt Ihr Gerät nicht.

Ihre Kosten bei BISpicy POS

0

pro Jahr

Kassen-App0 €
TSE0
Mitarbeiter (Pay-per-Use)0
Grundkosten im Vergleich – Software und TSE
Bei BISpicy POS 0
Marktübliches Ganzjahres-Beispiel 0
Beispielrechnung: Software 49 €/Monat (Mittel aus öffentlich genannten 29–90 €) plus Cloud-TSE 15 €/Monat, zwölf Monate durchlaufend. Beide Seiten ohne Personalkosten – die stehen oben separat, weil viele Anbieter dafür feste Nutzerlizenzen berechnen, die auch in geschlossenen Monaten weiterlaufen.

Annahmen: Preise Stand 6. August 2026. Tarif Flexibel 50 € einmalig plus 30 €/Monat ohne Mindestlaufzeit, Tarif Jährlich 240 €/Jahr. Die einmaligen 50 € sind bewusst in jedem Saisonjahr eingerechnet, da beim Neustart nach einer Kündigung erneut eine Einrichtung anfällt. Pay-per-Use: 9 € (1–4 Tage), 6 € (5–12), 4 € (13–14), höchstens 59 € je Mitarbeiter und Monat. Hardware, Kartenzahlungsgebühren und Zusatzmodule sind nicht enthalten. Das Vergleichsbeispiel ist eine Beispielrechnung aus öffentlich genannten Marktpreisen, keine Aussage über einen bestimmten Anbieter.

Was den Saisonstart sonst noch leicht macht

Die Einrichtung machen wir – kostenlos

Schicken Sie uns Ihre Speisekarte oder Artikelliste – auch handschriftlich. Wir legen Produkte und Kategorien an, konfigurieren Steuersätze, Bonvorlagen, Zahlungsarten und Mitarbeiterkonten. In der Regel in 1–3 Werktagen. Zum Einrichtungsservice

Hardware ab 0 Euro

Haben Sie ein Android-Handy ab Version 8? Dann ist Ihre Kasse schon da. Sonst liegen einfache Tablets bei etwa 100 €, Bondrucker bei etwa 50 € – Circa-Werte für handelsübliche Geräte, keine Pakete von uns.

Ohne Drucker, ohne Papier

Der Gast scannt einen QR-Code und hat den Beleg auf dem eigenen Handy. Die Belegausgabepflicht lässt seit 2020 elektronische Belege ausdrücklich zu. Keine leere Rolle, kein fettiger Bon. Zum digitalen Bon

Offline am Stand

Kein Netz auf dem Festplatz? Die Kasse arbeitet weiter und überträgt nach, sobald wieder Empfang da ist. Ihre Daten liegen in der Cloud – ein defektes Gerät kostet Sie keine Umsätze. Mehr dazu

Robust genug für draußen

Wo es rau zugeht, laufen robuste Android-Handhelds aus dem Industriebereich, die einen Sturz aufs Pflaster aushalten. Und wenn doch gedruckt werden soll: Es gibt spritzwasser- und fettgeschützte Bondrucker.

Saubere Unterlagen

DSFinV-K-Export, Z-Bon und GoBD-konforme Ablage gehören dazu – am Saisonende exportieren und zur Buchhaltung legen. Zum Export

Ein ruhiger Fahrplan – ohne Hektik

Sie müssen heute nichts kaufen. Das hier genügt.

Jetzt: einordnen, mehr nicht

Schauen Sie einmal auf Ihren Jahresumsatz. Liegen Sie unter 100.000 Euro, wären Sie nach heutigem Stand nicht betroffen – dann können Sie das Thema beruhigt ruhen lassen.

Wenn das Gesetz beschlossen ist

Erst dann steht fest, was genau gilt und welche Ausnahmen es für Märkte und mobile Stände gibt. Wir verfolgen das und halten diese Seite aktuell.

Vor Ihrer ersten Saison danach

TSE buchen, Artikel einmal anlegen, testen. Das ist eine Sache von Stunden, nicht von Wochen – und Sie zahlen erst ab dem Monat, in dem Sie öffnen.

Am Saisonende

Daten exportieren, TSE zum Monatsende kündigen, Tablet in den Schrank. Im Frühjahr geht es weiter, wo Sie aufgehört haben.

Für welche Betriebe diese Seite gedacht ist

Überall dort, wo das Jahr nicht zwölf Monate hat

Eisdielen & Eiswagen

Biergärten & Strandbars

Kioske & Freibad-Verkauf

Hofläden & Direktvermarkter

Weihnachtsmarkt-Stände

Schausteller & Volksfeste

Foodtrucks & Marktstände

Skihütten & Bergstationen

Häufige Fragen

Ehrliche Antworten – auch dort, wo etwas gegen uns spricht

Nein. Stand 6. August 2026 gibt es einen Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 2. Juni 2026, der ursprünglich den 1. Januar 2027 vorsah. Am 16. Juli 2026 nannte Finanzminister Klingbeil bei der Vorstellung des Aktionsplans gegen Steuer- und Finanzkriminalität den 1. Januar 2028. Bemerkenswert: Die schriftliche Pressemitteilung des Ministeriums nennt weder ein Datum noch eine Umsatzgrenze. Kabinett, Bundestag und gegebenenfalls Bundesrat müssen erst noch zustimmen.

Vorgesehen ist eine Grenze von 100.000 Euro Jahresumsatz. Wer darunter bleibt, wäre nach aktuellem Stand nicht verpflichtet. Offen ist allerdings, ob die 100.000 Euro den Gesamtumsatz oder nur den Barumsatz meinen – der Steuerberaterverband kritisiert genau diese Unschärfe. Für Wochenmarktstände ist eine Ausnahme im Gespräch, beschlossen ist sie nicht; wir raten dazu, nicht darauf zu bauen. Der beruhigende Teil: Selbst wenn Sie betroffen sind, brauchen Sie im Zweifel nur ein Android-Handy und die TSE.

