Das standardisierte CSV-Export-Format, das Ihre Kasse bei jeder Betriebsprüfung liefern können muss.
Die DSFinV-K ist die Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme – das vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) vorgeschriebene Format, in dem ein elektronisches Kassensystem auf Anforderung der Finanzverwaltung seine Daten ausgeben muss. Es besteht aus rund 20 vordefinierten CSV-Dateien, die zusammen mit einer Indexdatei (index.xml) und einem Begleitdokument (gdpdu-01-09-2004.dtd) in einem festen Verzeichnisbaum bereitgestellt werden.
Vor der DSFinV-K musste jede Kasse ihre Daten in einem proprietären Format ausgeben. Die Finanzverwaltung musste sich für jede Marke und jedes Modell separat einarbeiten – ein erheblicher Mehraufwand bei der Betriebsprüfung. Mit der DSFinV-K hat das BMF einen einheitlichen Standard geschaffen: Egal ob BISpicy POS, Vectron, JTL-POS oder ready2order – jede Kasse muss exakt dieselbe Struktur exportieren können.
Rechtsgrundlage ist § 4 KassenSichV (Verordnung) in Verbindung mit § 146a Abs. 1 Satz 4 AO (Gesetz). Die DSFinV-K-Spezifikation selbst wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert. Aktuelle Version Stand 2026: 2.5.
In allen Fällen muss der Export sofort verfügbar sein – „der Server ist gerade aus" zählt nicht als Begründung.
Die drei Bausteine ergeben zusammen das vollständige Compliance-Paket: TSE schützt vor Manipulation, KassenSichV regelt die Pflichten, DSFinV-K liefert das Audit-Material.
Der DSFinV-K-Export ist in BISpicy POS direkt aus dem Bericht-Bereich abrufbar. Sie wählen Kassenabschluss(e) oder einen Zeitraum – die App generiert das vollständige Verzeichnis mit allen 20 CSV-Dateien, der index.xml und der DTD. Auf Wunsch wird das Paket als ZIP-Datei direkt per Mail an Ihren Steuerberater oder den Prüfer geschickt. Bei sehr großen Exports (über 100.000 Datensätze) wird automatisch in mehrere Pakete gesplittet, damit der Empfänger sie ohne Probleme öffnen kann.
Stand: April 2026. Verbindlich ist die jeweils aktuelle DSFinV-K-Spezifikation des BZSt. Diese Erklärung ersetzt keine steuerliche Beratung.