Rund um die geplante Registrierkassenpflicht ist derzeit viel von Bürokratie, Bußgeldern und hohen Anschaffungskosten zu lesen. Diese Seite ordnet nüchtern ein, was Stand 6. August 2026 tatsächlich beschlossen ist, wen die geplante 100.000-Euro-Grenze betrifft – und was eine Kasse für einen Saisonbetrieb wirklich kostet. Alle Aussagen sind mit Quelle und Datum belegt.
Vier Dinge, die in der Aufregung untergehen
Stand 6. August 2026 – jede Angabe mit Quelle
Es gibt noch kein Gesetz
Bislang liegt ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 2. Juni 2026 vor. Kabinett, Bundestag und gegebenenfalls Bundesrat müssen erst noch zustimmen. Inhaltlich kann sich bis dahin einiges ändern.
Quelle: Berichterstattung zum ReferentenentwurfFrühestens 2028 – mündlich genannt
Der Entwurf sah zunächst 2027 vor. Am 16. Juli 2026 nannte Finanzminister Klingbeil den 1. Januar 2028 als Zieldatum. Die schriftliche Mitteilung des Ministeriums nennt weder Datum noch Umsatzgrenze – nur den Satz, dass eine Registrierkassenpflicht eingeführt wird.
Quelle: BMF, Pressemitteilung vom 16.07.2026Erst ab 100.000 Euro Umsatz
Wer darunter bleibt, wäre nach aktuellem Stand gar nicht verpflichtet. Für viele kleine Saisonbetriebe erledigt sich das Thema damit. Offen ist noch, ob Gesamt- oder nur Barumsatz zählt – das kritisiert auch der Steuerberaterverband.
Quelle: Ecovis: was noch unklar istDie Bonpflicht wird sogar gelockert
Der Entwurf sieht vor, dass Beträge bis 30 Euro keinen Beleg mehr erfordern. Für Betriebe mit vielen kleinen Barverkäufen ist das eine spürbare Erleichterung – sie geht in der Diskussion fast immer unter.
Quelle: Zusammenfassung des EntwurfsZu Marktständen kursiert eine Ausnahme – wir würden nicht darauf bauen. Laut Berichterstattung sollen Verkaufsstände auf Wochenmärkten ausgenommen werden, „bei denen eine Kassenpflicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung führt". Das ist bisher aber nur eine Absichtserklärung: Weder steht fest, dass sie kommt, noch welche Stände sie erfassen würde. In Österreich gibt es zwar eine vergleichbare Regelung – dort wurde die Grenze von 30.000 auf 45.000 Euro angehoben –, für Deutschland ist daraus nichts abzuleiten. Wir gehen deshalb davon aus, dass auch Markt- und Schaustellerbetriebe betroffen sein können. Wie klein es selbst dann bleibt, steht weiter unten. Quelle · Österreich
Was geschrieben wird – und was davon für Sie zählt
Die Sorgen der Branche sind berechtigt. Nur führen sie nicht zwangsläufig zu hohen Kosten.
Die Kassen-App ist dauerhaft kostenlos. Bezahlt wird nur die gesetzlich vorgeschriebene TSE – und die nur in den Monaten, in denen Sie geöffnet haben.
- Einrichtung übernehmen wir – kostenlos. Wir importieren Ihre Speisekarte oder Artikelliste, legen Kategorien an, konfigurieren Steuersätze, Bonvorlagen, Zahlungsarten und Mitarbeiterkonten. Eine handschriftliche Liste genügt uns. In der Regel sind Sie in 1–3 Werktagen startklar. Zum Einrichtungsservice
- Das spart die eigentlich teure Position: Ihre Arbeitszeit. Artikel anlegen und Steuersätze sortieren kostet sonst Abende vor dem Saisonstart – Zeit, die Sie in Ihr Geschäft stecken können.
- Hardware nur, wenn Sie welche brauchen. Ein vorhandenes Android-Handy reicht zum Start. Sonst liegen einfache Tablets bei etwa 100 €, Bondrucker bei etwa 50 € – und einen Drucker brauchen Sie dank digitalem Bon nicht zwingend.
320 Euro pro Tag gelten für ein ganzes Jahr. Wer nur fünf Monate öffnet, müsste in dieser Zeit deutlich mehr umsetzen, um die Grenze zu reißen. Rechnen Sie es unten in Ruhe nach – viele Betriebe liegen darunter.
- Instabiles Netz: Der Offline-Modus kassiert ohne Verbindung weiter und überträgt nach, sobald wieder Empfang da ist. Ihre Daten liegen in der Cloud, nicht auf einem Rechner im Wagen – ein Gerätedefekt kostet Sie keine Umsätze.
- Fette, Öle, Feuchtigkeit – der Drucker ist meist das Problem. Genau den brauchen Sie nicht: Mit dem digitalen Bon scannt der Gast einen QR-Code und hat den Beleg auf dem eigenen Handy. Die Belegausgabepflicht lässt seit 2020 ausdrücklich elektronische Belege zu – der Beleg muss bereitgestellt werden, nicht gedruckt. Kein Papier, keine leere Rolle, kein verschmierter Bon.
