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Kassenpflicht 2028: Was gilt für Vereinsfest, Foodtruck & Stand im Freien?

Die Verbände haben ihre Stellungnahmen abgegeben – und ausgerechnet die Sonderfälle sind die offene Flanke des Gesetzentwurfs: das Schützenfest, der Foodtruck, der Stand auf dem Weihnachtsmarkt. Was heute gilt, was sich 2028 ändern könnte und warum ein Blick nach Österreich beruhigt.

Getränkestand auf einem Vereinsfest mit Tablet-Kasse neben einer Geldkassette

Der Anlass: Die Verbände mahnen die Sonderfälle an

Seit dem 7. August liegt der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums für die Registrierkassenpflicht ab 2028 vor; die Stellungnahmefrist der Verbände endete am 13. August. Und quer durch die Stellungnahmen zieht sich ein gemeinsamer Punkt: Der DEHOGA fordert „praxistaugliche Regelungen für Sonderfälle" und sieht offene Fragen bei Umsatzgrenze, Ausnahmen und Übergangsfristen. Der Handelsverband Deutschland legte am 19. August nach: Die geplante 100.000-€-Grenze sei zu pauschal, die Pflicht solle sich am tatsächlichen Barumsatz orientieren.

Beides zielt auf dieselbe Lücke: Der Entwurf kennt bislang eine einzige Schwelle – mehr als 100.000 € Jahresumsatz –, sagt aber nichts darüber, wie Vereinsfeste, mobile Betriebe oder der Verkauf im Freien behandelt werden. Genau die Fälle also, in denen heute am häufigsten die offene Ladenkasse steht.

Vorweg die Entwarnung

Nichts davon gilt heute, und nichts davon ist beschlossen. Bis mindestens Ende 2027 bleibt die offene Ladenkasse für alle zulässig – und auch nach dem Entwurf bliebe sie es für jeden Betrieb bis 100.000 € Jahresumsatz. Ein typisches Vereinsfest liegt weit darunter. Wer trotzdem jetzt schon elektronisch kassieren will, tut das aus praktischen Gründen – nicht, weil ein Gesetz drängt.

Was heute gilt: Die Pflichten hängen an der Kasse, nicht am Fest

Die wichtigste Regel wird in der Diskussion oft übersehen: Bonpflicht und TSE-Pflicht knüpfen an das elektronische Kassensystem an – nicht an den Betrieb. Wer am Bierstand mit Geldkassette und Strichliste kassiert, muss keine Belege ausgeben und braucht keine Technische Sicherheitseinrichtung. Dafür verlangt die ordnungsgemäße Kassenführung einen täglichen Kassenbericht mit rückrechenbarer Auszählung – bei einem dreitägigen Fest mit mehreren Kassen und wechselnden Helfern ist das der eigentliche Aufwand.

Setzt der Verein oder der Truck dagegen eine elektronische Kasse ein, gelten schon heute TSE-Pflicht und Belegausgabepflicht – unabhängig vom Umsatz. Das ist keine Zukunftsmusik aus dem Entwurf, sondern geltendes Recht seit der Kassensicherungsverordnung.

Fall 1: Das Vereinsfest

Für die Frage, ob ein Vereinsfest je unter die geplante Kassenpflicht fiele, hilft eine Größenordnung aus dem Steuerrecht: Übersteigen die Einnahmen eines gemeinnützigen Vereins im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb – dazu zählen Festwirtschaft, Getränkeverkauf und Co. – die Besteuerungsgrenze von 50.000 € im Jahr (bis Ende 2025: 45.000 €), wird er körperschaftsteuerpflichtig. Die allermeisten Vereinsfeste bewegen sich weit unterhalb dieser Grenze – und damit erst recht unterhalb der 100.000 €, ab denen der Entwurf die elektronische Kasse verlangen will.

Offen ist allerdings, wie bei Vereinen gezählt würde: der gesamte wirtschaftliche Geschäftsbetrieb übers Jahr, das einzelne Fest, mit oder ohne Zweckbetriebe? Der Entwurf schweigt dazu – genau das meinen die Verbände, wenn sie „praxistaugliche Regelungen für Sonderfälle" fordern. Bis das Verfahren diese Fragen klärt, gilt für Vereine schlicht: abwarten kostet nichts, die offene Ladenkasse bleibt zulässig.

