Wer gebrauchte Geräte von Privatpersonen ankauft (ohne Vorsteuerabzug) und wiederverkauft, versteuert beim Verkauf nur die Marge — den Unterschied zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis — und nicht den vollen Verkaufspreis. Das ist die Differenzbesteuerung nach §25a UStG. BISpicy POS bildet den kompletten Ablauf ab: Ankauf mit Bar-Auszahlung, Verkauf ohne USt-Ausweis und die fiskalisch korrekte Erfassung der Marge-USt in TSE, Z-Bon und DATEV.
Handyladen
Gebrauchte Smartphones ankaufen, aufbereiten und wiederverkaufen.
An- & Verkauf
Gebrauchtware von Privat ankaufen und mit Marge weiterverkaufen.
Second-Hand
Elektronik, Konsolen, Werkzeug — alles, was gebraucht gehandelt wird.
Funktion aktivieren
Die Differenzbesteuerung ist ein Betriebsmodus, der zwei Wege kennt:
- Setup-Wizard → Branche „Handyshop": aktiviert Differenzbesteuerung und Reparaturmodul ab Werk.
- Nachträglich: Einstellungen → Firmeneinstellungen → Differenzbesteuerung (§25a) einschalten (mit Unterschalter „IMEI/Seriennummer beim Ankauf Pflicht").
- Zentral im BIS Kundencenter (BISRemote) — pro Kasse fernsteuerbar, ohne neuen Build.
Sobald aktiv, erscheint in der Kassenverwaltung der Eintrag „Gerät ankaufen".
Gerät ankaufen
1„Gerät ankaufen" öffnen
Tippen Sie oben rechts auf die Kassenverwaltung und wählen Sie „Gerät ankaufen" (Untertitel „Gebrauchtgerät (§25a) aufkaufen").
In der Kassenverwaltung: „Gerät ankaufen — Gebrauchtgerät (§25a) aufkaufen".
2Gerätedaten erfassen
Geben Sie Bezeichnung, IMEI/Seriennummer und den Ankaufspreis ein. Optional tragen Sie direkt einen Verkaufspreis ein. Die IMEI ist Pflicht (abschaltbar) und wird zugleich als Barcode hinterlegt — so finden Sie das Gerät später per Scan.
Beispiel: iPhone 12 128GB, IMEI 356789012345699, Ankauf 200,00 €, Verkauf 350,00 €.
3Ankaufen & bar auszahlen
Mit „Ankaufen & auszahlen" legt die Kasse einen differenzbesteuerten Artikel in der Kategorie „Gebrauchtgeräte" an (Bestand 1, Zustand „Gebraucht") und zahlt dem Verkäufer den Ankaufspreis bar aus. Diese Auszahlung ist TSE-signiert und gilt als Geldausgang — kein Umsatz. Es wird ein Ankaufsbeleg gedruckt.
Was am Gerät hinterlegt ist
Nach dem Ankauf stehen Ankaufspreis und Ankaufsdatum direkt im Artikel — Sie müssen dafür nicht in den Ankaufsvorgang zurück. Das ist die Angabe, die §25a Abs. 6 UStG verlangt: Einkaufspreis, Verkaufspreis und Marge je Gerät getrennt aufgezeichnet.
Angekauftes Samsung: Verkaufspreis 399,00 €, Ankaufspreis 245,00 €, letzter Wareneingang 23.08.2026.
- „Ankaufspreis" statt „Einkaufspreis (Netto)": Beim Ankauf von einer Privatperson fällt keine Vorsteuer an — der gezahlte Betrag ist der Wert, ohne Steueranteil.
- Schreibgeschützt. Der Betrag ist die Grundlage der Margenbesteuerung. Ändern lässt er sich im Ankaufsvorgang selbst, wo jede Änderung protokolliert wird — nicht still am Artikel vorbei.
- „Letzter Wareneingang" trägt beim Gebrauchtgerät das Ankaufsdatum. Das Feld heißt bewusst so allgemein, weil es in anderen Branchen die Lieferung oder den Materialzugang festhält.
Wer die Angaben sieht
Beide Felder lassen sich über das Einstellungs-Symbol oben rechts im Artikeldialog ein- und ausblenden, wie die übrigen Felder auch. Im Handyshop sind sie ab Werk eingeblendet; Einzelhandel und KFZ-Werkstatt zeigen den Wareneingang. Der Einkaufspreis bleibt in den übrigen Branchen zunächst ausgeblendet — er verrät Ihre Marge und soll nicht ungefragt auf jeder Kasse stehen. Einschalten können ihn alle. Die Einstellung gilt über die Fernwartung für alle Kassen des Betriebs.
Stücklisten sind ausgenommen
Besteht ein Artikel aus mehreren Bestandteilen (Set), ergibt sich sein Einkaufspreis aus deren Summe — im Set selbst ist er nur zu sehen und nicht zu ändern. Einen Wareneingang zeigt ein Set gar nicht erst an: Es wird nicht geliefert, sondern zusammengesetzt; die Lieferung gehört zu den Bestandteilen.
Set-Artikel: Einkaufspreis 21,40 € mit dem Hinweis auf die Bestandteile — und kein Wareneingang.
Gerät verkaufen
1Gerät finden
Öffnen Sie die Kategorie „Gebrauchtgeräte" oder suchen Sie per IMEI — alternativ scannen Sie den IMEI-Barcode. Das Gerät erscheint als verkaufbarer Artikel.
Kategorie „Gebrauchtgeräte": das angekaufte iPhone 12 mit 350,00 €.
2In den Warenkorb & bezahlen
Tippen Sie das Gerät an — es liegt direkt im Warenkorb. Kassieren Sie wie gewohnt (bar, Karte usw.).
Zahlungsdialog: 350,00 € bar — Verkauf abschließen.
Fiskalisch korrekt — automatisch
BISpicy POS erledigt die §25a-Besonderheiten im Hintergrund:
| Kundenbon | Keine Umsatzsteuer ausgewiesen (§14a Abs. 6 / §14c UStG). Statt einer Steuerzeile steht der gesetzliche Hinweis „Differenzbesteuerung gem. §25a UStG – Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung" in der Fußzeile. |
| Marge-USt | Die in der Marge enthaltene Umsatzsteuer wird je Verkauf festgehalten (z. B. 350 € − 200 € = 150 € Marge → 23,95 € USt bei 19 %). |
| Z-Bon | Marge-Brutto wandert in den Regelsteuer-Bucket (mit der Marge-USt), der Einkaufsanteil bleibt bei 0 % — die Belegsumme bleibt unverändert. |
| TSE / DSFinV-K | Der Verkauf wird über den vollen Betrag signiert; die USt-Aufschlüsselung trägt nur die Marge. |
| DATEV | Ein reiner Differenzbesteuerungs-Beleg wird steuerfrei gebucht (nicht 19 % auf den vollen VK) — die Marge-USt liegt je Position vor. |
| Ankauf | Die Bar-Auszahlung ist ein TSE-signierter Geldausgang (kein Umsatz, kein Erlös). |