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Digitaler Bon ab 2028 (geplant): Warum die Warnung vor hohen Kosten nicht für alle gilt

Das Bundeskabinett hat am 23. September 2026 beschlossen: Ab 2028 soll statt des Papierbons ein digitaler Beleg bereitgestellt werden – ein Gesetz ist das noch nicht. Der Handel spricht von Wortbruch und erheblichen Investitionen. Der Faktencheck zeigt: Das Prinzip – QR-Code, Beleg im Browser, ohne App – läuft schon heute, kostet mit moderner Kasse nichts extra und löst nebenbei das Datenschutzproblem, vor dem Verbraucherschützer warnen.

Digitaler Bon ab 2028: QR-Code statt Papierbon an der Kasse

Was geplant ist – und warum der Handel aufschreit

Am 23. September 2026 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums beschlossen: Ab 2028 soll die Ausgabe von Papierbelegen durch die Bereitstellung digitaler Belege ersetzt werden. Der Kunde ruft den Beleg etwa per QR-Code am Kassendisplay, per Download-Link oder im Kundenkonto ab. Papier gibt es weiterhin, aber nur auf Wunsch. Ein Gesetz ist das noch nicht: Bundestag und Bundesrat müssen noch entscheiden. Schon im August hatte die Berichterstattung über den Referentenentwurf den QR-Code ohne händlereigene App als Weg beschrieben.

Die Reaktionen fielen scharf aus: Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht einen Bruch des Koalitionsversprechens, die Bonpflicht ganz abzuschaffen – die Belegpflicht bleibe „faktisch bestehen", verbunden mit erheblichen Investitionen in die Kassensysteme. Das Bäckerhandwerk verweist auf kleine Betriebe mit älteren Kassen, für die die Umstellung eine Herausforderung wäre. Und Verbraucherschützer warnen vor den Bon-Apps mancher Ketten, mit denen Unternehmen Nutzungsprofile ihrer Kundschaft erstellen.

Alle drei Einwände haben einen wahren Kern. Aber sie beschreiben Probleme einer bestimmten Systemgeneration – nicht der Anforderung selbst.

„Die Belegpflicht bleibt faktisch bestehen."
Ralph Brügelmann, Steuerexperte des HDE – in einem Punkt widerspricht dieser Faktencheck: bei den Kosten.

Update 24. September: Das Kabinett hat den Entwurf beschlossen

Am 23. September 2026 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf beschlossen. Für den Bon heißt das: Ab 2028 soll die Ausgabe von Papierbelegen durch die Bereitstellung digitaler Belege ersetzt werden, etwa per QR-Code auf dem Kassendisplay, per Download-Link oder im Kundenkonto. Wer Papier möchte, hat weiter Anspruch darauf. Die im Juni-Entwurf vorgesehene 30-€-Grenze ist seit der Entwurfsfassung vom August nicht mehr enthalten. Die neue Regel betrifft grundsätzlich alle, die elektronisch kassieren – nicht nur Betriebe, die neu unter die Kassenpflicht fallen.

Der Beleg soll in einem standardisierten Datenformat bereitgestellt werden. Welche technischen Einzelheiten am Ende gelten, steht erst fest, wenn Bundestag und Bundesrat entschieden haben. Das Prinzip – QR-Code, Beleg im Browser, ohne App – läuft bei BISpicy POS schon heute. Der digitale Bon ist heute ohne Aufpreis in der Kassen-App enthalten; sobald die Vorgaben feststehen, passen wir ihn an.

Update 20. August: Der HDE legt nach – mit einem neuen Argument

Nachdem die Stellungnahmefrist der Verbände am 13. August geendet hat, hat der Handelsverband seine Kritik am 19. August erneuert und präzisiert: Die 100.000-€-Grenze sei zu pauschal, weil sie auch Betriebe erfasst, die fast ausschließlich bargeldlos kassieren und damit ein geringes Manipulationsrisiko haben. Der Verband fordert, die Registrierkassenpflicht am tatsächlichen Barumsatz statt am Gesamtumsatz auszurichten – und hält den Start 2028 für zu früh.

