Kurz-Definition
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) ist die deutsche Rechtsgrundlage für die Pfand-Pflicht auf Einweggetränkeverpackungen und das Mehrweg-System. §31 regelt die Pflichtkennzeichnung der Pfandhöhe, §32 das Pfandsystem selbst. Steuerrechtlich entscheidend: Pfand ist nach BFH V R 37/19 (29.04.2020) eine eigenständige steuerbare Lieferung – der Pfand-Steuersatz folgt dem des Getränks, nicht 0%.
Der häufigste Fehler – und seine Konsequenz
⚠ Falsch: Pfand 0,15 € auf einer Cola-Flasche wird mit 0% USt verbucht („Pfand ist ja durchlaufender Posten").
✓ Richtig: Pfand folgt dem Getränk → Cola = 19% USt → Pfand = 19% USt → 0,024 € USt pro 0,15 € Pfand.
Bei 1.000 verkauften Flaschen pro Monat sind das 24 € USt, die nicht abgeführt werden – wenn das jahrelang läuft, ist das eine vierstellige Nachzahlung beim nächsten Audit.
Die Rechtslage im Detail
- BFH-Urteil V R 37/19 vom 29.04.2020: Pfand ist eine eigenständige steuerbare Lieferung – nicht ein durchlaufender Posten.
- BMF-Schreiben vom 18.04.2022 (BStBl I 2022 S. 655): bestätigt die BFH-Position für die Praxis.
- DPG-FAQ (dpg-pfandsystem.de): „Das Pfand unterliegt wie die Ware selbst der Umsatzsteuerpflicht."
Konkrete Steuersätze
- Softdrinks, Bier, Wein, Saft: 19% USt → Pfand 19%
- Milch und Milchgetränke mit ≥ 75% Milchanteil: 7% USt → Pfand 7%
- Mineralwasser: 19% USt → Pfand 19%
- Heilquell- / Heilwässer: 7% USt → Pfand 7%
Maßgeblich ist immer das Hauptprodukt – das Pfand bekommt denselben Satz.
Mehrweg vs. Einweg
- Mehrwegpfand (Glasflasche, PET-Mehrweg): typisch 0,08 € (Bier-Steiger), 0,15 € (Glas-Mehrweg), 0,25 € (Kasten). Wird vom Händler eingezogen und beim Rückgeben ausgezahlt.
- Einwegpfand (PET-Einwegflasche, Dose): einheitlich 0,25 € seit 2003. Wird über das DPG-System abgewickelt.
- Pfandpflicht-Befreiung: u.a. Wein, Milch, Säfte ohne Kohlensäure (außer in Aluminium-Dosen), Mehrweg-Pfand ist freiwilliger Marktstandard
Pflichten für Inverkehrbringer
Wer als Hersteller, Importeur oder Vertreiber Verpackungen erstmals in Verkehr bringt, muss:
- Sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (LUCID) registrieren
- Sich an einem dualen System beteiligen (Lizenzgebühren je nach Material und Menge)
- Verpackungen kennzeichnen (Mehrweg-/Einweglabel auf den Verkaufsflächen)
- Pflicht-Hinweise im Regal: „MEHRWEG"-Aufsteller bzw. „EINWEG"-Aufsteller an der Ware
VerpackG in BISpicy POS
BISpicy POS automatisiert Pfand-Buchungen mit korrektem Steuersatz. Pro Artikel hinterlegen Sie:
- Pfand-Typ (Mehrweg, Einweg, kein Pfand)
- Pfand-Betrag (z.B. 0,15 € oder 0,25 €)
- Steuersatz des Hauptprodukts
Bei jedem Verkauf wird automatisch eine separate Pfand-Position mit dem Steuersatz des Getränks generiert. Pfandrückgabe läuft über einen separaten Dialog mit Bestandsverwaltung. Auf Preisschildern (BISPrint-Relay) wird automatisch eine senkrechte „MEHRWEG"- oder „EINWEG"-Säule am rechten Rand gedruckt – damit sind die VerpackG-Kennzeichnungs-Pflichten in der Filiale automatisch erfüllt.
In der UStVA wird der Pfand-Umsatz korrekt der entsprechenden Steuer-Kennzahl zugeordnet (KZ 81 für 19%, KZ 86 für 7% — der Pfand-Anteil läuft transparent in den Gesamtumsatz ein).
Stand: April 2026. Verbindlich sind das VerpackG, BFH-Urteil V R 37/19 und das BMF-Schreiben vom 18.04.2022. Diese Erklärung ersetzt keine steuerliche Beratung.