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Digitaler Bon ab 2028: Warum die Warnung vor hohen Kosten nicht für alle gilt

Der Bund will den digitalen Kassenbon per QR-Code zum Standard machen – und der Handel spricht von Wortbruch und erheblichen Investitionen. Der Faktencheck zeigt: Die geforderte Lösung existiert längst, kostet mit moderner Kasse nichts extra und löst nebenbei das Datenschutzproblem, vor dem Verbraucherschützer warnen.

Digitaler Bon ab 2028: QR-Code statt Papierbon an der Kasse

Was geplant ist – und warum der Handel aufschreit

Nach übereinstimmender Berichterstattung vom Wochenende plant das Bundesfinanzministerium, den digitalen Kassenbon ab 2028 zum Standard zu machen: Der Kunde scannt einen QR-Code am Kassendisplay und bekommt den Beleg aufs eigene Smartphone – ausdrücklich ohne händlereigene App. Papier gibt es weiterhin, aber nur auf Nachfrage.

Die Reaktionen fielen scharf aus: Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht einen Bruch des Koalitionsversprechens, die Bonpflicht ganz abzuschaffen – die Belegpflicht bleibe „faktisch bestehen", verbunden mit erheblichen Investitionen in die Kassensysteme. Das Bäckerhandwerk verweist auf kleine Betriebe mit älteren Kassen, für die die Umstellung eine Herausforderung wäre. Und Verbraucherschützer warnen vor den Bon-Apps mancher Ketten, mit denen Unternehmen Nutzungsprofile ihrer Kundschaft erstellen.

Alle drei Einwände haben einen wahren Kern. Aber sie beschreiben Probleme einer bestimmten Systemgeneration – nicht der Anforderung selbst.

„Die Belegpflicht bleibt faktisch bestehen."
Ralph Brügelmann, Steuerexperte des HDE – in einem Punkt widerspricht dieser Faktencheck: bei den Kosten.

Der Faktencheck: drei Einwände, drei Antworten

Der EinwandWas dran istDie Praxis mit moderner Kasse
„Erhebliche Investitionen" (HDE)trifft auf alte, geschlossene Kassensysteme mit teuren Nachrüstpfaden zuBei App-Kassen ist der QR-Bon ein Software-Merkmal – bei BISpicy POS heute schon enthalten, ohne Aufpreis; das Kassen-Tablet ist das geforderte Display
„Kleine Betriebe überfordert" (Bäckerhandwerk)ältere Systeme können oft tatsächlich keine digitalen BelegeGerade kleine Betriebe steigen am günstigsten um: vorhandenes Android-Gerät + kostenlose Kassen-App + Cloud-TSE ab 20 €/Monat – damit ist auch die geplante Registrierkassenpflicht gleich miterledigt. Und einrichten muss die neue Kasse niemand selbst: Sie stellen Ihre Daten bereit (Produktliste, Steuersätze, Eckdaten), der kostenlose Einrichtungsservice legt alles in der Kasse an – mit Betreuung auch nach dem Start
„Datenschutzproblem" (Verbraucherzentrale)gilt für händlereigene Bon-Apps mit Kundenkonto und NutzungsprofilenDer Entwurf will genau das Gegenteil – QR ohne App. So arbeitet der digitale Bon von BISpicy: zufälliger Beleg-Link ohne Personenbezug, kein Konto, keine Profile
Hand hält Kassenbon mit QR-Code vor einer Tablet-Kasse
Beleg aufs Handy statt in den Papierkorb: die QR-Übergabe, wie sie der Gesetzentwurf als praktikabelste Lösung beschreibt.

So sieht die geforderte Lösung heute schon aus

Was der Entwurf als praktikabelste Lösung beschreibt, ist bei BISpicy POS seit Langem Standardfunktion: Am Ende des Verkaufs zeigt die Kasse einen QR-Code – der Kunde scannt und sieht den Beleg sofort im Browser, ohne App und ohne Anmeldung, mit allen KassenSichV-Pflichtangaben inklusive TSE-Signatur, auf Wunsch als PDF oder DIN-A4-Rechnung. Wer es noch bequemer mag, übernimmt den Beleg per NFC direkt in Google Wallet – die Unterstützung für Apple Wallet ist in Vorbereitung. In beiden Fällen gilt: keine eigene App, kein Kundenkonto, keine Nutzungsprofile.

Die Kostenfrage, ehrlich gerechnet

Für Betriebe mit moderner Kasse kostet die neue Bon-Regel nichts – der digitale Bon ist Softwarebestandteil, und jede eingesparte Bonrolle senkt die laufenden Kosten. Zusammen mit der 30-€-Lockerung der Bonpflicht rechnet der Gesetzgeber selbst mit einer jährlichen Entlastung von knapp 89 Millionen Euro für die Wirtschaft. Teuer wird es nur dort, wo Altsysteme nachgerüstet werden müssten – und dort ist der Umstieg auf eine App-Kasse meist günstiger als die Nachrüstung.

