Z-Bon – Tagesabschlussbeleg in der Kasse

Der wichtigste Beleg des Geschäftstags – fasst zusammen, setzt zurück, dokumentiert.

Kurz-Definition

Der Z-Bon (von „Zähler-Bon", auch Z-Bericht oder Tagesabschlussbeleg) ist der täglich gedruckte Abschlussbeleg einer Kasse. Er fasst alle Verkäufe, Storni, Zahlungsarten und den Kassenbestand des Geschäftstags zusammen und setzt den Tageszähler auf Null zurück. Damit unterscheidet er sich vom X-Bon, der nur ein Zwischenbericht ist und nichts zurücksetzt. Pflicht-Bestandteil GoBD-konformer Kassenführung.

Pflichtinhalt eines Z-Bons

Damit der Z-Bon GoBD-konform ist, muss er enthalten:

  • Eindeutige Z-Bon-Nummer (fortlaufend, lückenlos)
  • Datum und Uhrzeit der Abschlusserstellung
  • Bezeichnung der Kasse (Hersteller, Modell, Seriennummer)
  • Brutto-Tagesumsatz aufgeschlüsselt nach Steuersätzen
  • Aufschlüsselung der Zahlungsarten (Bar, Karte, Gutschein, Rechnung)
  • Anzahl der Belege (Verkaufsbelege, Stornos)
  • Kassen-Anfangsbestand und -Endbestand
  • Eventuelle Differenz zwischen Soll-Bestand (laut Kasse) und Ist-Bestand (gezähltem Bargeld)
  • Bei TSE-Kassen: TSE-Signatur und QR-Code

Z-Bon vs. X-Bon: der Unterschied

MerkmalX-BonZ-Bon
ZweckZwischenbericht (Auswertung)Tagesabschluss (Pflicht)
Setzt Tageszähler zurückneinja
Beliebig oft druckbarja, jederzeitnein, einmal pro Tag
Pflicht-Belegneinja (GoBD)
Aufbewahrungspflichtneinja, 10 Jahre
Typischer AnlassSchichtwechsel, ZwischenkontrolleTagesende, Kassenschluss

Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre

Z-Bons sind steuerrelevante Aufzeichnungen nach § 147 AO und unterliegen der 10-jährigen Aufbewahrungspflicht. Im Format der Erstellung – das heißt: Wer den Z-Bon ausgedruckt hat, muss den Papier-Bon 10 Jahre aufbewahren (bei Thermopapier mit der Schwierigkeit der Verblassen-Resistenz). Wer den Z-Bon digital gespeichert hat, muss die digitale Datei aufbewahren.

Bei Thermopapier-Z-Bons: Da Thermopapier nach 1-2 Jahren verblasst, empfehlen Steuerberater entweder den Z-Bon zusätzlich auf normalem Papier zu kopieren oder die digitale Variante zu nutzen. BISpicy POS speichert jeden Z-Bon automatisch als PDF im Tenant-Bereich – damit ist die 10-Jahres-Aufbewahrung ohne Papier-Sorgen erfüllt.

Wie oft muss ein Z-Bon gemacht werden?

  • Pflicht: mindestens einmal pro Geschäftstag, an dem die Kasse benutzt wurde
  • Empfehlung: jeden Tag zum Geschäftsschluss, auch wenn nichts verkauft wurde („Null-Z-Bon")
  • An Tagen ohne Geschäft: kein Z-Bon nötig (Kasse war nicht aktiv)
  • Bei Schichtwechsel: X-Bon reicht, Z-Bon nur am Tagesende

Wer macht den Z-Bon?

Typisch der Inhaber, Geschäftsführer oder ein autorisierter Mitarbeiter mit Berechtigung. In BISpicy POS ist der Z-Bon-Vorgang an die Mitarbeiterrolle gekoppelt – nur Rollen mit Recht „Tagesabschluss" können ihn ausführen (Standardrollen: super_admin, admin, manager).

Kassendifferenz im Z-Bon

Wenn beim Bargeld-Zählen am Tagesende der gezählte Betrag vom Soll-Betrag (laut Kasse) abweicht, entsteht eine Kassendifferenz. Diese muss im Z-Bon dokumentiert werden – nicht versteckt. BISpicy POS fragt vor dem Z-Bon-Druck nach dem gezählten Bargeld und zeigt die Differenz transparent. Bei Differenzen über 5 € fordert die App eine Begründung (Wechselgeld-Fehler, Trinkgeld-Entnahme, Schwund). Diese Begründung ist GoBD-relevant.

Z-Bon und DSFinV-K-Export

Bei einer Betriebsprüfung wird nicht nur der Z-Bon-Ausdruck verlangt, sondern auch der DSFinV-K-Export für den entsprechenden Zeitraum. Der DSFinV-K-Export enthält pro Z-Bon eine eigene Datei (cashpointclosing.csv mit Kopfdaten + verbundene CSVs für Transaktionen, Steuern, Zahlungsarten).

Z-Bon in BISpicy POS

Der Z-Bon-Druck in BISpicy POS läuft strukturiert: 1) App fragt nach gezähltem Bargeld inkl. Stückelung. 2) Berechnet Differenz zum Soll. 3) Bei Differenz: Begründung erforderlich. 4) TSE-Signatur wird abgerufen. 5) Z-Bon wird gedruckt und parallel als PDF im Cloud-Backup gespeichert. 6) Tageszähler wird zurückgesetzt. Bei Multi-Master-Setups (mehrere Kassen): Jede Kasse macht ihren eigenen Z-Bon, plus ein Sammel-Z-Bon über alle Kassen ist optional. Mehr Details auf Kassenführung in der Doku.

Verwandte Begriffe: GoBD · TSE · DSFinV-K · Kassenführung-Doku

Stand: April 2026. Verbindlich sind §§ 146, 147 AO, GoBD und KassenSichV in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Diese Erklärung ersetzt keine steuerliche Beratung.