Aktionen & Rabatte: anlegen, bevor die Schlange steht
Adventsrabatt, Bundle-Preis, Stammkunden-Nachlass: Im Dezember ist nicht die Frage, ob rabattiert wird, sondern ob es geordnet passiert. Die Kasse kann prozentuale und absolute Rabatte pro Artikel oder auf den gesamten Warenkorb – entscheidend ist, die Aktionen vorher anzulegen und nicht an der vollen Kasse zu improvisieren. Genauso wichtig: klare Rabatt-Regeln im Team. Wer darf wie viel nachlassen? Eine kurze Ansage im September erspart im Dezember Diskussionen – vor der Kundschaft und hinterher beim Z-Bon.
Gutscheine: der Dezember-Klassiker, richtig aufgesetzt
Gutscheine sind das Rettungsgeschenk der letzten Einkaufstage – und im Januar kommt die Einlöse-Welle. Beides sollte die Kasse sauber abbilden: Verkauf mit Bon, Teileinlösung mit Restguthaben (kaum ein Gutschein wird centgenau eingelöst) und ein Blick auf die Gültigkeit. Ohne wirksame Befristung verjähren Gutscheine nach drei Jahren zum Jahresende (§ 195 BGB) – ein Weihnachtsgutschein aus 2026 läuft also bis Ende 2029. Die Gutschein-Verwaltung rechnet die Verjährung automatisch je Gutschein; was steuerlich hinter Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen steckt, erklärt die Seite Gutscheine & Recht.
Personal-Spitzen: Aushilfen ohne Zusatzlizenz
Dezember heißt: mehr Hände an der Kasse. Jede Aushilfe bekommt einen eigenen Zugang mit eigener PIN – so bleibt nachvollziehbar, wer was kassiert hat, und die Berechtigungen lassen sich begrenzen (etwa: kassieren ja, stornieren nein). Und die Kosten? An der Hauptkasse kostet eine Aushilfe nichts extra – dort können beliebig viele Mitarbeiter im Wechsel kassieren, die Hauptkasse braucht keine Kellner- oder Benutzerlizenz (die TSE-Lizenz bleibt Pflicht). Erst ein zusätzliches Gerät, etwa ein zweites Tablet über die Kellner-Anbindung, wird tageweise abgerechnet – nur an Tagen, an denen es tatsächlich im Einsatz ist:
| Einsatztage im Monat | Preis je Gerät |
|---|---|
| 1–5 Tage | 3,50 € je Einsatztag |
| ab 6 Tagen | gedeckelt bei 20 €/Monat |
Konkret: Die Samstags-Aushilfe an der Hauptkasse kostet nichts extra. Bekommt sie an vier Dezember-Samstagen ein zusätzliches Tablet, kostet das 14 € – und im Januar, wenn das Gerät nicht mehr im Einsatz ist, automatisch nichts. Keine zusätzliche Lizenz kaufen, keine Kündigung nötig. Alle Details auf der Preisseite.
Nach den Feiertagen: Umtausch ohne Chaos
Zwischen den Jahren dreht sich die Warteschlange um: Jetzt wird zurückgebracht. Gut zu wissen: Ein gesetzliches Umtauschrecht bei Nichtgefallen gibt es im Ladengeschäft nicht – Umtausch ist Kulanz, deren Regeln Sie selbst festlegen (bei Mängeln gilt dagegen die Gewährleistung). Drei Dinge machen den Januar entspannt: die eigenen Kulanzregeln vor dem Fest kommunizieren (Aushang, Bon-Hinweis), Rückgaben an der Kasse immer mit Bon-Bezug abwickeln – der digitale Bon ist dabei Gold wert, weil ihn niemand verlieren kann – und Erstattungen wo möglich als Gutschein ausgeben: Das hält den Umsatz im Haus und ist als Kulanzleistung Ihr gutes Recht.
Neu für Stand-Betreiber: Kassen-Nachschau auf dem Weihnachtsmarkt
Wer im Dezember einen Stand auf dem Weihnachtsmarkt betreibt, sollte eine geplante Gesetzesänderung kennen: Der Entwurf des neuen Kassengesetzes erlaubt die unangekündigte Kassen-Nachschau künftig jedem Finanzamt, in dessen Bezirk die Kasse eingesetzt wird – nicht mehr nur dem Heimat-Finanzamt. Die Gesetzesbegründung nennt als Anwendungsfälle ausdrücklich Kirmes, Weihnachtsmärkte und Messen; gelten soll das bereits ab dem Quartal nach der Verkündung. Mit einer TSE-Kasse ist das kein Grund zur Sorge: Beleg zeigen, DSFinV-K-Export starten, fertig. Wer am Stand noch mit der Geldkassette arbeitet, sollte den Countdown zur Kassenpflicht 2028 im Blick behalten – die Details stehen im Beitrag Kassengesetz im Wortlaut.
Der Oktober ist Ihre Generalprobe
Aktionen anlegen, Gutscheine testen, Aushilfen-Zugänge einrichten, einmal Umtausch durchspielen – all das kostet im Oktober eine ruhige Stunde und im Dezember einen Nervenzusammenbruch. Keine ruhige Stunde in Sicht? Der kostenlose Einrichtungsservice legt Artikel, Gutscheine und Aushilfen-Zugänge kostenlos an – Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft. Danach steht ohnehin die Inventur vor der Tür; dazu erscheint hier in Kürze ein eigener Beitrag.
Häufige Fragen
Das Weihnachtsgeschäft im Oktober proben?
Kassen-App kostenlos laden, Gutscheine und Rabatte in Ruhe einrichten – Aushilfen kassieren an der Hauptkasse ohne Zusatzlizenz, zusätzliche Geräte kommen tageweise dazu.
Quellen & weiterführende Informationen
- § 195 BGB – Regelmäßige Verjährungsfrist (gesetze-im-internet.de)
- Gutscheine & Recht – Einzweck, Mehrzweck, Verjährung auf bispos.app
- Preise – tageweise Abrechnung zusätzlicher Geräte im Detail
Stand: 21. September 2026. Alle Preisangaben zzgl. MwSt. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.