Am Barumsatz-Punkt ist etwas dran, und gut möglich, dass das Verfahren die Grenze noch anpasst. Für die Planung im einzelnen Betrieb ändert das aber wenig: Ob die Schwelle am Ende am Bar- oder am Gesamtumsatz hängt, entscheidet der Gesetzgeber – wer heute auf eine moderne Kasse umstellt, ist in beiden Fällen fertig und spart ab dem ersten Tag Bonrollen. Und „2028 ist zu früh" gilt vor allem für die, die erst Ende 2027 anfangen. Auffällig übrigens: Inzwischen rechnen auch andere Kassenanbieter öffentlich vor, dass die Umstellung überschaubar ist – teils allerdings mit monatlichem Aufpreis für die Belegfunktion und Kundendisplays ab 149 €. Bei BISpicy POS ist der digitale Bon ohne Aufpreis Softwarebestandteil, das Kassen-Tablet selbst zeigt den QR-Code. Nachtrag 24. September: Der Kabinettsentwurf bleibt beim Gesamtumsatz, nimmt aber aus, wer im Jahr weniger als 12.000 € bar einnimmt – ein Barumsatz-Kriterium gibt es damit zumindest als Ausnahme.

Der Faktencheck: drei Einwände, drei Antworten

Der EinwandWas dran istDie Praxis mit moderner Kasse
„Erhebliche Investitionen" (HDE)trifft auf alte, geschlossene Kassensysteme mit teuren Nachrüstpfaden zuBei App-Kassen ist der QR-Bon ein Software-Merkmal – bei BISpicy POS heute schon enthalten, ohne Aufpreis; das Kassen-Tablet zeigt den QR-Code gleich mit an
„Kleine Betriebe überfordert" (Bäckerhandwerk)ältere Systeme können oft tatsächlich keine digitalen BelegeGerade kleine Betriebe steigen am günstigsten um: vorhandenes Android-Gerät + kostenlose Kassen-App + Cloud-TSE ab 22 €/Monat – damit ist auch die geplante Registrierkassenpflicht gleich miterledigt. Und einrichten muss die neue Kasse niemand selbst: Sie stellen Ihre Daten bereit (Produktliste, Steuersätze, Eckdaten), der kostenlose Einrichtungsservice legt alles in der Kasse an – mit Betreuung auch nach dem Start
„Datenschutzproblem" (Verbraucherzentrale)gilt für händlereigene Bon-Apps mit Kundenkonto und NutzungsprofilenDer Entwurf nennt den QR-Code am Kassendisplay als einen Weg – eine App braucht es dafür nicht. So arbeitet der digitale Bon von BISpicy: zufälliger Beleg-Link ohne Personenbezug, kein Konto, keine Profile
Hand hält Kassenbon mit QR-Code vor einer Tablet-Kasse
Beleg aufs Handy statt in den Papierkorb: die QR-Übergabe am Kassendisplay – einer der Wege, die der Regierungsentwurf für den digitalen Beleg ab 2028 nennt.

So sieht das Prinzip heute schon aus

Das Prinzip, das der Entwurf ab 2028 vorsieht – Beleg per QR-Code statt Papier –, ist bei BISpicy POS schon heute Standardfunktion: Am Ende des Verkaufs zeigt die Kasse einen QR-Code – der Kunde scannt und sieht den Beleg sofort im Browser, ohne App und ohne Anmeldung, mit allen KassenSichV-Pflichtangaben inklusive TSE-Signatur, auf Wunsch als PDF oder DIN-A4-Rechnung. Wer es noch bequemer mag, übernimmt den Beleg per NFC direkt in Google Wallet – die Unterstützung für Apple Wallet ist in Vorbereitung. In beiden Fällen gilt: keine eigene App, kein Kundenkonto, keine Nutzungsprofile. Welches standardisierte Datenformat das Gesetz am Ende genau verlangt, steht erst mit dem Beschluss fest; sobald es feststeht, passen wir den digitalen Bon an.

