DSFinV-K – Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme

Das standardisierte CSV-Export-Format, das Ihre Kasse bei jeder Betriebsprüfung liefern können muss.

Kurz-Definition

Die DSFinV-K ist die Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme – das vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) vorgeschriebene Format, in dem ein elektronisches Kassensystem auf Anforderung der Finanzverwaltung seine Daten ausgeben muss. Es besteht aus rund 20 vordefinierten CSV-Dateien, die zusammen mit einer Indexdatei (index.xml) und einem Begleitdokument (gdpdu-01-09-2004.dtd) in einem festen Verzeichnisbaum bereitgestellt werden.

Warum gibt es die DSFinV-K?

Vor der DSFinV-K musste jede Kasse ihre Daten in einem proprietären Format ausgeben. Die Finanzverwaltung musste sich für jede Marke und jedes Modell separat einarbeiten – ein erheblicher Mehraufwand bei der Betriebsprüfung. Mit der DSFinV-K hat das BMF einen einheitlichen Standard geschaffen: Egal ob BISpicy POS, Vectron, JTL-POS oder ready2order – jede Kasse muss exakt dieselbe Struktur exportieren können.

Rechtsgrundlage ist § 4 KassenSichV (Verordnung) in Verbindung mit § 146a Abs. 1 Satz 4 AO (Gesetz). Die DSFinV-K-Spezifikation selbst wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert. Aktuelle Version Stand 2026: 2.5.

Aufbau eines DSFinV-K-Exports

DSFinVK_2026-04-27/ ├── index.xml # Indexdatei mit Verweis auf alle CSVs ├── gdpdu-01-09-2004.dtd # Strukturdefinition ├── cashpointclosing_1/ # Kassenabschluss 1 │ ├── cashpointclosing.csv │ ├── vat.csv │ ├── businesscases.csv │ ├── payment.csv │ ├── cash_per_currency.csv │ ├── transactions.csv │ ├── transactions_tse.csv │ ├── transactions_vat.csv │ ├── datapayment.csv │ ├── lines.csv │ ├── linesvat.csv │ ├── itemamounts.csv │ ├── subitems.csv │ ├── references.csv │ ├── tse.csv │ ├── slaves.csv │ ├── pa.csv │ ├── usr.csv │ ├── location.csv │ └── cashregister.csv ├── cashpointclosing_2/ # weitere Kassenabschlüsse └── ...

Die wichtigsten Dateien im Detail

  • cashpointclosing.csv – Kopfdaten des Kassenabschlusses (Z-Bon-Nummer, Datum, Kasse).
  • transactions.csv – jede einzelne Transaktion (Verkauf, Storno, Pfandrückgabe).
  • transactions_tse.csv – TSE-Signatur, Transaktionsnummer, Zertifikats-Seriennummer pro Transaktion.
  • lines.csv – jede Position in jedem Beleg (Artikelname, Menge, Preis, Steuersatz).
  • vat.csv – Steuersatz-Aufschlüsselung pro Kassenabschluss.
  • payment.csv – Aufschlüsselung der Zahlungsarten (Bar, Karte, Gutschein).
  • cash_per_currency.csv – Bargeldbestand je Währung.
  • tse.csv – TSE-Geräteinformationen (Seriennummer, Public Key).
  • cashregister.csv – Kassen-Stammdaten (Hersteller, Modell, Software-Version, Standort).

Wann wird ein DSFinV-K-Export verlangt?

  • Kassen-Nachschau nach § 146b AO: Der Prüfer kann unangekündigt erscheinen und sofort einen DSFinV-K-Export verlangen.
  • Außenprüfung / Betriebsprüfung: Der Prüfer kündigt einen Termin an und verlangt den Export für einen bestimmten Zeitraum.
  • Steuerliche Auskünfte: Bei Sachverhaltsklärungen kann das Finanzamt einen einzelnen Kassenabschluss anfordern.

In allen Fällen muss der Export sofort verfügbar sein – „der Server ist gerade aus" zählt nicht als Begründung.

Verhältnis zu TSE und KassenSichV

  • TSE sorgt für die kryptographische Manipulationssicherheit jedes Belegs.
  • KassenSichV ist die Rechtsverordnung, die die TSE und die DSFinV-K vorschreibt.
  • DSFinV-K ist das Format, in dem die Kasse ihre Daten – inkl. der TSE-Signaturen – an die Finanzverwaltung ausgibt.

Die drei Bausteine ergeben zusammen das vollständige Compliance-Paket: TSE schützt vor Manipulation, KassenSichV regelt die Pflichten, DSFinV-K liefert das Audit-Material.

DSFinV-K in BISpicy POS

Der DSFinV-K-Export ist in BISpicy POS direkt aus dem Bericht-Bereich abrufbar. Sie wählen Kassenabschluss(e) oder einen Zeitraum – die App generiert das vollständige Verzeichnis mit allen 20 CSV-Dateien, der index.xml und der DTD. Auf Wunsch wird das Paket als ZIP-Datei direkt per Mail an Ihren Steuerberater oder den Prüfer geschickt. Bei sehr großen Exports (über 100.000 Datensätze) wird automatisch in mehrere Pakete gesplittet, damit der Empfänger sie ohne Probleme öffnen kann.

Stand: April 2026. Verbindlich ist die jeweils aktuelle DSFinV-K-Spezifikation des BZSt. Diese Erklärung ersetzt keine steuerliche Beratung.