Was ein Bewirtungsbeleg enthalten muss, wie viel Sie absetzen können – DACH und Niederlande im Vergleich.
Ein Bewirtungsbeleg ist ein Nachweis für geschäftlich veranlasste Bewirtungskosten. Er enthält über die normalen Restaurant-Beleg-Angaben hinaus zusätzliche Pflichtinhalte: Anlass der Bewirtung, bewirtete Personen, Unterschrift des Bewirtenden. Bei privater Bewirtung (z.B. Geburtstag) ist der Abzug nicht möglich; nur betrieblich veranlasste Bewirtungen zählen.
Damit der Bewirtungsbeleg in Deutschland steuerlich anerkannt wird, müssen folgende Angaben enthalten sein:
Das BMF-Schreiben vom 30.06.2021 hat klargestellt: Trinkgeld ist nur dann steuerlich abzugsfähig, wenn es auf dem Bewirtungsbeleg ausgewiesen wird – entweder als Position auf der Rechnung oder als handschriftliche Ergänzung mit Unterschrift des Restaurants. Reine Bargeld-Trinkgelder ohne Beleg-Eintrag werden vom Finanzamt häufig gestrichen.
Pflicht-Servicegebühren (z.B. „Service 10% bei Gruppen ab 6 Personen") sind als Teil der Rechnung automatisch erfasst und unterliegen der USt – die übliche 70%-Grenze gilt auch hier.
Wenn das Geschäftsessen im Ausland stattfindet, gelten dieselben deutschen Steuerregeln (70%-Grenze) – das Restaurant kann allerdings keinen TSE-Beleg liefern. In diesem Fall reicht ein ausländischer ortsüblicher Beleg, ergänzt um die deutschen Pflichtangaben. Achtung: Der Bewirtende muss vor Antritt der Reise eine kurze Notiz zum geplanten Anlass machen, sonst kann das Finanzamt die Anerkennung verweigern.
Eine einfache Quittung („Bewirtung 65 €") reicht nicht. Das Finanzamt verlangt die detaillierte Aufschlüsselung der einzelnen Speisen und Getränke – sonst wird die Bewirtung nicht anerkannt. Restaurants müssen entsprechend einen vollständigen Beleg (Bewirtungsbeleg-Variante) ausstellen, nicht nur eine Quittung.
BISpicy POS bietet einen separaten Beleg-Modus „Bewirtungsbeleg". Auf Knopfdruck wird ein Beleg generiert, der bereits alle Felder für die manuellen Eintragungen vorbereitet hat: Anlass, Namen der Personen, Unterschriftslinie. Das Restaurant druckt – der Gast trägt die handschriftlichen Angaben unmittelbar ein. Länderspezifisch: bei aktivem Standort Deutschland gilt die 70%-Logik, bei Österreich 50%, bei Schweiz 50%, bei Niederlande 80%. Mehr Details auf unserer Feature-Seite Bewirtungsbeleg.
Stand: April 2026. Verbindlich sind das EStG, das BMF-Schreiben vom 30.06.2021 und die jeweils aktuellen Verwaltungsanweisungen. Diese Erklärung ersetzt keine steuerliche Beratung.