Die Kostenfrage, ehrlich gerechnet

Für Betriebe mit einer Kasse, die den digitalen Bon schon an Bord hat, kostet die geplante Bon-Regel nichts – der digitale Bon ist Softwarebestandteil, und jede eingesparte Bonrolle senkt die laufenden Kosten. Die Bundesregierung rechnet damit, dass der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 106 Millionen Euro sinkt (Kabinettsbeschluss vom 23.09.2026). Teuer wird es nur dort, wo Altsysteme nachgerüstet werden müssten – und dort ist der Umstieg auf eine App-Kasse meist günstiger als die Nachrüstung.

Die Rechnung in echten Zahlen

Damit es nicht bei „kostet nichts" bleibt, hier die Aufstellung mit marktüblichen Preisen – einmal die Anschaffung, einmal die laufende Ersparnis:

Anschaffung (einmalig)ca. PreisAnmerkung
Android-Tablet als Kasseab ca. 110 €0 €, wenn schon ein Tablet oder Smartphone vorhanden ist – das Display für den QR-Code ist damit automatisch da
Kundendisplay (optional)ca. 50–60 €zeigt dem Kunden Warenkorb und QR-Code; die Variante mit NFC-Chip für die Wallet-Übergabe liegt etwas darüber
Klassischer stationärer Bondruckerca. 100 €muss nicht mehr sein – für die Übergangszeit genügt die günstige Bluetooth-Variante (nächste Zeile), danach läuft er nur noch für Papier-Nachfragen
Bluetooth-Übergangsdrucker (falls noch keiner vorhanden)58 mm ab ca. 25–35 €
80 mm ab ca. 60–80 €
deckt die Belegausgabe bis 2028 und die Papier-Nachfragen danach ab – BISpicy POS spricht ESC/POS-Drucker direkt per Bluetooth, WLAN oder USB an

Wichtig für die Planung: Der digitale Bon soll erst ab 2028 zum Standard werden (geplant) – bis dahin läuft die Belegausgabe wie gewohnt, und auch danach dürfen Kunden weiterhin Papier verlangen. Ganz ohne Drucker geht es im Alltag also noch nicht. Wer keinen hat, braucht dafür aber keine 100 € zu investieren: Ein günstiger Bluetooth-Thermodrucker reicht als Übergangs- und Nachfrage-Lösung völlig – kompakt in 58 mm oder im Standardformat 80 mm. Und je mehr Kundschaft schon heute den QR-Code nutzt, desto seltener springt er überhaupt an: Die Rollenersparnis beginnt nicht erst 2028.

Warum nicht auf den letzten Drücker?

Ab 2028 sollen nach dem Regierungsentwurf gleich zwei Neuerungen greifen: der digitale Bon als neuer Standard und die Registrierkassenpflicht – nach Angaben des Ministeriums gibt es noch rund 115.000 offene Ladenkassen. Wer bis Ende 2027 wartet, trifft auf denselben Andrang wie seinerzeit bei der TSE-Einführung: ausgelastete Dienstleister, Lieferzeiten, Umstellung mitten im Weihnachtsgeschäft. Wer früh wechselt, gewöhnt Team und Stammkundschaft in ruhigen Monaten an den QR-Code, spart vom ersten Tag an Bonrollen – und bekommt die Einrichtung ohne Wartezeit: Der kostenlose Einrichtungsservice hat heute Kapazität, zum Jahresende 2027 sicher weniger.

Und auf der Ersparnis-Seite läppert sich das Bonrollen-Thema schneller, als viele denken: Eine Thermorolle (80 mm × 80 m) kostet im Vorratspack rund 1,50–1,70 € – und weil TSE-Bons mit allen Pflichtangaben und QR-Code gut 25 Zentimeter lang sind, passen nur etwa 300 Bons auf eine Rolle:

Betrieb (Modellrechnung)Bons/TagRollen/Monat*Ersparnis/MonatErsparnis/Jahr… und die Kassen-Kosten?**
Kleiner Laden100ca. 9ca. 14 €ca. 165 €rund 60 % der Cloud-TSE sind bezahlt
Café / Imbiss250ca. 22ca. 35 €ca. 415 €Kasse komplett bezahlt, +13 €/Monat übrig
Bäckerei / hohe Frequenz500ca. 43ca. 69 €ca. 830 €Kasse gut 3-fach bezahlt, +47 €/Monat übrig

