Bewirtungsbeleg – Pflichtangaben und Steuerabzug

Was ein Bewirtungsbeleg enthalten muss, wie viel Sie absetzen können – DACH und Niederlande im Vergleich.

Kurz-Definition

Ein Bewirtungsbeleg ist ein Nachweis für geschäftlich veranlasste Bewirtungskosten. Er enthält über die normalen Restaurant-Beleg-Angaben hinaus zusätzliche Pflichtinhalte: Anlass der Bewirtung, bewirtete Personen, Unterschrift des Bewirtenden. Bei privater Bewirtung (z.B. Geburtstag) ist der Abzug nicht möglich; nur betrieblich veranlasste Bewirtungen zählen.

Steuerabzug DACH und Niederlande im Vergleich

Deutschland
70%
§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG
Österreich
50%
§ 20 Abs. 1 Z 3 EStG
Schweiz
50%
Art. 59 DBG
Niederlande
80%
Vertegenwoordigingsbewijs

Pflichtangaben (Deutschland)

Damit der Bewirtungsbeleg in Deutschland steuerlich anerkannt wird, müssen folgende Angaben enthalten sein:

  • Name und Anschrift des bewirtenden Restaurants (vom Restaurant gedruckt)
  • Datum der Bewirtung (vom Restaurant gedruckt)
  • Detaillierte Aufschlüsselung der konsumierten Speisen und Getränke (vom Restaurant gedruckt)
  • Rechnungsbetrag inkl. USt und Aufschlüsselung der Steuersätze
  • TSE-QR-Code und fortlaufende Belegnummer (durch TSE)
  • Anlass der Bewirtung (z.B. „Vertragsverhandlung Projekt Müller", „Akquise Neukunde GmbH XY") – mehr als „Geschäftsessen"
  • Namen aller bewirteten Personen inkl. eigener Person
  • Unterschrift des Bewirtenden
  • Bei Rechnungen über 250 €: Name und vollständige Anschrift des Bewirtenden bzw. seiner Firma

Trinkgeld: aufpassen

Das BMF-Schreiben vom 30.06.2021 hat klargestellt: Trinkgeld ist nur dann steuerlich abzugsfähig, wenn es auf dem Bewirtungsbeleg ausgewiesen wird – entweder als Position auf der Rechnung oder als handschriftliche Ergänzung mit Unterschrift des Restaurants. Reine Bargeld-Trinkgelder ohne Beleg-Eintrag werden vom Finanzamt häufig gestrichen.

Pflicht-Servicegebühren (z.B. „Service 10% bei Gruppen ab 6 Personen") sind als Teil der Rechnung automatisch erfasst und unterliegen der USt – die übliche 70%-Grenze gilt auch hier.

Eigenbewirtung vs. Geschäftsbewirtung

  • Geschäftsbewirtung (Bewirtung externer Personen wie Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner): in DE zu 70% abzugsfähig.
  • Arbeitnehmer-Bewirtung (z.B. Geschäftsführer-Essen, Team-Lunch): zu 100% abzugsfähig, gilt aber als Lohn, wenn nicht im überwiegend betrieblichen Interesse.
  • Eigenbewirtung (Sie essen alleine): nicht abzugsfähig, weil keine Bewirtung Dritter.

Auslandsbewirtung

Wenn das Geschäftsessen im Ausland stattfindet, gelten dieselben deutschen Steuerregeln (70%-Grenze) – das Restaurant kann allerdings keinen TSE-Beleg liefern. In diesem Fall reicht ein ausländischer ortsüblicher Beleg, ergänzt um die deutschen Pflichtangaben. Achtung: Der Bewirtende muss vor Antritt der Reise eine kurze Notiz zum geplanten Anlass machen, sonst kann das Finanzamt die Anerkennung verweigern.

Bewirtungsbeleg vs. Quittung

Eine einfache Quittung („Bewirtung 65 €") reicht nicht. Das Finanzamt verlangt die detaillierte Aufschlüsselung der einzelnen Speisen und Getränke – sonst wird die Bewirtung nicht anerkannt. Restaurants müssen entsprechend einen vollständigen Beleg (Bewirtungsbeleg-Variante) ausstellen, nicht nur eine Quittung.

Bewirtungsbeleg in BISpicy POS

BISpicy POS bietet einen separaten Beleg-Modus „Bewirtungsbeleg". Auf Knopfdruck wird ein Beleg generiert, der bereits alle Felder für die manuellen Eintragungen vorbereitet hat: Anlass, Namen der Personen, Unterschriftslinie. Das Restaurant druckt – der Gast trägt die handschriftlichen Angaben unmittelbar ein. Länderspezifisch: bei aktivem Standort Deutschland gilt die 70%-Logik, bei Österreich 50%, bei Schweiz 50%, bei Niederlande 80%. Mehr Details auf unserer Feature-Seite Bewirtungsbeleg.

Verwandte Begriffe: Feature-Seite Bewirtungsbeleg · TSE · GoBD · Alle Begriffe

Stand: April 2026. Verbindlich sind das EStG, das BMF-Schreiben vom 30.06.2021 und die jeweils aktuellen Verwaltungsanweisungen. Diese Erklärung ersetzt keine steuerliche Beratung.