- Wenn es doch ein Drucker sein soll: Es gibt spritzwasser- und fettgeschützte Bondrucker für genau diese Umgebung.
- Platzmangel: Ein Handy braucht keinen Kassentisch. Und wo es rau zugeht, laufen robuste Android-Handhelds aus dem Industriebereich – Geräte, die einen Sturz auf Pflaster aushalten und dennoch ganz normal unsere App ausführen.
Diese Sanktionen zielen auf vorsätzliches Verschleiern von Umsätzen. Wer ordentlich aufzeichnet, hat damit nichts zu tun. Und solange kein Gesetz beschlossen ist, läuft keine Frist gegen Sie.
Trotzdem gilt schlicht: Wer sich früh in Ruhe umsieht, hat am Stichtag keinen Stress. Der Unterschied ist nur, dass „früh" bei uns nichts kostet – die App ist kostenlos, Sie können sie eine Saison lang ausprobieren und die TSE erst buchen, wenn sie wirklich gebraucht wird. Vorbereitet sein und Geld ausgeben sind zwei verschiedene Dinge.
Diese Ausnahme ist bislang nur eine Absichtserklärung. Es steht nicht fest, dass sie kommt, und ebenso wenig, welche Stände genau darunter fielen. Wir gehen vorsichtshalber davon aus, dass auch Markt- und Schaustellerbetriebe betroffen sein können – lieber vorbereitet als auf eine Ausnahme gehofft, die am Ende nicht im Gesetz steht.
Der Punkt ist: Selbst dann bleibt es klein. Praktisch jeder hat ein Smartphone in der Tasche; ist es ein Android-Gerät, läuft unsere Kassen-App direkt darauf – ab Android 8. Dann entstehen Ihnen keine Anschaffungskosten für Hardware, sondern nur die Gebühr für die TSE, und die auch nur in den Monaten, in denen Sie am Stand stehen. Die Kasse selbst ist in der Basisausstattung kostenlos.
Quellen der Zitate: Gastgewerbe-Magazin · Landesverband des Ambulanten Gewerbes und der Schausteller Hamburg · ready2order
Unsere Kosten atmen mit Ihrem Betrieb
Drei Ebenen – und keine davon läuft weiter, wenn bei Ihnen nichts läuft.
Die Kassen-App
dauerhaft, ohne Grundgebühr
Die Software kostet nichts – nicht in der Saison und nicht im Winter. Sie läuft auf einem handelsüblichen Android-Tablet, das Sie vielleicht schon haben.
Die TSE – nur wenn geöffnet
pro Monat, plus 50 € einmalig · keine Mindestlaufzeit
Im Tarif Flexibel kündigen Sie zum Monatsende und starten vor der nächsten Saison neu. Fünf Monate Betrieb kosten damit rund 200 Euro im Jahr statt zwölf Monatsbeiträgen.
Aushilfen nach Einsatztagen
pro Einsatztag, höchstens 59 € im Monat
Kein Preis pro Kopf, sondern nach tatsächlichen Tagen: 9 € bei 1–4 Tagen, 6 € bei 5–12, 4 € bei 13–14. Eine Wochenend-Aushilfe kostet damit 18 € im Monat. Zur Staffelung
Der Unterschied im Alltag: Im Januar ist Ihr Stand zu – dann zahlen Sie für die TSE nichts. Im Juli helfen sechs Aushilfen aus, von denen vier nur am Wochenende da sind – dann zahlen Sie für diese vier je 18 Euro statt vier volle Lizenzen. Ihre Kosten folgen der Arbeit, nicht dem Kalender.
Was kostet es Sie tatsächlich?
Drei Angaben genügen. Der Rechner sagt Ihnen auch, wenn Sie gar nicht betroffen sind – oder wenn ein anderer Tarif für Sie günstiger ist.
Ihr Betrieb
Ihre Kosten bei BISpicy POS
pro Jahr
Annahmen: Preise Stand 6. August 2026. Tarif Flexibel 50 € einmalig plus 30 €/Monat ohne Mindestlaufzeit, Tarif Jährlich 240 €/Jahr. Die einmaligen 50 € sind bewusst in jedem Saisonjahr eingerechnet, da beim Neustart nach einer Kündigung erneut eine Einrichtung anfällt. Pay-per-Use: 9 € (1–4 Tage), 6 € (5–12), 4 € (13–14), höchstens 59 € je Mitarbeiter und Monat. Hardware, Kartenzahlungsgebühren und Zusatzmodule sind nicht enthalten. Das Vergleichsbeispiel ist eine Beispielrechnung aus öffentlich genannten Marktpreisen, keine Aussage über einen bestimmten Anbieter.