Fall 2: Der Foodtruck

Beim Foodtruck stellt sich die Frage anders: Er ist ein gewerblicher Betrieb wie jeder Imbiss – nur mobil. Und weil die Kundschaft auch am Truck zunehmend mit Karte zahlt, kassieren die meisten Trucks längst elektronisch. Damit gelten TSE- und Bonpflicht dort schon heute; die geplante Kassenpflicht ab 100.000 € Jahresumsatz würde für viele gut laufende Trucks schlicht den Zustand festschreiben, der ohnehin besteht. Neu betroffen wären vor allem Trucks und Stände, die bislang bar und mit offener Ladenkasse arbeiten und über der Schwelle liegen.

Kassenaufbau eines Foodtrucks mit Tablet-Kasse und Bondrucker
Aus der Praxis: Ein Familien-Restaurant betreibt seinen Foodtruck auf derselben BISpicy-Kasse wie das Stammhaus – die vollständige Fallstudie mit Kassenaufbau.

Der Blick nach Österreich: Sonderregeln sind machbar

Dass die deutschen Verbände auf Ausnahmen pochen, hat ein Vorbild: Österreich hat seine Registrierkassenpflicht seit 2016 – und von Anfang an mit ausdrücklichen Sonderfall-Regeln:

Regel in ÖsterreichInhalt
Allgemeine SchwelleRegistrierkassenpflicht ab 15.000 € Jahresumsatz, wenn davon mehr als 7.500 € bar eingenommen werden – die Pflicht hängt also ausdrücklich am Barumsatz, genau das, was der HDE jetzt für Deutschland fordert
Kleine Vereinsfestebefreit, wenn das Fest von Mitgliedern organisiert wird und alle Feste zusammen höchstens 72 Stunden im Jahr dauern
„Kalte-Hände-Regelung"Umsätze im Freien (Maronistand, Christbaumverkauf, Feuerwehrfest) sind bis zu einer eigenen Umsatzgrenze von der Kassenpflicht ausgenommen

Zwei Dinge fallen auf: Sonderfall-Regeln sind offensichtlich machbar, ohne das Ziel der Manipulationssicherheit aufzugeben. Und die geplante deutsche Schwelle liegt mit 100.000 € um ein Vielfaches über der österreichischen – schon der Entwurf ist für kleine Betriebe und Vereine also deutlich großzügiger, als die Schlagzeilen vermuten lassen.

Warum viele trotzdem freiwillig umsteigen

Unterhalb aller Pflichtgrenzen bleibt die Entscheidung eine praktische – und da hat sich die Lage in den letzten Jahren gedreht:

  • Kartenzahlung wird erwartet – auch am Festzelt und am Truck. Wer nur Bargeld nimmt, lässt Umsatz stehen. Ein SumUp-Terminal gibt es ohne Grundgebühr, gezahlt wird nur pro Transaktion.
  • Die Helfer-Abrechnung erledigt sich selbst: Jeder Helfer kassiert unter eigenem Namen, am Ende zeigt der Bericht, wer wie viel eingenommen hat – statt Strichliste und nächtlichem Nachzählen entsteht der Tagesabschluss auf Knopfdruck.
  • Der tägliche Kassenbericht entfällt – die Aufzeichnung übernimmt die Kasse, TSE-gesichert und prüfungsfest.
Benutzerverwaltung in BISpicy POS mit mehreren Kassierern
Jeder Helfer ein eigener Benutzer: Die Kasse rechnet pro Person ab – bezahlt wird ein Zusatz-Benutzer nur an Tagen, an denen er wirklich kassiert.

Was kostet das Festwochenende konkret?

Die BISpicy-Kassen-App selbst ist kostenlos. Zusätzliche Benutzer werden tageweise abgerechnet – 9 € pro Einsatztag bei 1–4 Tagen im Monat, gedeckelt bei 59 €/Monat. Ein Festwochenende mit zwei zusätzlichen Helfer-Kassen über drei Tage kostet damit 2 × 3 × 9 € = 54 € – und im Monat danach automatisch wieder nichts. Als Kassen-Hardware genügt ein vorhandenes Android-Tablet oder Smartphone.

Ehrlich kalkuliert gehört die gesetzlich vorgeschriebene Cloud-TSE dazu – und die gibt es technisch bedingt nicht tageweise, denn das TSE-Zertifikat wird beim zertifizierten Anbieter je Kasse fest lizenziert. Wer dauerhaft elektronisch kassiert, fährt mit dem Jahrespaket am günstigsten (264 €/Jahr, umgerechnet 22 €/Monat). Nur für einen Kurzeinsatz gibt es das monatlich kündbare Flex-Paket: 120 € einmalig + 30 €/Monat – ein einzelner Fest-Monat kostet also 150 €, günstiger ist eine zertifizierte TSE seriös nicht zu haben.