Nein. Solange kein Gesetz beschlossen ist, läuft keine Frist. Manche Anbieter raten zum schnellen Kauf, weil später Preissteigerungen drohen könnten – wir halten das für keinen guten Grund, heute Geld auszugeben. Sinnvoll ist nur, den eigenen Umsatz einzuordnen und zu wissen, was eine Umstellung kosten würde. Beides geht auf dieser Seite in fünf Minuten.

Die Kassen-App ist dauerhaft kostenlos und läuft auch ohne TSE. Bezahlt wird nur die gesetzlich vorgeschriebene TSE: im Tarif Flexibel 50 Euro einmalig plus 30 Euro je Monat ohne Mindestlaufzeit. Eine Saison von fünf Monaten liegt damit bei rund 200 Euro im Jahr. Zum Vergleich: In der Branchenpresse werden Anschaffungskosten von bis zu 5.000 Euro genannt.

Nein – das übernehmen wir, kostenlos. Schicken Sie uns Ihre Speisekarte oder Artikelliste, gern auch als Foto einer handschriftlichen Aufstellung. Wir legen Produkte und Kategorien an, konfigurieren Steuersätze, Bonvorlagen, Zahlungsarten und Mitarbeiterkonten. In der Regel sind Sie in 1–3 Werktagen startklar, bei wenigen Produkten oft am selben Tag. Ändern können Sie danach jederzeit alles selbst. Zum Einrichtungsservice

Im einfachsten Fall gar keine neue: Unsere App läuft auf Android ab Version 8, ein vorhandenes Smartphone genügt zum Start. Wollen Sie ein eigenes Gerät für die Kasse, liegen einfache Android-Tablets bei etwa 100 €. Einen Bondrucker (ab etwa 50 €) brauchen Sie nur, wenn Sie Papierbelege ausgeben wollen – mit dem digitalen Bon geht es auch ohne. Für raue Umgebungen gibt es robuste Industrie-Handhelds und spritzwassergeschützte Drucker. Die Preisangaben sind Circa-Werte für handelsübliche Fremdgeräte; wir verkaufen keine Hardware-Pakete.

Ja, davon sollten Sie ausgehen. Wenn Sie am Saisonende kündigen und im Frühjahr neu starten, fällt die einmalige Einrichtungsgebühr erneut an. Wir rechnen sie im Kostenrechner deshalb bewusst in jedem Saisonjahr mit ein, damit Sie keine Überraschung erleben. Wenn Sie länger als sechs Monate geöffnet haben, ist ohnehin meist der Jahrestarif für 240 Euro günstiger – der Rechner weist Sie darauf hin.

Nach tatsächlichen Einsatztagen statt pro Kopf: 9 Euro je Tag bei 1–4 Tagen im Monat, 6 Euro bei 5–12 Tagen, 4 Euro bei 13–14 Tagen und höchstens 59 Euro je Mitarbeiter und Monat. Eine Aushilfe, die samstags und sonntags arbeitet, kostet damit 18 Euro im Monat. Zur vollständigen Staffelung

Ja. Der Offline-Modus lässt die Kasse ohne Verbindung weiterarbeiten und überträgt die Daten nach, sobald wieder Empfang besteht. Genau dieser Punkt – instabiles Netz auf Volksfesten und Wochenmärkten – ist einer der Haupteinwände der Schaustellerverbände.

Die steuerlichen Aufbewahrungsfristen gelten unabhängig davon, ob Ihre Kasse gerade aktiv ist. Exportieren Sie deshalb am Saisonende Ihre Kassendaten – insbesondere den DSFinV-K-Export – und legen Sie sie zu Ihren Buchhaltungsunterlagen. Das ist schnell erledigt, sollte aber vor der Kündigung passieren.

Schauen Sie es sich in Ruhe an

Die Kassen-App ist kostenlos – Sie können sie vor Ihrer Saison ausprobieren, ohne etwas zu buchen. Wenn Sie Fragen zur Kassenpflicht haben, beantworten wir sie gern, auch wenn am Ende herauskommt, dass Sie gar keine Kasse brauchen.

Zusammenfassung

Die Registrierkassenpflicht ist Stand 6. August 2026 noch nicht beschlossen. Ein Referentenentwurf vom 2. Juni 2026 sah 2027 vor, genannt wird inzwischen der 1. Januar 2028; das Gesetzgebungsverfahren läuft noch. Betroffen wären Betriebe ab 100.000 Euro Jahresumsatz; die Belegpflicht für Beträge bis 30 Euro soll entfallen. Eine Ausnahme für Wochenmarktstände wird diskutiert, ist aber nicht beschlossen – planen Sie besser ohne sie. Für Saisonbetriebe – Eisdielen, Biergärten, Kioske, Hofläden, Weihnachtsmarkt- und Marktstände, Foodtrucks, Schausteller und Skihütten – gilt bei BISpicy POS: Die Kassen-App kostet dauerhaft nichts, die TSE nur in den geöffneten Monaten (Tarif Flexibel, 50 Euro einmalig plus 30 Euro monatlich ohne Mindestlaufzeit), Mitarbeiter werden nach Einsatztagen abgerechnet (ab 9 Euro je Tag, höchstens 59 Euro monatlich). Eine Saison von fünf Monaten liegt damit bei rund 200 Euro im Jahr.

Diese Seite gibt den öffentlich berichteten Stand vom 6. August 2026 wieder und ersetzt keine Steuerberatung. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie bitte Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.