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Bewirtungsbeleg im digitalen Bon

Ihr Gast braucht einen Bewirtungsbeleg, hat den Bon aber nur digital: Im digitalen Bon lädt er den Bewirtungsbeleg als ausfüllbares PDF mit allen Angaben aus Kassenbeleg und TSE.

Zuletzt aktualisiert: 27. Oktober 2026 · digitaler Bon: BIS ERP 0.0.0.1100, kein Kassen-Update nötig

Wann es den digitalen Bewirtungsbeleg gibt

Der digitale Bon ist die Quittung, die Ihr Gast per QR-Code oder E-Mail-Link auf dem Handy öffnet. Bei Betrieben der Branche Restaurant, Café oder Imbiss in Deutschland, Österreich, der Schweiz und den Niederlanden steht darunter zusätzlich der Knopf „Bewirtungsbeleg (PDF)“. Er liefert einen Vordruck, in den der Gast Anlass und Teilnehmer selbst einträgt.

  • Fest im PDF: Betrieb und Anschrift, Tag und Uhrzeit, Bon-Nummer, Rechnungsbetrag mit enthaltener MwSt., Zahlart und die Angaben der Sicherheitseinrichtung (TSE) mit QR-Code, wie im digitalen Bon.
  • Leer zum Ausfüllen: Anlass der Bewirtung, bewirtete Personen, Gastgeber/Firma, Ort und Datum sowie ein Feld für die Unterschrift.
  • Nichts wird gespeichert: Was der Gast einträgt, bleibt in seiner Datei. Es geht weder an Ihren Betrieb noch an BISpicy.
Auf Papier geht es weiter wie bisher: Den gedruckten Bewirtungsbeleg gibt es weiterhin an der Kasse, am Kellner-Gerät über „Drucken: Bewirtungsbeleg“ (siehe Kellner-App). Der digitale Weg hilft, wenn der Gast keinen Papierbeleg mitnimmt oder der Drucker gerade nicht druckt.

So kommt der Gast an das PDF

1Digitalen Bon öffnen

Nach dem Bezahlen scannt der Gast den QR-Code des digitalen Bons, etwa am Kundendisplay oder am Kellner-Gerät über „Digital: QR-Code“. Alternativ bekommt er den Link per E-Mail, am Kellner-Gerät über „Versenden: E-Mail“. Eine Anmeldung braucht der Gast nicht.

2„Bewirtungsbeleg (PDF)“ antippen

Unter dem Bon stehen „Als PDF herunterladen“, „Rechnung (A4) herunterladen“ und „Bewirtungsbeleg (PDF)“. Der Knopf öffnet den Vordruck als PDF (eine Seite A4), mit dem Dateinamen „Bewirtungsbeleg_Datum_Bonnummer.pdf“.

Unteres Ende eines digitalen Bons am Handy mit den Links Impressum und Datenschutz, darunter die Knöpfe Als PDF herunterladen, Rechnung (A4) herunterladen, Bewirtungsbeleg (PDF) und Zu Google Wallet hinzufügen
Der digitale Bon am Handy: der Knopf „Bewirtungsbeleg (PDF)“ unter dem Bon (Demo-Diner, Oktober 2026).

Ausfüllen und aufbewahren

3Felder ausfüllen und speichern

Der Gast öffnet das PDF in einer PDF-App mit Formularfunktion und füllt die Felder unter „Vom Gast auszufüllen“ aus. Die grauen Hilfetexte sagen, was hineingehört, zum Beispiel beim Anlass: „Konkreten Anlass nennen, z. B. Vertragsverhandlung Projekt … oder Angebot Nr. … mit Firma …; allgemeine Angaben reichen nicht“. Danach speichert er die Datei oder druckt sie aus.

PDF Bewirtungsnachweis gemäß Paragraf 4 Absatz 5 Nummer 2 EStG: oben Angaben aus dem Kassenbeleg mit Betrieb BISpicy Diner, Tag und Uhrzeit, Bon-Nr. 1039, Rechnungsbetrag 3,00 Euro, MwSt. und Zahlart Bargeld, darunter die TSE-Angaben mit Transaktionsnummer, Signaturzähler, Seriennummern, Beginn, Ende und QR-Code, dann die leeren Felder Anlass der Bewirtung, Bewirtete Personen, Gastgeber/Firma, Ort/Datum und Unterschrift, unten der Fußtext
Der Vordruck aus dem digitalen Bon: Belegangaben und TSE fest, die Felder für Anlass und Teilnehmer leer (Demo-Diner, Bon 1039).
4Unterschreiben und zusammen mit dem Bon aufbewahren

Erst mit den Angaben und der Unterschrift wird der Vordruck zum Bewirtungsnachweis. Füllt der Gast ihn digital aus, sorgt er selbst für eine elektronische Unterschrift oder Genehmigung, zeitnahe Angaben und eine unveränderbare Aufbewahrung zusammen mit dem Kassenbon derselben Bon-Nummer. Im Zweifel fragt er seine Steuerberatung. Der Vordruck ersetzt den Kassenbon nicht.