*Modellrechnung: 26 Öffnungstage, ~300 Bons je Rolle, 1,60 € je Rolle (marktüblicher Vorratspack-Preis, Stand August 2026). Dazu kommen beim Drucker Verschleiß, Ersatzgerät und das leidige „Rolle leer mitten im Ansturm" – beim digitalen Bon schlicht: nichts. Selbst wer nur die Hälfte der Kundschaft auf den QR-Code umgewöhnt, halbiert die Rollenkosten.
**Die einzigen laufenden Pflicht-Kosten der BISpicy-Kasse sind die gesetzlich vorgeschriebene Cloud-TSE ab 22 €/Monat zzgl. MwSt. – die Kassen-App selbst ist kostenlos. Heißt: Ab der Größenordnung eines Cafés bezahlt allein die eingesparte Bonrolle die komplette Kasse – alles darüber ist Gewinn.

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Kassenbon aus BISpicy POS mit TSE-Signatur und QR-Code
Schon heute Standard bei BISpicy POS: der Beleg mit TSE-Signatur und QR-Code – wahlweise gedruckt oder komplett digital.

Häufige Fragen

Nach dem Regierungsentwurf, den das Bundeskabinett am 23. September 2026 beschlossen hat, soll ab 2028 statt des Papierbons ein digitaler Beleg bereitgestellt werden – etwa per QR-Code auf dem Kassendisplay, per Download-Link oder im Kundenkonto. Wer eine Papierquittung möchte, hat weiter Anspruch darauf. Der Beleg soll in einem standardisierten Datenformat bereitgestellt werden; welche technischen Einzelheiten am Ende gelten, steht erst mit dem beschlossenen Gesetz fest. Ein Gesetz ist das noch nicht – Bundestag und Bundesrat müssen noch entscheiden.

Nein. Der QR-Code auf dem Kassendisplay ist einer der Wege, die der Entwurf nennt. Bei BISpicy POS scannt der Kunde schon heute einen QR-Code und sieht den Beleg direkt im Browser: ohne App, ohne Registrierung, ohne Konto. Zusätzlich kann der Beleg per NFC direkt in Google Wallet übernommen werden; die Unterstützung für Apple Wallet ist in Vorbereitung.

Mit einer modernen App-Kasse: nichts. Bei BISpicy POS ist der digitale Bon – QR-Code, Wallet-Übergabe, PDF und DIN-A4-Rechnung mit TSE-Signatur (TSE-Lizenz vorausgesetzt) – ohne Aufpreis in der kostenlosen Kassen-App enthalten; als Display genügt das Kassen-Tablet. Sobald die endgültigen Vorgaben zum Datenformat feststehen, passen wir den digitalen Bon an. Die Warnung vor erheblichen Investitionen trifft vor allem alte, geschlossene Kassensysteme mit teuren Nachrüstpfaden. Und jede eingesparte Bonrolle senkt die laufenden Kosten sogar. Wer die Umstellung nicht selbst machen will, nutzt den kostenlosen Einrichtungsservice von BISpicy – von Produktimport bis Bonvorlage, mit Betreuung auch nach dem Start.

Die Kritik der Verbraucherschützer richtet sich gegen händlereigene Bon-Apps mit Kundenkonto, die Nutzungsprofile ermöglichen. Der digitale Bon von BISpicy POS funktioniert ohne App und ohne Konto: Der Abruf läuft über einen zufälligen Beleg-Link ohne Personenbezug – es entstehen keine Nutzungsprofile, weder für den Händler noch für Dritte. Auch die Wallet-Übergabe per NFC kommt ohne Kundenkonto aus.

2028 kann kommen – das Prinzip läuft schon heute

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Quellen & weiterführende Informationen

Stand: 24. September 2026 (Update: Kabinettsbeschluss vom 23. September ergänzt; zuvor erneuerte HDE-Stellungnahme vom 19. August). Die Angaben folgen dem Regierungsentwurf und der zitierten Berichterstattung; ein beschlossenes Gesetz liegt noch nicht vor. Alle Preisangaben zzgl. MwSt. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.