Was den Saisonstart sonst noch leicht macht
Die Einrichtung machen wir – kostenlos
Schicken Sie uns Ihre Speisekarte oder Artikelliste – auch handschriftlich. Wir legen Produkte und Kategorien an, konfigurieren Steuersätze, Bonvorlagen, Zahlungsarten und Mitarbeiterkonten. In der Regel in 1–3 Werktagen. Zum Einrichtungsservice
Hardware ab 0 Euro
Haben Sie ein Android-Handy ab Version 8? Dann ist Ihre Kasse schon da. Sonst liegen einfache Tablets bei etwa 100 €, Bondrucker bei etwa 50 € – Circa-Werte für handelsübliche Geräte, keine Pakete von uns.
Ohne Drucker, ohne Papier
Der Gast scannt einen QR-Code und hat den Beleg auf dem eigenen Handy. Die Belegausgabepflicht lässt seit 2020 elektronische Belege ausdrücklich zu. Keine leere Rolle, kein fettiger Bon. Zum digitalen Bon
Offline am Stand
Kein Netz auf dem Festplatz? Die Kasse arbeitet weiter und überträgt nach, sobald wieder Empfang da ist. Ihre Daten liegen in der Cloud – ein defektes Gerät kostet Sie keine Umsätze. Mehr dazu
Robust genug für draußen
Wo es rau zugeht, laufen robuste Android-Handhelds aus dem Industriebereich, die einen Sturz aufs Pflaster aushalten. Und wenn doch gedruckt werden soll: Es gibt spritzwasser- und fettgeschützte Bondrucker.
Saubere Unterlagen
DSFinV-K-Export, Z-Bon und GoBD-konforme Ablage gehören dazu – am Saisonende exportieren und zur Buchhaltung legen. Zum Export
Ein ruhiger Fahrplan – ohne Hektik
Sie müssen heute nichts kaufen. Das hier genügt.
Jetzt: einordnen, mehr nicht
Schauen Sie einmal auf Ihren Jahresumsatz. Liegen Sie unter 100.000 Euro, wären Sie nach heutigem Stand nicht betroffen – dann können Sie das Thema beruhigt ruhen lassen.
Wenn das Gesetz beschlossen ist
Erst dann steht fest, was genau gilt und welche Ausnahmen es für Märkte und mobile Stände gibt. Wir verfolgen das und halten diese Seite aktuell.
Vor Ihrer ersten Saison danach
TSE buchen, Artikel einmal anlegen, testen. Das ist eine Sache von Stunden, nicht von Wochen – und Sie zahlen erst ab dem Monat, in dem Sie öffnen.
Am Saisonende
Daten exportieren, TSE zum Monatsende kündigen, Tablet in den Schrank. Im Frühjahr geht es weiter, wo Sie aufgehört haben.
Für welche Betriebe diese Seite gedacht ist
Überall dort, wo das Jahr nicht zwölf Monate hat
Eisdielen & Eiswagen
Biergärten & Strandbars
Kioske & Freibad-Verkauf
Hofläden & Direktvermarkter
Weihnachtsmarkt-Stände
Schausteller & Volksfeste
Foodtrucks & Marktstände
Skihütten & Bergstationen
Häufige Fragen
Ehrliche Antworten – auch dort, wo etwas gegen uns spricht
Schauen Sie es sich in Ruhe an
Die Kassen-App ist kostenlos – Sie können sie vor Ihrer Saison ausprobieren, ohne etwas zu buchen. Wenn Sie Fragen zur Kassenpflicht haben, beantworten wir sie gern, auch wenn am Ende herauskommt, dass Sie gar keine Kasse brauchen.
Zusammenfassung
Die Registrierkassenpflicht ist Stand 6. August 2026 noch nicht beschlossen. Ein Referentenentwurf vom 2. Juni 2026 sah 2027 vor, genannt wird inzwischen der 1. Januar 2028; das Gesetzgebungsverfahren läuft noch. Betroffen wären Betriebe ab 100.000 Euro Jahresumsatz; die Belegpflicht für Beträge bis 30 Euro soll entfallen. Eine Ausnahme für Wochenmarktstände wird diskutiert, ist aber nicht beschlossen – planen Sie besser ohne sie. Für Saisonbetriebe – Eisdielen, Biergärten, Kioske, Hofläden, Weihnachtsmarkt- und Marktstände, Foodtrucks, Schausteller und Skihütten – gilt bei BISpicy POS: Die Kassen-App kostet dauerhaft nichts, die TSE nur in den geöffneten Monaten (Tarif Flexibel, 50 Euro einmalig plus 30 Euro monatlich ohne Mindestlaufzeit), Mitarbeiter werden nach Einsatztagen abgerechnet (ab 9 Euro je Tag, höchstens 59 Euro monatlich). Eine Saison von fünf Monaten liegt damit bei rund 200 Euro im Jahr.
Diese Seite gibt den öffentlich berichteten Stand vom 6. August 2026 wieder und ersetzt keine Steuerberatung. Für Ihre konkrete Situation fragen Sie bitte Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.