Die Rechnung in echten Zahlen

Damit es nicht bei „kostet nichts" bleibt, hier die Aufstellung mit marktüblichen Preisen – einmal die Anschaffung, einmal die laufende Ersparnis:

Anschaffung (einmalig)ca. PreisAnmerkung
Android-Tablet als Kasseab ca. 110 €0 €, wenn schon ein Tablet oder Smartphone vorhanden ist – das Display für den QR-Code ist damit automatisch da
Kundendisplay (optional)ca. 50–60 €zeigt dem Kunden Warenkorb und QR-Code; die Variante mit NFC-Chip für die Wallet-Übergabe liegt etwas darüber
Bondruckerca. 100 €entfällt komplett, wenn Sie voll auf den digitalen Bon setzen – der gesparte Drucker finanziert das Kundendisplay praktisch mit

Und auf der Ersparnis-Seite läppert sich das Bonrollen-Thema schneller, als viele denken: Eine Thermorolle (80 mm × 80 m) kostet im Vorratspack rund 1,50–1,70 € – und weil TSE-Bons mit allen Pflichtangaben und QR-Code gut 25 Zentimeter lang sind, passen nur etwa 300 Bons auf eine Rolle:

Betrieb (Modellrechnung)Bons/TagRollen/Monat*Ersparnis/MonatErsparnis/Jahr
Kleiner Laden100ca. 9ca. 14 €ca. 165 €
Café / Imbiss250ca. 22ca. 35 €ca. 415 €
Bäckerei / hohe Frequenz500ca. 43ca. 69 €ca. 830 €

*Modellrechnung: 26 Öffnungstage, ~300 Bons je Rolle, 1,60 € je Rolle (marktüblicher Vorratspack-Preis, Stand August 2026). Dazu kommen beim Drucker Verschleiß, Ersatzgerät und das leidige „Rolle leer mitten im Ansturm" – beim digitalen Bon schlicht: nichts. Selbst wer nur die Hälfte der Kundschaft auf den QR-Code umgewöhnt, halbiert die Rollenkosten.

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Für Betriebe, Steuerberater und Verbände haben wir die Fakten, die Referenzarchitektur und die vollständige Kostenrechnung in einem kompakten Papier zusammengefasst – inklusive Fahrplan bis 2028.

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Kassenbon aus BISpicy POS mit TSE-Signatur und QR-Code
Schon heute Standard bei BISpicy POS: der Beleg mit TSE-Signatur und QR-Code – wahlweise gedruckt oder komplett digital.

Häufige Fragen

Nach der Berichterstattung über den Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums soll der digitale Kassenbon ab 2028 zum Standard werden: Der Kunde scannt einen QR-Code am Kassendisplay und erhält den Beleg auf dem eigenen Smartphone – ausdrücklich ohne händlereigene App. Papierbelege gibt es weiter, aber nur auf Nachfrage. Ein beschlossenes Gesetz gibt es noch nicht; Details können sich im Verfahren ändern.

Nein. Bei der Lösung, die der Entwurf beschreibt – und die BISpicy POS heute schon enthält –, scannt der Kunde einen QR-Code und sieht den Beleg direkt im Browser: ohne App, ohne Registrierung, ohne Konto. Zusätzlich kann der Beleg per NFC direkt in Google Wallet übernommen werden; die Unterstützung für Apple Wallet ist in Vorbereitung.

Mit einer modernen App-Kasse: nichts. Bei BISpicy POS ist der digitale Bon – QR-Code, Wallet-Übergabe, PDF und DIN-A4-Rechnung mit TSE-Signatur – ohne Aufpreis in der kostenlosen Kassen-App enthalten; als Display genügt das Kassen-Tablet. Die Warnung vor erheblichen Investitionen trifft vor allem alte, geschlossene Kassensysteme mit teuren Nachrüstpfaden. Und jede eingesparte Bonrolle senkt die laufenden Kosten sogar. Wer die Umstellung nicht selbst machen will, nutzt den kostenlosen Einrichtungsservice von BISpicy – von Produktimport bis Bonvorlage, mit Betreuung auch nach dem Start.

Die Kritik der Verbraucherschützer richtet sich gegen händlereigene Bon-Apps mit Kundenkonto, die Nutzungsprofile ermöglichen. Der digitale Bon von BISpicy POS funktioniert ohne App und ohne Konto: Der Abruf läuft über einen zufälligen Beleg-Link ohne Personenbezug – es entstehen keine Nutzungsprofile, weder für den Händler noch für Dritte. Auch die Wallet-Übergabe per NFC kommt ohne Kundenkonto aus.

2028 kann kommen – Ihre Kasse kann es schon heute

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Quellen & weiterführende Informationen

Stand: 17. August 2026. Die Angaben zum Referentenentwurf geben die zitierte Presseberichterstattung wieder; ein beschlossenes Gesetz liegt noch nicht vor. Alle Preisangaben zzgl. MwSt. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.