Und einrichten muss das niemand selbst: Sie stellen Ihre Daten bereit (Getränkekarte, Preise, Helferliste), der kostenlose Einrichtungsservice legt alles in der Kasse an – mit Betreuung auch nach dem Start, wenn mitten im Fest eine Frage auftaucht.

Für Saisonbetriebe im engeren Sinn – Eisdiele, Biergarten, Strandkiosk, Hofladen, Marktstand – haben wir die Kostenfrage inklusive Rechner auf einer eigenen Seite durchgerechnet: Registrierkassenpflicht für Saisonbetriebe.

Häufige Fragen

Nach dem aktuellen Referentenentwurf nur, wenn mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz zusammenkommen – die allermeisten Vereinsfeste liegen weit darunter. Zum Vergleich: Schon ab 50.000 Euro Einnahmen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wird ein gemeinnütziger Verein körperschaftsteuerpflichtig. Wie genau bei Vereinen gezählt würde und ob eigene Ausnahmen kommen, lässt der Entwurf bislang offen – das ist einer der Punkte, die die Verbände in ihren Stellungnahmen anmahnen.

Nein. Die Belegausgabepflicht hängt am elektronischen Kassensystem: Wer mit einer offenen Ladenkasse – also Geldkassette und Strichliste – kassiert, muss keine Bons ausgeben und braucht keine TSE. Dafür gelten die Regeln der ordnungsgemäßen Kassenführung, insbesondere ein täglicher Kassenbericht mit Auszählung. Erst wer eine elektronische Kasse einsetzt, unterliegt der Beleg- und TSE-Pflicht.

Ein Foodtruck ist ein gewerblicher Betrieb wie jeder andere: Wer heute elektronisch kassiert – und das tun die meisten, allein wegen der Kartenzahlung –, braucht schon jetzt eine TSE und muss Belege anbieten. Neu wäre ab 2028 nur die Pflicht zur elektronischen Kasse für Trucks mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz; ein gut laufender Truck kann diese Grenze erreichen. Für die Praxis ändert sich dann wenig, weil die Technik meist längst da ist.

Österreich hat seine Registrierkassenpflicht seit 2016 mit ausdrücklichen Ausnahmen versehen: Kleine Vereinsfeste sind befreit, wenn sie höchstens 72 Stunden im Jahr dauern und von Mitgliedern organisiert werden. Für Umsätze im Freien gilt die sogenannte Kalte-Hände-Regelung mit einer eigenen Umsatzgrenze. Das zeigt: Sonderfall-Regeln sind machbar – der deutsche Entwurf enthält sie bislang nicht, setzt die allgemeine Schwelle mit 100.000 Euro aber deutlich höher an als Österreich.

Oft ja – aus praktischen Gründen: Kartenzahlung wird auch auf Festen und am Truck immer häufiger verlangt, die Abrechnung mehrerer Helfer ist auf Knopfdruck erledigt statt per Strichliste, und der tägliche Kassenbericht der offenen Ladenkasse entfällt. Bei BISpicy POS ist die Kassen-App kostenlos, zusätzliche Helfer-Benutzer werden nur an tatsächlichen Einsatztagen berechnet, und der einzige laufende Pflicht-Posten ist die gesetzlich vorgeschriebene Cloud-TSE: im Jahrespaket umgerechnet 22 Euro pro Monat, für Kurzeinsätze als monatlich kündbares Flex-Paket mit 120 Euro einmalig plus 30 Euro pro Monat.

Fest, Truck oder Stand – Kasse fürs Wochenende statt fürs ganze Jahr?

Kostenlose Kassen-App, Helfer-Benutzer nur an Einsatztagen, Kartenzahlung ohne Grundgebühr – und die Einrichtung übernehmen wir.

Quellen & weiterführende Informationen

Stand: 20. August 2026. Die Angaben zum Referentenentwurf geben die zitierte Presseberichterstattung und Verbandsmitteilungen wieder; ein beschlossenes Gesetz liegt noch nicht vor. Alle Preisangaben zzgl. MwSt. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung – für die Kassenführung Ihres Vereins oder Betriebs fragen Sie bitte Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.