Bewirtung über 250 €

Liegt der Rechnungsbetrag in Deutschland über 250 €, steht im PDF zusätzlich: „Der Rechnungsbetrag liegt über 250 €. Für den Betriebsausgabenabzug muss die Rechnung dann den Namen des Bewirtenden (Person oder Unternehmen) als Leistungsempfänger enthalten; ein in diesen Vordruck eingetragener Name ersetzt das nicht. Bitten Sie den Betrieb um eine Rechnung auf diesen Namen.“ Bei genau 250,00 € erscheint der Hinweis nicht. In Österreich steht ein entsprechender Hinweis über 400 €: Die Rechnung muss dann Name und Anschrift des Leistungsempfängers enthalten (§ 11 UStG 1994). In der Schweiz und den Niederlanden gibt es keine solche Schwelle.

Für Sie als Betrieb: Bittet der Gast um eine Rechnung auf seinen Namen oder seine Firma, stellen Sie sie an der Kasse aus, wie unter Bon und Rechnung auf eine Firma beschrieben.

Wenn es nicht klappt

Was Sie sehenWoran es liegt und was hilft
Im digitalen Bon fehlt der Knopf „Bewirtungsbeleg (PDF)“. Er erscheint nur bei der Branche Restaurant, Café oder Imbiss und nur in Deutschland, Österreich, der Schweiz und den Niederlanden. Prüfen Sie die Branche in den Firmeneinstellungen der Kasse (Firmeninformationen) oder im Kundencenter unter Kassen → Einstellungen → Betrieb → Firmendaten → „Branche“. In anderen Ländern gibt es keine Bewirtungsbeleg-Form, dort fehlt der Knopf bewusst.
Am Android-Handy lassen sich die Felder nicht ausfüllen, das PDF wird nur angezeigt. Der PDF-Betrachter von Chrome zeigte die Felder in unserem Test an einem Android-Tablet nicht zum Ausfüllen an. Das PDF herunterladen und in einer PDF-App öffnen, die Formulare ausfüllen kann.
Beim schnellen Mehrfachtippen kommt kurz kein PDF. Der Server erzeugt das PDF je Bon nacheinander und lehnt gleichzeitige Abrufe kurz ab. Einen Moment warten und erneut antippen.

Häufige Fragen

Im digitalen Bon: Nach dem Bezahlen den QR-Code des Bons scannen oder den Link aus der E-Mail öffnen. Unter dem Bon steht der Knopf „Bewirtungsbeleg (PDF)“.

Nein. Der Gast füllt das PDF in seiner eigenen PDF-App aus. Seine Eingaben bleiben in seiner Datei und werden weder an den Betrieb noch an BISpicy übertragen.

Er erscheint nur bei Betrieben der Branche Restaurant, Café oder Imbiss in Deutschland, Österreich, der Schweiz und den Niederlanden. In anderen Ländern gibt es keine Bewirtungsbeleg-Form, deshalb wird er dort nicht angeboten.

Liegt der Rechnungsbetrag in Deutschland über 250 €, zeigt das PDF einen Hinweis: Für den Betriebsausgabenabzug muss die Rechnung dann den Namen des Bewirtenden enthalten; ein im Vordruck eingetragener Name ersetzt das nicht. Der Gast bittet den Betrieb um eine Rechnung auf diesen Namen. In Österreich gilt das über 400 € mit Name und Anschrift des Leistungsempfängers.

Nein. Der Vordruck gehört zum Kassenbon mit derselben Bon-Nummer; der Gast bewahrt beides zusammen auf. Was steuerlich im Einzelfall gilt, klärt seine Steuerberatung.

Der PDF-Betrachter von Chrome zeigte das PDF in unserem Test an einem Android-Tablet an, bot die Formularfelder aber nicht zum Ausfüllen an. Laden Sie das PDF herunter und öffnen Sie es in einer PDF-App, die Formulare ausfüllen kann.

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