Ihre Geschäftskunden werden es Ihnen danken: Mit einem Klick drucken Sie einen Bewirtungsbeleg mit den Angaben aus dem Kassenbon - Anlass und Teilnehmer trägt Ihr Gast ein.
Was bei Bewirtungskosten zu beachten ist
Ein Bewirtungsbeleg ist ein Nachweis für geschäftlich veranlasste Bewirtungskosten. Er enthält den Anlass der Bewirtung, die bewirteten Personen und den Rechnungsbetrag. In Deutschland sind nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG 70% der angemessenen, geschäftlich veranlassten und nachgewiesenen Bewirtungskosten als Betriebsausgabe abziehbar; ob das im Einzelfall zutrifft, beurteilen Finanzamt und Steuerberatung.
Zusätzlich: Im digitalen Bon gibt es ein ausfüllbares PDF, in das Gäste Anlass und Personen selbst eintragen. Es ersetzt weder die Rechnung noch die Prüfung durch Ihre Steuerberatung.
BISpicy POS kennt die Regelungen in DACH + NL
§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG
70% der angemessenen Kosten abziehbar (geschäftlicher Anlass)
§ 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988
Werbezweck nachweisen
Spesenbeleg Geschäftsessen
Für die Spesenabrechnung
Zakelijke maaltijd (representatiekosten)
Bei der Buchhaltung aufbewahren
Normale Abrechnung durchführen - Bar oder Karte.
Im Erfolgsdialog auf "Bon + Bewirtung" tippen.
Kassenbon + Bewirtungsnachweis werden kombiniert gedruckt.